Was beachten beim Hausverkauf?

31. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Jacky1
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 32x hilfreich)
Was beachten beim Hausverkauf?

Ich habe das erste mal in meinen Leben ein Haus verkauft.
Wer kann mir Tipps geben ,was ich alles beachten muß?
Oder brauche ich gar nichts machen sondern kann mich gemütlich zurücklehnen und den Markler und Notar alles vertrauensvoll übergeben ?(es ist mein Notar ,der den Verkauf organisiert)
Dann wollte ich noch wissen ob das üblich ist ,im Falle eines Verkaufes eine Anzahlung zu verlangen und wenn ja in welcher Höhe.
Mein Markler meint das ist nicht so üblich beim Hauskauf ,aber ich bin doch sehr verwirrt ,weil die Übergabe des Geldes erst am Tage meiens Auszuges ,frühestens jedoch ab 1.5 überwiesen wird (ich kann bis 1.9 ausziehen).
Ich brauch doch irgendeine Sicherheit ,das der Typ auch zahlt...oder nicht?
Tut mir leid das ich so blöd Fragen stelle,aber sooft verkauft man ja auch kein Haus....

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14 Antworten
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#1
 Von 
guest-12318.06.2009 15:20:17
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 58x hilfreich)

Also, ich habe auch noch keine Immobilie verkauft, aber hier war doch schon mal so ein Beitrag und darin wurde meine Meinung bestätigt:
Ein notarieller Kaufvertrag ist schon eine sehr große Sicherheit, dass Du an Dein Geld kommst. Ohne Geld keine Umschreibung im Grundbuch. Aber rede doch mit Deinem Notar, der kriegt schließlich auch Geld dafür Dich zu beraten.
Einen Vorschuß kannst Du schon verlangen und das ist auch üblich, wenn der Käufer vor Grundbucheintragung einziehen möchte. Die Höhe ist da Verhandlungssache.

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#2
 Von 
cheesa
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 51x hilfreich)

Wie wäre es mit einem Notar-Anderkonto? Näheres hierzu unter http://www.ratgeberrecht.de/
Dort den Suchbegriff "Anderkonto" eingeben.

Außerdem würde ich sicherheitshalber den Entwurf des Kaufvertrags von einem Anwalt durchchecken lassen.

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#3
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
fix
Status:
Praktikant
(977 Beiträge, 334x hilfreich)

quote:
9) Laß den Käufer nicht vor vollständiger Bezahlung die Immobilie übernehmen (Beispiel: K. entfernt bei der Renovierung tragende Wand - und das Geld kommt nicht.)


*Vor vollständiger Bezahlung* soll hier doch wohl heißen, daß der gesamte Kaufpreis auf dem Anderkonto des Notars eingegangen ist. Die Überweisung vom Anderkonto auf das Konto des Verkäufers wird der Notar erst nach bestätigter Übergabe des Grundstücks vornehmen wollen.

Wobei möglicherweise, wie schon in vorhergehenden Beiträgen beschrieben, auch hier Probleme denkbar sind. Beispiel: Käufer bestätigt aus irgendwelchen Gründen dem Notar die Übergabe nicht oder gibt an, daß wesentliche Mängel vorhanden seien. Kann man sich hiergegen schützen?

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#5
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Jacky1
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 32x hilfreich)

Mensch erst einmal vielen Dank für die Tipps.
Bisher ist folgendes passiert :
Käufer ist gefunden und Kaufpreis festgelegt.
Dann hat der Käufer einen Sachverständiger gebracht ,der den Käufer über demnächst anfallende Renovierungen aufgeklärt hat und ein Wergutachten für deren Bank erstellt hat.
Der geschätzte Wert des Hauses liegt ca. 30 tsd über den Kaufpreis also denke ich bin ich bezgl. etwaiger Mängel abgesichert.
Der Notar hat auch gesagt ,ich kann eine Bankbestätigung verlangen ,das die finazierung gesichert ist.
Allerdings gibt es einen blöden Punkt:
Der Käufer verlangt eine Übergabe ab 1.5 und zum 1.5 wird auch der Kaufpreis übergeben.Da bin ich der Meinung mir ist das Risiko zu hoch ,denn dann müßte ich ja ca. zum 1.4 schon ausziehen ,was zwar technisch machbar ist ,aber so nicht von mir gewünscht.
Was ist dafür denn die ebste Lösung?

