>Was bdeutet dieser Satz, und paar andere Fragen
Nabonid kennt Wikipedia, sagt er mir, weshalb meine Links nicht hilfreich wären.
Lesen tut er sie aber nicht, sondern labert weiterhin den alten Sermon: "Und ich bin mir 100% sicher dass es in Deutschland auch so geregelt ist/war dass die Bank den Behörden keine genaue Auskunft über den Klienten geben darf",
als gäbe es keine Bafin, die ohnehin Daten automatisch an Träger sozialer Leistungen abliefern muss usw.
Hahaha, hatten wir gelacht!
Und dann labert Nabonid: "Und was die Verjährung angeht, da habe ich ja auch geschrieben dass es drei Jahre sind, allerdings würde ich gerne wissen ob es bei Forderungen seitens Staats da andere Fristen gelten?"
Was soll der Unsinn? Ich hatte doch geschrieben, dass Fristen gehemmt werden, sobald dies und jenes passiert, und das wird bestätigt in meiner Quelle von Wikipedia:
"Die Hemmung: Für die Dauer der Hemmung ist der Lauf der Verjährung angehalten, nach Wegfall des Hemmungsgrundes läuft die restliche Frist weiter (
§ 209 BGB)."
So langsam reicht es mir mit diesem Poster.
Gruß aus Berlin, Gerd
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"I got two reasons why I cry away each lonely night,
(Mein Lieblingslied ist zu lang!)"
von Gerd aus Berlin am 05.09.2010 18:17
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