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Grundprinzipien des Erbrechts - Von Ordnungen und Pflichtteilen - 5/8
cri vom 1.6.2000   162710 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Ratgeber - Erbrecht

Die gesetzlich geregelte Berücksichtigung des Ehegatten im Erbfall

Was der Ehegatte dem Gesetz nach erbt, hängt ab von den Erbquoten der vorhandenen gesetzlichen Erben und dem ehelichen Güterstand .




Fall 1: Die Zugewinngemeinschaft
Wurde zwischen den Ehegatten nichts speziell vereinbart (Ehevertrag), dann leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Der überlebende Ehepartner erbt dann

  • neben Verwandten erster Ordnung 1/2 der Erbmasse
  • neben Verwandten zweiter Ordnung 3/4
  • bei anderen Verwandtschaftsverhältnissen erbt der Ehegatte allein

Fall 2: Die Gütertrennung
Haben Sie im Ehevertrag Gütertrennung vereinbart, erben Sie

  • neben einem Kind 1/2
  • neben zwei Kindern 1/3
  • ab drei Kindern 1/4
  • neben Eltern des Erblassers und deren Abkömmlingen 1/2
  • neben Großeltern 1/2
  • ansonsten erben Sie allein
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