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Was braucht man, um eine GbR zu gründen?

AFP VOM 31.7.2000 | Ratgeber - Gesellschaftsrecht | 234773 Aufrufe
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GbR, Gesellschaft, bürgerlichen, Rechts

Die Beteiligten schließen sich zur Verfolgung eines gemeinsamen Zwecks auf der Basis eines formfreien Gesellschaftsvertrages zusammen. Dadurch werden sie schon Gesellschafter im Sinne der GbR. Dieser Zusammenschluss der Gesellschafter muss aber nicht auf gewisse Dauer ausgerichtet sein, es reicht, wenn man sich zusammenschließt, um nur ein zeitlich begrenztes Vorhaben zu verwirklichen.
Auch andere Personengesellschaften können Gesellschafter einer GbR sein; sogar eine GbR selbst kann Gesellschafterin einer anderen GbR sein.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die GbR - Gesellschaft für fast jeden Zweck
Seite 2: Wer kann eine GbR gründen?
Seite 3: Was braucht man, um eine GbR zu gründen?
Seite 4: Der gemeinsame Zweck
Seite 5: So funktioniert die GbR
Seite 6: Die Haftung
Seite 7: Steuerrechtliches der GbR
Seite 8: Wechsel der Gesellschaftsform

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