In dem Örtchen Ellmendingen im Enzkreis steht an der Ecke Durlacher Str. und Keplerstraße in Richtung Nordwesten ein Verkehrsschild mit mehreren Zeichen. Hier eine Straßenkarte; die gesuchte Kreuzung befindet sich zumindest auf meinem Kartenausschnitt rechts unten:
http://www.openstreetmap.org/?lat=48.90486&lon=8.572785&zoom=18&layers=M
Der Durlacher Straße nach Nordwesten folgend kommt zuerst rechts eine Querstraße in ein Wohngebiet (Nelkenweg), dann auf Höhe des Friedhofes ein kleiner Parkplatz. Direkt dahinter folgt das Ortsendeschild und kurz darauf die EInfahrt des Friedhofs.
Das Verkehrsschild (oder wie auch immer man die Komposition aus den Einzelnen Zeichen nennt) besteht nun von oben nach unten aus vier Einzelzeichen:
1. Zeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge)
2. Weißes Zusatzschild: "An Sonn- und Feiertagen"
3. Zeichen 262 (Verbot bei tatsächlichem Gewicht ab 6 Tonnen)
4. Weißes Zusatzschild: "Zufahrt bis Ortsende frei"
Welche Kraftfahrzeuge dürfen denn da nun wann fahren? So wie ich das lese, dürfen dort Fahrzeuge _unter_ sechs Tonnen (also beispielsweise die Anwohner) an Sonn- und Feiertagen dort nicht fahren, wogegen Fahrzeuge ab sechs Tonnen egal an welchem Wochentag bis zum Ortsende fahren dürfen, aber nicht weiter. Das kann doch so nicht gemeint sein.
Was bedeuten diese Zeichen?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Unfall, Ordnungswidrigkeit oder Straftat?
Hallo,
ich würde meinen, dass die Verkehrzeichenkombination bedeutet, dass an Sonn- und Feiertagen die Zufahrt für Kraftfahrzeuge verboten ist. An allen anderen Tagen dürfen nur Kraftfahrzeuge passieren, die maximal 5,5 Tonnen wiegen, aber auch nur bis zum Ortsende.
Grüße
pro_forma
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Hallo,
ich sehe da keine Unklarheiten.
VZ 260 gilt für alle, also auch für die ab 6 Tonnen, und verbietet das befahren an Sonn- und Feiertagen.
Dazu kommt ein generelles Verbot für Ab-6-Tonnen-Fahrzeuge, wobei das aber erst ab Ortsende gilt.
quote:An Sonn- und Feiertagen hätten diese dann aber gegen die Anordnung des VZ 260 verstoßen.
wogegen Fahrzeuge ab sechs Tonnen egal an welchem Wochentag bis zum Ortsende fahren dürfen, aber nicht weiter.
Es gelten immer alle Schilder, erst wenn es zu wirklichen Widersprüchen kommt, wird es schwierig, das ist aber hier nicht der Fall.
Was ich mich Frage: Auf oder für den Friedhof wird bestimmt auch mal schweres Gerät benötigt. Wie kommt dann etwa ein LKW mit Mutterboden auf das Gelände? (aber dafür gibt es ja Sondergenehmigungen;-)
quote:Nee, leichte Fahrzeuge dürfen auch aus dem Ort hinaus, nur die schweren hält man gefangen.
An allen anderen Tagen dürfen nur Kraftfahrzeuge passieren, die maximal 5,5 Tonnen wiegen, aber auch nur bis zum Ortsende.
MfG Stefan
-- Editiert reckoner am 07.01.2013 14:39
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Irgendwie ist es kurios, daß Anwohner (an der Straße gibt es auch Wohnhäuser) und Friedhofsbesucher sonntags da nicht reindürfen, außer sie kommen über den Nelkenweg, denn an der Einmündung stehen keine Verbotsschilder. Jedenfalls durften wir am Sonntag wohl nicht am Friedhof zwecks spaziergang parken.
Wenn ich da wieder langkomme, schaue ich mal, was am Ortsende genau steht, da kommt nämlich noch so ein Schilderturm.
In Deutschland braucht man eigentlich einen Verkehrzeichenkombinations-Guide...
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