
Was der Ehegatte dem Gesetz nach erbt, hängt ab von den Erbquoten der vorhandenen gesetzlichen Erben und dem ehelichen Güterstand .
Fall 1: Die Zugewinngemeinschaft
Wurde zwischen den Ehegatten nichts speziell vereinbart (Ehevertrag), dann leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Der überlebende Ehepartner erbt dann
Fall 2: Die Gütertrennung
Haben Sie im Ehevertrag Gütertrennung vereinbart, erben Sie

