Warum gibt es ein Zeitlimit für die Beantwortung der Fragen?

10. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
ip459560-68
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Warum gibt es ein Zeitlimit für die Beantwortung der Fragen?

Ich habe gerade eine Frage gestellt. Und sehe, dass der Anwalt 120min Zeit hat diese zu beantworten.
Gegen die Uhr zu arbeiten ist doch eher abträglich für die Qualität der Antwort. Warum kann ich nicht angeben, bis wann ich die Antwort brauche?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Das ist einer der Hauptgründe warum ich hier nicht angemeldet bin. Wenn man bedenkt wie lange es teilweise dauert juristische Probleme so zu beschreiben, dass sie auch ein Laie versteht bleibt nach Abzug der Schreibzeit kaum noch Zeit das Thema zu recherchieren (z.B. ob es da neuere Rechtsprechung gibt). Man kann also nur dann sinnvoll Antworten geben, wenn man entweder bereits "voll im Thema ist" oder wenn man bereit ist zu riskieren, dass man auch mal daneben liegt.

Man hat also als Ratsuchender immer entweder top oder flop: entweder jemand der sich toll auskennt oder jemand der bereit ist an dem Thema herumzustümpern und auf da Beste zu hoffen.

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#2
 Von 
Rechtsanwalt Lars Winkler
Status:
Schüler
(437 Beiträge, 331x hilfreich)

Die nicht an einen bestimmten Anwalt gestellten Fragen sind ja für eine kurze ERSTberatung gedacht, nicht für eine erschöpfende rechtliche Prüfung.

Zum Faktor Zeit kommt noch der Faktor Geld. Man muss wissen, dass der Plattformbetreiber vom gebotenen Betrag insgesamt circa 45 % für sich behält. Das ist für den Fragesteller nicht sichtbar, etwas über 40% des gebotenen Betrages werden dem RA vom Plattformbetreiber als Honorar für das Erstellen der Rechnung an den Ratsuchenden abgezogen. Wer nun glaubt, dass für diesen Betrag noch Literaturrecherche o.ä. machbar wäre... der täuscht sich.

Die Plattform wird von Anwälten als Werbeinstrument genutzt, ernsthafte Einnahmen lassen sich hier direkt in aller Regel nicht erzielen. Der Ratsuchende sollte sich dementsprechend auch direkt an einen Kollegen wenden wenn es in die Tiefe gehen soll. Genug beantwortete Fragen stehen ja nun wirklich zur Verfügung.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

@ip459560-68
Sie können eine Direktfrage wählen und das Zeitlimit so mitbestimmen.

Die teilnehmenden Anwälte können in der Regel aber schon abschätzen, ob eine Antwort im Zeitlimit UND ZUM ANGEBOTENEN EINSATZBETRAG möglich/sinnvoll ist. Aber natürlich gibt es auch Fragen, die dann zu umfangreich sind.
Aber da Sie nicht gezwungen werden, hier Fragen zu stellen, der Gang zu jeder Kanzlei in der Regel Ihnen offenstehen dürfte, verstehe ich die Aufregung nicht so ganz. Seien Sie doch lieber froh, dass sie bequem, günstig und schnell die vom Kollegen Winkler richtigerweise angesprochene ERSTberatung bekommen.


@ebenezer
Auch hier muss ich widersprechen: Überwiegend sind es angagierte Kollegen mit sehr guten Kenntnisses.

Natürlich kann man immer einmal "daneben greifen". Aber das kann auch passieren, wenn man eine Frage tagelang bearbeitet.

Aber von "stümpern" kann man sicherlich nicht allgemein sprechen (einige Ausnahmen mag es dabei insbesondere im Baurecht zugegebenermaßen geben) und ich denke, Ihre Pauschal-Angriffe liegen insoweit neben der Sache.


MfG

RA Thomas Bohle

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ebenezer
Status:
Lehrling
(1235 Beiträge, 630x hilfreich)

Zitat:
Auch hier muss ich widersprechen: Überwiegend sind es angagierte Kollegen mit sehr guten Kenntnisses.


Über die Relation zwischen beiden Gruppen habe ich mich bewusst ausgeschwiegen. Soweit ich es beurteilen kann ist die "Trefferquote" in der Tat ziemlich gut.

Zitat:
Aber von "stümpern" kann man sicherlich nicht allgemein sprechen (einige Ausnahmen mag es dabei insbesondere im Baurecht zugegebenermaßen geben) und ich denke, Ihre Pauschal-Angriffe liegen insoweit neben der Sache.


Das "stümpern" bezog sich nicht auf die Qualität der Ergebnisse sondern auf die des Prozesses. Bei einem weitgehend systematisierten Recht wie dem Deutschen kommt man in der Tat auch mit guten Allgemeinkenntnissen erstaunlich weit. Trotzdem bleibt bei einem solchen "Blindzitat" immer ein gewisses Restrisiko.

Insofern handelt es sich auch nicht um Pauschalangriffe auf die teilnehmenden Rechtsanwälte sondern um Unverständnis für eine (m.E. unnötige) Beschränkung des Systems.

Signatur:

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3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rechtsanwalt Thomas Bohle
Status:
Schüler
(470 Beiträge, 419x hilfreich)

Da hatte ich glatt:" jemand der bereit ist an dem Thema herumzustümpern und auf da Beste zu hoffen" anders verstanden; liegt wohl am Empfängerhorizont. :)

Aber nochmals: Es besteht ja die Möglichkeit a) bei eine Direktfrage oder b) beim Besuch in einer Kanzlei oder C) Teilantwort mit Antwortergänzung das Zeitlimit zu umgehen. Die fea-Beratung mit Limit ist daher nun eine weitere Alternative, wobei man vielleicht auch immer den wirtschaftlichen Aspekt sehen sollte, der sich am Einsatzbetrag orientiert.

Ärgerlich ist vielmehr, dass es den teilnehmenden Anwälten nicht mehr möglich ist, ggfs. darauf hinzuweisen, dass die Frage sich für eine online-Beratung nicht anbietet. Das kommt leider häufig vor und führt dann zur allgemeinen Enttäuschung oder Verärgerung.

MfG

RA Thomas Bohle

2x Hilfreiche Antwort

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