Die Patientenverfügung
AFP VOM 5.9.2000 | Ratgeber - Medizinrecht | 78825 Aufrufe Mehr zum Thema:Patientenverfügung
Was Sie beachten sollten!
Wir empfehlen Ihnen, zusammen mit der Patientenverfügung eine Vorsorgevollmacht zu verfassen.
Dazu vorab einige Tipps, die Sie unbedingt beachten sollten.
Tipps zur Patientenverfügung:
Von vielen Organisationen und Privatpersonen werden Formulare für Patientenverfügungen angeboten. In den Formularen müssen Sie dann ankreuzen, was Sie möchten und was nicht. Oft gibt es auch die Empfehlung, das Formular handschriftlich abzuschreiben. Einem Patiententestament, in dem Sie nur "Kreuzchen" gemacht haben, fehlt es gegebenenfalls an der Ernstlichkeit, und ein Formular wird nicht dadurch zur persönlichen Erklärung, indem Sie es abschreiben.
Da die Patientenverfügung noch nicht gesetzlich geregelt ist, kommt es bei Zweifeln über die Anwendbarkeit der Verfügung darauf an, den Arzt oder den Vormundschaftsrichter davon zu überzeugen, dass Sie sich die Entscheidungen über den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen nicht leicht gemacht haben.
Die Ernsthaftigkeit unterstreichen Sie eher durch eine selbst verfasste Patientenverfügung ,in der Sie dann auch Ihre Beweggründe für eine Patientenverfügung, etwaige Erfahrungen mit Sterbefällen in der Familie oder Ihre Weltanschauung darlegen. Schreiben Sie Ihren Willen per Hand auf.
Wir werden Ihnen deshalb auch kein Formular vorlegen, sondern eine detaillierte Liste aller Punkte, die in einer Patientenverfügung auf jeden Fall angesprochen werden müssen.
- Wir raten Ihnen auch, mit Ihrem Arzt, Ihren Angehörigen und Freunden über Ihr Patiententestament zu reden. Ein Arzt kann Sie über medizinische Fragen aufklären. Ihren Angehörigen und Freunden fällt es im Ernstfall sicher leichter, Ihren Willen zu akzeptieren, wenn sie vorher von der Patientenverfügung wissen.
- Sie selbst können sich nicht bestätigen, dass Sie im Vollbesitz Ihrer geistigen Kräfte waren, als Sie die Patientenverfügung verfasst haben. Lassen Sie die Verfügung daher von einem Notar beglaubigen (kostenpflichtig) oder von Zeugen unterschreiben, die Ihre Ernsthaftigkeit gegebenenfalls bestätigen können. Als Zeuge sollte nicht der in der Vorsorgevollmacht Bevollmächtigte unterschreiben.
- Hinterlegen Sie eine Kopie Ihrer Dokumente so, dass diese im Ernstfall schnell gefunden und den Ärzten oder dem Vormundschaftsgericht übergeben werden können. Bewahren Sie in Ihrer Handtasche oder Brieftasche einen Hinweis auf die Patientenverfügung auf - mit Hinterlegungsort der Verfügung und Telefonnummer des Bevollmächtigten.
- Unterschreiben Sie Ihre Verfügung einmal jährlich neu mit dem Vermerk: "Dies gilt weiter" und dem jeweiligen Datum
Tipps zur Vorsorgevollmacht:
Im Gegensatz zur Patientenverfügung kann bei der Vorsorgevollmacht auf ein Formular zurückgegriffen werden. Wir stellen Ihnen einen Formularvordruck zur Verfügung. (Link Vorsorgevollmacht-Formular)
- Die Vorsorgevollmacht sollte zusammen mit der Patientenverfügung aufbewahrt werden. Außerdem sollte der Bevollmächtigte eine Kopie erhalten.
- Sie sollten einen Ersatzbevollmächtigten bestellen, für den Fall, dass der Bevollmächtigte etwa wegen Krankheit verhindert ist.
- Lassen Sei auch die Vorsorgevollmacht von Zeugen unterschreiben (nicht vom Bevollmächtigten)
- Unterschreiben Sie auch die Vorsorgevollmacht einmal jährlich neu.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Die Patientenverfügung - Worum es gehtSeite 2: Rechtliche Grundlage der PatientenverfügungSeite 3: Rechtliche Grundlage der VorsorgevollmachtSeite 4: Was Sie beachten sollten!Seite 5: Patientenverfügung - AnleitungSeite 6: Vorsorgevollmacht - Formular


