Was fällt unter Gewährleistung?

17. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
KoarlAUT
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Was fällt unter Gewährleistung?

Hallo,

folgende Situation.
Auto von einem Händler gekauft.
Nach 3 Wochen funktioniert der elektr. Fensterheber Fahrerseite, die Funk-Keycard (ist bei Renault der Schlüssel zum zu und auf sperren) als auch ein Türgriff hinten nicht mehr.

Das Getriebe macht ebenso Probleme, aber beim Getriebe ist es klar das es in die Gewährleistung fällt.

Aber fallen Fensterheber, Türgriff und Keycard auch in die Gewährleistung? Kann doch nicht sein dass nach 3 Wochen schon solche Probleme sich häufen?

Besten Dank
Gruß Karl

Besten Dank

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Problem nach Autokauf?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Lenina Huxley
Status:
Praktikant
(969 Beiträge, 434x hilfreich)

quote:
Aber fallen Fensterheber, Türgriff und Keycard auch in die Gewährleistung?


Jedes Teil einer Sache fällt grundsätzlich unter die Gewährleistung.

Was nur nicht darunter fällt, ist üblicher (!) Verschleiß. Klassisches Beispiel: eine Kerze brennt nun mal ab, das ist kein Mangel.
Es gibt aber keine "Verschleißteile" in dem Sinne, daß diese grundsätzlich von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen sind.

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb319956-12
Status:
Beginner
(54 Beiträge, 143x hilfreich)

unter die sachmängelhaftung kann alles fallen. auch verschleissteile, sofern diese nicht im sinne des verschleisses kaputt gehen.
bsp bremsscheibe abgenutzt= verschleiss
bremsscheibe verzieht sich= kein verschleiss= gewährleistung

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Heiserkeit
Status:
Lehrling
(1510 Beiträge, 561x hilfreich)

Unter die Gewährleistung fällt das was bei der Übergabe bereits defekt ist. Gewährleistung bedeutet nicht das in der Gewährleistungszeit kein defekt auftreten darf!

Zum Vorteil des Käufers nimmt man an das jeder Schaden der innerhalb der ersten 6 Monate nach der Übergabe auftritt bereits bei der Übergabe vorhanden war b.z.w muss der Verkäufer nachweisen das der Mangel nicht vorhanden war.
Nach den 6 Monaten muss der Käufer nachweisen das der Mangel bereits vorhanden war!

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