Warmwasser über Uhr +qm abgerechnet?

7. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.10.2013 10:08:50
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 47x hilfreich)
Warmwasser über Uhr +qm abgerechnet?

Hallo,
habe mal eine Frage zur Warmwasser-Abrechnung.
Nehmen wir den fiktiven Fall.

Drei Mieter aber unterschiedliche Warmwasserkosten auf einem QM³ gerechnet

Mieter A: 30% Grundkosten 0,7754 x 79m² Wohnfläche 61,26€
70% Verbrauchskosten 6,2646 x 39,578m³ Wasser 247,94€ = 309,20€ Durchschnitt 7,81€/m³

Mieter B 30% Grundkosten 0,7754 x 140m² Wohnfläche 108,56€
70% Verbrauchskosten 6,2646 x 19,254m³ Wasser 120,62€ = 229,18€ Durchschnitt 11,90€/m³

Mieter C: 30% Grundkosten 0,7754 x 106 Wohnfläche 82,19€
70% Verbrauchskosten 6,2646 x 11,395m³ Wasser 71,39€ = 153,58€ Durchschnitt 13,47€/m³

Mieter C der eigentlich den wenigsten Warmwasserverbrauch hat, muss fast doppelt soviel für 1m³ warmes Wasser bezahlen, als Mieter A, dessen Verbrauch fast drei mal so hoch ist.

Ist das rechtens?? Und bitte was hat die qm Zahl der Wohnung mit dem Warmwasser zu tun?? Ich heize ja mit der Heizung (seperat abgerechnt) und nicht mit dem Warmwasser.

Kann mich da jemand erleuchten?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Farnmausi
Status:
Schüler
(363 Beiträge, 193x hilfreich)

Hallo,

also so kann wohl kaum jemand helfen. Wohnen alle Mieter in einem Haus?

Wohl kaum , da grundsätzlich ein einheitlicher Abrechnungsschlüssel angewendet werden muß. Also empfehle ich doch mal Tante goggle nach den verschiedenen Abrechnungmodellen zu befragen. Grüßele Farnmausi

Ps. der eine Mieter hat einen Durchlauferhitzer, der andere bezieht Warmwasser von einer zentralen Heizungsanlage ect.

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"Träume nicht vom Leben - lebe deinen Traum"

-- Editiert Farnmausi am 07.05.2013 22:11

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#2
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Da die Kosten je Einheit (m² und m³) jeweils gleich sind, wird das schon um Wohnungen im gleichen Haus gehen.

"Ist das rechtens??" > der Gesetzgeber sagt: JA
und schreibt dem Vermieter in § 8 Der Heizkostenverordnung vor, dass 30-50% der Warmwassererwärmungskosten als Grundkosten nach m²-Wohnfläche zu verteilen sind
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index.html
http://www.bmgev.de/betriebskosten/heizkostenabrechnung.html

Man bedenke, dass auch beim Warmwasser Bereitstellungsverluste gibt > bei der Wärmeerzeugung/Brenner, über Verteilung/Rohrleitungen, Zirkulationsleitung und über den Speicher selbst: schliesslich muss ja auch immer genug heisses Wasser vorrätig sein, damit es nicht zu Engpässen kommt, wenn alle Parteien im Haus gleichzeitig ihr Vollbad nehmen wollen.
Dazu kommen etliche Kosten, die genau wie bei den Heizkosten verbrauchsunabhängig anfallen (Schornsteinfeger, Heizungswartung, Verbrauchserfassungsgeräte/Eichung, Ablese- und Abrechungskosten etc.).

Das ist wie beim Autofahren > der Wenigfahrer spart zwar viel Sprit, durch die hohen Fixkosten erhöhen sich aber zwangsläufig die Kosten je gefahrenen km.


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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

-- Editiert Lolle am 08.05.2013 01:03

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12302.10.2013 10:08:50
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 47x hilfreich)

danke für die rasche Antwort. Ja, alle Mieter in einem Haus.

Trotzdem ist die Umlegung des Warmwassers trotz WW Uhr auf die Quadratmeter ein Witz und verfälscht die tatsächlichen Verbrauchsdaten ungemein.

Wenn ich 2 Autos besitze, die beide exakt das gleiche verbrauchen, spielt es keine Rolle bei der Tankstelle, dass das eine Auto 2m länger ist.

Nach unserer Berechnung, müsste A 354,20€, B nur 172,31€ und C nur 101,98 bezahlen.

Wer viel WW verbraucht muss auch mehr bezahlen... und nicht umgekehrt.

Jedenfalls sind es im ganzen 6 Parteien, wo sich generell großer Frust über diese NK Abrechnung gebildet hat. Und keiner ist gewillt eine "Warmwasserrechnung" zu bezahlen die nicht den tatsächlichen Verbrauch entspricht. Nicht einmal der, der eigentlich am wenigsten zahlen müsste.


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#4
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Kann mich da jemand erleuchten?


Ja, die Heizkostenverordnung. Danach muss auch beim Warmwasser nach dem 30/70 Schlüssel für Wohnfläche und Verbrauch abgerechnet werden.

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Eric61
Status:
Praktikant
(501 Beiträge, 134x hilfreich)

quote:
Und keiner ist gewillt eine "Warmwasserrechnung" zu bezahlen die nicht den tatsächlichen Verbrauch entspricht


Wer nicht "gewillt" ist, dem ist leicht nachzuhelfen. Da freuen sich die Anwälte, weil leicht verdientes Geld. Der Vermieter hat nichts anderes getan, als eine Abrechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen erteilt.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12302.10.2013 10:08:50
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 47x hilfreich)

vermieter bewohnt selber eine Wohneinheit und versteht diese Abrechnung auch nicht. Vorher hatte es sein Vater die NKR erstellt. Jetzt mancht es ein Ablesedienst.

Es ist ja schön, dass es vom Gesetzgeber so geregelt wurde... aber warum! !

Wenn zwei Haushalte exakt die selbe Menge Warmwasser verbrauchen, die eine Wohneinheit aber 50m² und die andere 100m² ist, kann man doch den jenigen der die 100m² Wohnung hat nicht nehr bezahlen lassen (geschweige denn denn einen Teil des anderen).
Das wiederspricht jeglicher Logik. Zumal es hier nur um die reinen Energiekosten für die Aufbereitung von Warmwasser geht.
Hier wird in beiden Fällen der gleiche Energieaufwand betrieben... daher ..warum soll der eine mehr bezahlen?


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-- Editiert Mutz123 am 09.05.2013 09:54

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