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jacky1
Status:
Schüler
(175 Beiträge, 32x hilfreich)

Stelle gerade fest ,das ich mich vielleicht etwas blöd ausgedrück habe..wollte einfach wissen ,wie lange normalerweise der Zeitraum ist zwischen den Tag wo das Geld auf das Anderkonto eingeht und meinen Auszug,also was ist in etwa so üblich,ich stelle mir 3 Monate vor...oder ist das zu lang und den Käufer nicht zuzumuten?

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
DanielSachsen
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 28x hilfreich)

Hallo, ich klinke mich hier mal ein die Diskussion über die Vorgehensweise beim Hauskauf.
Ich bin jetzt zur Zeit Zeuge eines Kaufvertrages über ein Haus mit Grundstück.
Und da lief das genau anders ab wie von euch vorgeschlagen.
Das Haus ist leergeräumt, das Haus sollte eigentlich schon längst übergeben werden an den Käufer, aber es fehlt eine Bescheinigung einer der Eigentümer ( es handelt sich hier um einen Erbschein, den der Notar braucht um das Haus im Grundbuchamt umzuschreiben).
Der Käufer bezahlt den Kaufpreis nicht aufgrund der fehlenden Bescheinigung. Er hat aber das Haus schon in Besitz genommen, weil einer der Eigentümer ihm den Schlüssel fürs Haus bzw. Grundstück gegeben hat. Jetzt warten die alten Eigentümer auf ihr Geld und der Käufer besitzt aber das Haus schon bzw. nutzt es schon. Ist sowas eigentlich normal, obwohl das Geld nicht bezahlt wird und auch in den nächsten Wochen nicht bezahlt werden wird den potentiellen Käufer das Haus zu überlassen. Ist da das Risiko nicht zu groß. Was ist wenn der eigenmächtig am Haus Veränderungen in baulicher Hinsicht vornimmt oder ähnliches.
Sollte man mit der Schlüsselübergabe nicht bis zur Überweisung des Kaufpreises warten????

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#11
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Der Käufer bezahlt den Kaufpreis nicht aufgrund der fehlenden Bescheinigung.

Der Käufer wäre ja dumm, wenn er ohne die Bescheinigung auch nur einen Cent zahlen würde.

Wenn Ihr die Bescheinigung schon nicht bei bekommt, wie lange müsste der Käufer dann evtl. auf Rückzahlung seines Geld warten?


Der Käufer verlangt eine Übergabe ab 1.5 und zum 1.5 wird auch der Kaufpreis übergeben.
Anders würde ich auch kein Haus kaufen.
In dem Moment, wo ich bezahle will ich auch über ein 'leeres' Haus verfügen.
Ob und wann der Verkäufer auszieht, ist sein Problem. Nur an DEM Tag sollte er raus sein, ansonsten KEIN Geld.

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#12
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

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#13
 Von 
DanielSachsen
Status:
Beginner
(59 Beiträge, 28x hilfreich)

Für was ist denn der Notar dann zuständig, wenn nicht für die fehlenden Unterlagen bei einem Kaufvertrag???
Er hat den Kaufvertrag aufgesetzt, dann muss er sich auch um die fehlenden Unterlagen die zur Erfüllung des Kaufvertrages nötig sind, kümmern. So sollte es doch sein, oder???

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest123-2128
Status:
Bachelor
(3817 Beiträge, 1593x hilfreich)

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