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Was bdeutet dieser Satz, und paar andere Fragen

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Was bdeutet dieser Satz, und paar andere Fragen

Hallo,

es geht um eine Sache wegen Wohngeld:

Zitat:
"Werden unter Berufung auf das Verweigerungsrecht keine oder unvollständige Angaben gemacht, besteht eine Auskunftspflicht der Banken.

Ich dachte das ist in Deutschland verboten dass die Banken auskunft an den Staat geben, ok die dürfen sagen ob der jenige ein Konto dort besitzt oder nicht, aber die dürfen doch keine Auskunft darüber geben über die Summe!?!?


Zitat:
Können die Voraussetzungen für die Leistung von Wohngeld auf Grund der Inanspruchnahme des Verweigerungsrecht nicht geklärt werden, ist die Rücknahme der Bescheide aufgrund der Beweisumkehr möglich.

Was bedeutet das bitte? Ich verstehe das nicht ganz, wer muss dann wem was beweisen und was bedeutet Rücknahme der Bescheide?

Und eine letzte Frage: Ist es nicht so dass Forderungen nach 3 Jahren verjähren und keine WIrkung mehr haben? Da war doch mal was. . .


vielen dank

MfG


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von guest-12322.12.2011 22:34:03 am 04.09.2010 22:39
Status: Praktikant (16 Beiträge)
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>Was bdeutet dieser Satz, und paar andere Fragen
1.) Ein weitgehendes Bankgeheimnis gibt es in der Schweiz und in Liechtenstein. Bei uns nicht so: So sieht es aus!

2.) Eine Verjährung kann gehemmt werden in ihrem Ablauf durch Rechtsschritte des Gegners oder die eigenen: Siehe da und staune!

Gruß aus Berlin, Gerd

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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
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von Gerd aus Berlin am 05.09.2010 11:15
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>Was bdeutet dieser Satz, und paar andere Fragen
Also Wikipedia kenne ich selbst, da bringt es mir nicht viel wenn du mir Links schreibst.

Und ich bin mir 100% sicher dass es in Deutschland auch so geregelt ist/war dass die Bank den Behörden keine genaue Auskunft über den Klienten geben darf, es kann nur sein dass sich in der Zwischenzeit was geändert hat (mir ist da aber nichts bekannt), eine Quelle wäre hilfreich.

Und was die Verjährung angeht, da habe ich ja auch geschrieben dass es drei Jahre sind, allerdings würde ich gerne wissen ob es bei Forderungen seitens Staats da andere Fristen gelten?

Und es wäre nett wenn noch ein schlauer Mensch mir den einen Satz erklären könnte.

MFG



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-- Editiert am 05.09.2010 18:06

-- Editiert am 05.09.2010 18:06


von guest-12322.12.2011 22:34:03 am 05.09.2010 18:05
Status: Praktikant (16 Beiträge)
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>Was bdeutet dieser Satz, und paar andere Fragen
Nabonid kennt Wikipedia, sagt er mir, weshalb meine Links nicht hilfreich wären.

Lesen tut er sie aber nicht, sondern labert weiterhin den alten Sermon: "Und ich bin mir 100% sicher dass es in Deutschland auch so geregelt ist/war dass die Bank den Behörden keine genaue Auskunft über den Klienten geben darf",

als gäbe es keine Bafin, die ohnehin Daten automatisch an Träger sozialer Leistungen abliefern muss usw.

Hahaha, hatten wir gelacht!

Und dann labert Nabonid: "Und was die Verjährung angeht, da habe ich ja auch geschrieben dass es drei Jahre sind, allerdings würde ich gerne wissen ob es bei Forderungen seitens Staats da andere Fristen gelten?"

Was soll der Unsinn? Ich hatte doch geschrieben, dass Fristen gehemmt werden, sobald dies und jenes passiert, und das wird bestätigt in meiner Quelle von Wikipedia:
"Die Hemmung: Für die Dauer der Hemmung ist der Lauf der Verjährung angehalten, nach Wegfall des Hemmungsgrundes läuft die restliche Frist weiter (§ 209 BGB)."

So langsam reicht es mir mit diesem Poster.

Gruß aus Berlin, Gerd

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von Gerd aus Berlin am 05.09.2010 18:17
Status: Unsterblich (1321 Beiträge)
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>Was bdeutet dieser Satz, und paar andere Fragen
Gerd gehört nicht zu den Leuten die helfen wollen, sondern zu denen die nur schreiben um sich aufzuspielen um sich gut zu fühlen und zu denken dass sie wieder was wert sind . . .

erzähl dein quatsch mit soße woanders aber verschwende meine zeit nicht.

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von guest-12322.12.2011 22:34:03 am 06.09.2010 00:38
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