Was bedeuted die folgende Gerichtsbegründung?

21. Mai 2015 Thema abonnieren
 Von 
snboy2007
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 8x hilfreich)
Was bedeuted die folgende Gerichtsbegründung?

Guten Abend an alle,

ich habe eine Verständnisfrage zur folgenden Gerichtsbegründung. Ich(Beklagter) habe heute ein Gerichturteil bekommen. Da ich mich momentan im Ausland befinde, dachte ich frage zuerst hier im Forum, bevor ich meinen Anwalt anrufen.
Also im Gerichtsurteil steht drin:
1. Die Klage wird abgewiesen
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen
3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar

und dann kommt diese Aussage:
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten hinsichtlich seiner Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Streitwert: 6540,00€

Was genau bedeutet, diese Formulierung? Muss ich(Beklagter) jetzt die 6540,00€ bezahlen obwohl die Klage abgewiesen wurde?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung des Beklagten hinsichtlich seiner Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 Prozent des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Der Kläger muss die Kosten des Verfahrens tragen, also auch die Anwaltskosten des Beklagten.
Da das Urteil vorl. vollstreckbar ist, könnte der Anwalt des Beklagten die Zahlung seiner Kosten schon vor der Rechtskraft des Urteils betreiben. Damit der Anwalt diese Kosten nicht im Wege der Vollstreckung eintreibt, kann der Kläger dies abwenden indem er eine Sicherheitsleistung vornimmt.
Der Anwalt des Beklagten kann aber trotzdem die Vollstreckung betreiben, wenn er seinerseits (für den Beklagten) die Sicherheit leistet.
Der Anwalt wird den Beklagten vor der Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen sicher informieren.

Die Sicherheitsleistungen werden für den Fall festgesetzt dass das Urteil durch ein Rechtsmittel wieder aufgehoben wird.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)


Nein. Das bedeutet, dass Sie erstmal einen Erfolg auf ganzer Linie verbuchen konnten. Wenn man mal davon ausgeht, dass hier keine (erfolgreichen) Rechtsmittel mehr verbucht werden, dann wird es wohl auch dabei bleiben.

6540€, das ist wohl das oder der Gegenwert dessen, was Kläger von Ihnen haben wollte. Und eben genau das sollen SIe ja nun nicht zahlen. Was Sie jetzt aber schon bezahlt haben, sind der eigene Rechtsanwalt (abhängig vom Streitwert!), Zeugenkosten, Reisekosten, Gutachtenkosten usw., jedenfalls theoretisch. Sofern Sie solche Kosten hatten, haben Sie nun einen Anspruch auf Erstattung gegen den Kläger. Nur auf diesen Erstattungsanspruch bezieht sich der von Ihnen zitierte Text. Der Streitwert hat damit nichts mehr zu tun.

Das passiert vor dem Hintergrund, dass das Urteil eben noch nicht rechtskräftig ist und der Kläger noch Rechtsmittel einlegen kann. Sie wollen aber Ihre Kohle schnell zurück haben, oder? Man stelle sich aber vor, Sie holen sich das Geld jetzt vom Kläger, verprassen es in der Kneipe. dann wird das Urteil doch noch aufgehoben und der Kläger bekommt recht. Wie bekommt der dann sein Geld zurück, wenn SIe zwischenzeitlich pleite sind?
Deswegen kann der Kläger, wenn er denn will, das Geld (einschließlich Bonus von 10%) stattdessen beim Gericht hinterlegen. Wenn das Urteil dann rechtskräftig wird, können Sie es sich dort abholen gehen. Bekommt der Kläger doch noch recht, bekommt er auch dieses Geld zurück.
Wenn Sie das Geld aber unbedingt jetzt schon vom Kläger haben wollen, dann können Sie stattdessen eine Summe in der Höhe Ihres Erstattungsanspruchs beim Gericht hinterlegen und dann beim Kläger zurückholen. Das Geld vom Gericht bekommen Sie dann bei Rechtskraft des Urteil zurück.

Darüber müssen Sie meines Erachtens überhaupt nicht nachdenken, wenn Sie (und der Kläger) das Urteil erstmal rechtskräftig werden lassen. Danach sollte Ihr Anspruch unbestritten sein und der Kläger diesen herausrücken. Sie müssen dann nur mit dem Risiko leben, dass er die Kohle jetzt vielleicht noch hat und bis zum Vollstreckungstermin in der Kneipe verprasst oder sonstwo versteckt.
Der sicherste Weg bestünde wohl darin, jetzt die 110% ans Gericht zu zahlen und dann vom Kläger das Geld zu holen. Das wird Ihnen aber der Anwalt auch genau erklären können. Sowas (vor allem auch diese Formulierung) befindet sich in fast jedem Urteil.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
snboy2007
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo und vielen Dank für die schnelle Antwort. Wie lange dauert es den bis das Urteil rechtskräftig wird?

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hamburger-1910
Status:
Bachelor
(3142 Beiträge, 3484x hilfreich)
2x Hilfreiche Antwort

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