In einigen Bundesländern hat sich die so genannte gerichtliche Mediation mit guten Erfolgen durchgesetzt.
Das Landgericht und Amtsgericht Berlin beispielsweise bieten den Parteien eines bereits anhängigen Rechtsstreits unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, ihre Konflikte durch eine gerichtliche Mediation zu lösen.
Der Unterschied zu einer außergerichtlichen Mediation besteht darin, dass bereits ein Klageverfahren über den Streitgegenstand läuft.
Wie kommt es zu einer gerichtlichen Mediation?
Der Autor
Ulrike Hinrichs, Berlin beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Arbeitsrecht, Vertragsrecht, Inkasso und hat Interessensschwerpunkte: Miet und Pachtrecht, Schadensersatzrecht.
Wenn das zuständige Gericht nach Einreichung einer Klage den Streitgegenstand für eine Mediation als geeignet ansieht, wird den Parteien vom Gericht eine Mediation vorgeschlagen. Der Anwalt berät diese Frage mit seinem Mandanten und stimmt dann entweder einer Mediation zu oder nicht. Wenn nicht zugestimmt wird, geht das Klageverfahren seinen normalen Gang. Soweit Kläger und Beklagte dem Mediationsverfahren zustimmen, wird für die Dauer der Mediation das streitige Gerichtsverfahren zum Ruhen gebracht.
Wer führt die Mediation durch?
Als gerichtlicher Mediator wird ein anderer Richter als der für das Verfahren zuständige Richter benannt. Der Richter für das Klageverfahren und der Richter für die Mediation sind also unterschiedliche Personen. Der richterliche Mediator ist speziell in Mediation geschult. Er unterstützt die Streitenden in einem vertraulichen und nicht öffentlichen Mediationsgespräch eine individuelle und für Alle zufriedenstellende Lösung zu finden. Wird eine Einigung gefunden, kann diese auf Wunsch im Anschluss an die Mediationsverhandlung als gerichtlicher Vergleich aufgenommen werden.
Wie läuft das Gespräch ab?
In dem Mediationsgespräch kommt es zu einem Verhandlungsgespräch, bei dem der Richter als Vermittler agiert. Und hier werden die Paragrafen im Gesetzbuch gelassen und selbiges im Schrank. Denn es geht hier nicht um Recht oder Unrecht, sondern um die Hintergründe des Konfliktes und die Bedürfnisse der Parteien. Die Anwälte sind bei dem Gespräch dabei. Die Verhandlung läuft in lockerer Atmosphäre ab, kein Richter oder Anwalt trägt seine Robe und wenn Sie Glück haben, gibt es sogar Kaffee und Kuchen.
Was ist wenn die Mediation scheitert?
Scheitert die Mediation, wird das gerichtliche Verfahren wieder aufgenommen und vom gesetzlichen Richter weitergeführt. Es kommt dann zu einem Gerichtstermin. Das Mediationsgespräch hat im nachfolgenden gerichtlichen Termin keinerlei rechtliche Bedeutung.
Entstehen durch die Mediation Kosten?
Für den Kläger und den Beklagten entstehen durch die gerichtliche Mediation keine weiteren Kosten.
Es gibt durch eine Gerichtsmediation nichts zu verlieren, nur zu gewinnen.
Sie können sich allerdings auch schon vor einer Klage für eine außergerichtliche Mediation entscheiden und sich so eine Klage sparen.
Ulrike Hinrichs. MBA
Rechtsanwältin. Mediatorin
Crellestraße 19/20
10827 Berlin