Wartezeit nach §1 des Kündigungsschutz Gesetz?

24. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
dmag
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)
Wartezeit nach §1 des Kündigungsschutz Gesetz?

Hallo,

was bedeutet der Satz:
Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit, die sechs monatige Wartezeit des §1 Kündigungsschutz Gesetz bleibt unberührt?
Das mit der Probezeit ist selbst mir klar, aber die Texte, die ich zur Bedeutung der Wartezeit gefunden habe sind mir zu kompliziert.
Bin also dankbar, wenn mir jemand die Bedeutung des Satzes erklären kann. Vielen Dank im Voraus.

Gruß
dmag

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Nach 6 Monaten Wartezeit gilt das Kündigungsschutzgesetz für Sie. Die Wartezeit stimmt zumeist mit der Probezeit überein.

Die Formulierung im Vertrag dazu ist eigentlich egal, denn bei Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften ist dieser Vertragsbestandteil nichtig.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
dmag
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke für die schnelle und verständliche Antwort

3x Hilfreiche Antwort

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