Was bedeutet untgeltlicher lebenslanger Nießbrauch?

8. Oktober 2017 Thema abonnieren
 Von 
MaglaSulu
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Was bedeutet untgeltlicher lebenslanger Nießbrauch?

Hallo,

meine Frage steht eigentlich schon oben, wichtig ist für mich das "unentgeltlich".
Und was bedeutet solch ein Nießbrauch in Verbindung mit Landwirtschaftsfläche, Waldfläche und Unland?
Würde mich freuen, wenn mir das jemand auf "normalen" Deutsch erklären könnte.

Danke schon Vorraus.

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Probleme mit der Immobilie oder Miteigentümern?

Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im WEG und Immobilienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.10.2020 15:11:31
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 917x hilfreich)

Die Bedeutung des Wortes "Nießbrauch" wird im Internet auf unzähligen Seiten sehr deutlich und leicht verständlich erklärt.
Auch betreffend "unendgeltlich" finden sich viele leicht verständliche Erklärungen.

Sollen wir dir hier die passenden Link anbieten?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16551 Beiträge, 9318x hilfreich)

Zitat:
meine Frage steht eigentlich schon oben, wichtig ist für mich das "unentgeltlich".

Das bedeutet, dass der Nießbrauchsberechtigte keine Miete, Pacht o.ä. bezahlen muss.

Zitat:
Und was bedeutet solch ein Nießbrauch in Verbindung mit Landwirtschaftsfläche, Waldfläche und Unland?

Das bedeutet, dass der Nießbrauchberechtigte die Landwirtschaftsfläche und den Wald bewirtschaften darf (oder bewirtschaften lassen darf) und die Erträge (Ernte, Pachterträge, Holzverkauf usw.) daraus behalten darf.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
aspergius
Status:
Praktikant
(926 Beiträge, 226x hilfreich)

Bedeutet unentgeltlich, dass er keinerlei Kosten wie z. B. Steuern und Versicherungen übernehmen muss?

Signatur:

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Nein, wenn es nicht zusätzlich auch so vereinbart ist.

Steht doch oben

Zitat (von drkabo):
keine Miete, Pacht o.ä
.

berry

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.295 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen