>Was für kosten können entstehen?
Der Sachverhalt wundert mich.
Egal, ob die Forderung der Versicherung berechtigt ist oder nicht: Verfolgt die Versicherung ihre Forderung gerichtlich, entstehen Gerichtskosten. Die betragen entweder bei dem Streitwert 23 EUR (Mahnbescheid) oder 75 EUR (Klage). 60 EUR machen keinen Sinn.
Und ein Satz wie: "Überlegen Sie sich gut, ob Sie im Recht sind...", kann ich mir von einem Gericht auch nicht vorstellen.
Kosten: Wenn Sie im Recht sind, entstehen keine Gerichtskosten für Sie und die Anwaltskosten der Gegenseite müssen Sie auch nicht tragen, eben sowenig wie Ihre eigen Anwaltskosten. Ev. müssen Sie Ihre eigenen Anwaltskosten aber zunächst verauslagen.
Welche Kosten für Sie entstehen, wenn Sie im Unrecht sind, kann man nicht ganz voraussagen, kommt darauf an, wie es läuft. Gerichtsgebühren wie gesagt max. 75 EUR, plus ev. weiterer Auslagen wie z.B. für Zeugen. Wird ein Anwalt eingeschaltet (von Ihnen und/oder der Gegenseite)je ca. 100 EUR.
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von salkavalka am 20.06.2012 01:40
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