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Was für kosten können entstehen?

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Was für kosten können entstehen?

Hallo,

ich habe vor 2 Tagen vom Gericht ein Schreiben bekommen in dem ich einer Versicherung noch 100€ schulde.

Obwohl ich bei der Versicherung nicht versichert war.

Die Versicherung sollte Mitte 2009 gewesen sein, die Rechnung kam Ende 2009. Am Anfang habe ich diese ignoiert da ich da halt nicht versichert war. Als die Versicherung dann mit einem Inkasso Unternehmen kam hab ich mich Anfang 2010 dazu bei der Versicherung geäußert, seit dem kam kein schreiben mehr von denen. Ich bin auch nicht umgezogen, also war ich für die Versicherung erreichbar.

Somit sah ich die Sache als erledigt an.

Jetzt gut paar Jahre später kommt gleich was vom Gericht. Die wollen jetzt die 100€ + Zinsen + 60€ Gerichtskosten.

Ich werd natürlich Widerspruch einlegen.

Im Brief steht extra drinne "Überlegen Sie sich gut ob Sie im Recht sind es können hohe kosten entstehen".

Meine Fragen jetzt:

Was können für kosten entstehen wenn ich im Recht bin?

Und natürlich interssiert mich auch was für kosten entstehen können wenn ich im Unrecht bin?

Danke euch

Grüße exeto


von exeto am 19.06.2012 18:01
Status: Stift (35 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 646 weitere Beiträge zum Thema "Kosten".


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>Was für kosten können entstehen?
Der Sachverhalt wundert mich.
Egal, ob die Forderung der Versicherung berechtigt ist oder nicht: Verfolgt die Versicherung ihre Forderung gerichtlich, entstehen Gerichtskosten. Die betragen entweder bei dem Streitwert 23 EUR (Mahnbescheid) oder 75 EUR (Klage). 60 EUR machen keinen Sinn.
Und ein Satz wie: "Überlegen Sie sich gut, ob Sie im Recht sind...", kann ich mir von einem Gericht auch nicht vorstellen.
Kosten: Wenn Sie im Recht sind, entstehen keine Gerichtskosten für Sie und die Anwaltskosten der Gegenseite müssen Sie auch nicht tragen, eben sowenig wie Ihre eigen Anwaltskosten. Ev. müssen Sie Ihre eigenen Anwaltskosten aber zunächst verauslagen.
Welche Kosten für Sie entstehen, wenn Sie im Unrecht sind, kann man nicht ganz voraussagen, kommt darauf an, wie es läuft. Gerichtsgebühren wie gesagt max. 75 EUR, plus ev. weiterer Auslagen wie z.B. für Zeugen. Wird ein Anwalt eingeschaltet (von Ihnen und/oder der Gegenseite)je ca. 100 EUR.

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von salkavalka am 20.06.2012 01:40
Status: Legende (444 Beiträge)
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>Was für kosten können entstehen?
Hallo,

danke schonmal für die Antwort.

Ich gucke heut Abend nochmal nach. Und schreibe die genauen Kosten. Aber die Gerichtskosten waren so 63,xx€ glaub ich. Da drinne waren irgendwelche Kontoführungsgebühren schon mit beschrieben.

Ich meld mich heute Abend nach der Arbeit nochmal und gebe dann die genauen Kosten und den genauen Wortlaut durch.

Grüße


von exeto am 20.06.2012 11:12
Status: Stift (35 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Was für kosten können entstehen?
Ich vermute mal, der Brief trägt die Überschrift 'Mahnbescheid'?

Dort steht in Fettdruck oben rechts
'Bitte überlegen Sie sorgfältig, ob Sie im Recht sind, und beachten Sie die Hinweise des Gerichts zum Mahnbescheid.'





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"


von Harry van Sell am 20.06.2012 21:10
Status: Tao (21166 Beiträge)
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>Was für kosten können entstehen?
So,

jo stimmt.

23€ Gerichtskosten Gebühr
23,xx€ Kosten des Antragsstellers
8,xx€ Rechtsanwalts-/Rechtsbeistandskosten
5€ Auslagen
+ 19% Steuer

und dann noch die Hauptforderung

-- Editiert exeto am 20.06.2012 23:39


von exeto am 20.06.2012 23:39
Status: Stift (35 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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