Was, wenn eBay-Verkäufer volle Rückerstattung bei Rückgabe verweigern würde?

30. Juli 2015 Thema abonnieren
 Von 
Profi_Stone_Clipper
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)
Was, wenn eBay-Verkäufer volle Rückerstattung bei Rückgabe verweigern würde?

Nehmen wir mal an, der Käufer ersteht per Sofortkauf auf eBay ein gebrauchtes Steuergerät für ein Kraftfahrzeug. Sobald das Paket angekommen ist, will der Käufer das gebrauchte Steuergerät in seinem Auto testen, und muss dazu in das gebraucht gekaufte Steuergerät die Fahrgestellnummer des eigenen Fahrzeugs codieren. Dann stellt sich heraus, dass das Steuergerät den Fehler in der Fahrzeugelektronik nicht beseitigt und die Ursache für eben diesen Fehler doch woanders liegt und nicht am Steuergerät. Daraufhin schickt der Käufer auf eigene Kosten das gebrauchte Steuergerät wieder zurück, baut das ursprüngliche Steuergerät wieder in's Fahrzeug, und verlangt eine Rückerstattung des Kaufpreises. Der eBay-Verkäufer weigert sich jedoch den vollen Betrag zurückzuerstatten mit der Begründung, dass in den Verkäufer-AGB steht, dass ein gebrauchter Artikel nicht verändert werden darf, wenn vom Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht werden soll. Der Käufer hat aber keine andere Möglichkeit als das Steuergerät per Änderung der Fahrgestellnummer auf sein Fahrzeug anzupassen da ansonsten das Steuergerät vom Bordnetz nicht erkannt wird und nicht funktioniert. Ein Test wäre also ohne diese Änderung gar nicht möglich. Für künftige Käufer ist es außerdem völlig unerheblich welche Fahrgestellnummer in das Steuergerät programmiert ist, da andere Käufer ohnehin wieder ihre eigene Fahrgestellnummer in's Steuergerät codieren müssen. Was kann man tun? Hat der Verkäufer recht wenn er sagt, ein Überschreiben der Fahrgestellnummer im Steuergerät sei laut seinen AGB nicht zulässig? Gelten da nicht "höhere" Gesetze? Ansonsten könnte ja jeder Verkäufer seine eigenen AGB stricken wie es ihm gerade passt.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Wenn die Nummer immer wieder problemlos überschreibbar ist, dann stünde ihm kein Wertersatz zu.
In dem Falle wäre die volle Erstattung zu gewähren.

Diese kann man notfalls auch einklagen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Profi_Stone_Clipper
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 7x hilfreich)

Ja, mit einem Diagnoselaptop und entsprechender Software ist die Fahrgestellnummer immer wieder überschreibbar.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Zitat:
Der eBay-Verkäufer weigert sich jedoch den vollen Betrag zurückzuerstatten mit der Begründung, dass in den Verkäufer-AGB steht, dass ein gebrauchter Artikel nicht verändert werden darf, wenn vom Widerspruchsrecht Gebrauch gemacht werden soll.

Diese Klausel ist unwirksam und kann abgemahnt werden, denn der Verbraucher wird dadurch unverhältnismässig benachteilt.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Sicher, dass man die Nummer immer wieder einfach ändern kann. Oder muss dafür erstmal der Steuercomputer wieder "freigeschaltet" werden?
Warum hat man nicht einfach nach dem Test den alten Wert wieder eingetragen? Denn immerhin war es dem Händler einfach möglich, die nun eingetragene Nr heraus zu finden.
Da es beim heutigen Fernabsatzgesetz darum zu gehen, dass man die Ware genauso probieren kann, wie bei einem Ortsgebundenen Händler stellt sich mir persönlich dann die Frage, welcher Ortsgebundene Händler hätte einem gestattet, einen Steuercomputer einzubauen, um zu konfigurieren und nicht in Werkseinstellung zurückgesetzt zu retournieren.

3x Hilfreiche Antwort

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