Warmmiete und dann eine Gasrechnung

13. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
dina
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 4x hilfreich)
Warmmiete und dann eine Gasrechnung

Wir haben bei unserer letzten Wohnung Kaltmiete plus Nebenkosten incl. Heizung gezahlt. nun bekommen wir von den Stadtwerken die Nachzahlung für Strom und Gas. Was machen wir nun. Die Stromnachzahlung ist ja okay, aber doch nicht das Gas. Das wird doch vom Vermieter in den Nebenkosten abgerechnet.
Über einen Tipp wäre ich dankbar.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Ruf doch einfach mal beim Rechnungssteller an, vielleicht klärt sich dann die ganze Sache von alleine wieder auf. Der Normalfall ist, wie von Dir beschrieben. Aber ich weiß, dass meine Großeltern auch die Rechnun g für die Nachzahlung immer von den Gaswerken gekriegt haben. Allerdings ging da auch die monatliche Vorauszahlung hin, also unabhängig von den Nebenkosten an den vermieter.

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"hjoedicke"

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#2
 Von 
dina
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 4x hilfreich)

danke- werde dort nachher mal anrufen

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#3
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Nebenkosten haben selten was mit dem privaten Strom und Gas und daher mit den Nebenkosten zu tun. Nebenkosten beinhalten oft den Hausstrom, Müllabfuhr, Hausmeister, Versicherung, etc.). In unserer Stadt muss man nämlich mit folgenden auf den Mieter zukommenden Kosten rechnen, wenn man eine Wohnung mit einer Gasheizung anmietet:

Kaltmiete
Nebenkosten
Strom
Gas

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Also Franceska, das ist doch pro Mietobjekt unterschiedlich und hat überhaupt nichts mit der Stadt zu tun. Bei unserem letzten Haus waren die Heizkosten auch in die NK reingerechnet, weil der Vermieter Vertragspartner der Stadtwerke war.

Was steht denn im VErtrag zur Aufschlüsselung der Nebenkosten? Wenn die Heizung da mit aufgeführt ist, muss die Abrechnung über den Vermieter laufen. Die Stadtwerke können nur direkt eine Nachforderung an euch stellen, wenn ihr selbst einen Vertrag mit ihnen abgeschlossen habt. Und daran müsstet ihr euch ja erinnern können.

Gruß karamel

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#5
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Also Karamel, es kommt immer auf die Heizung an. Es gibt Heizung, welche in den Nebenkosten beinhaltet sind. Ich wohne in einer Wohnung, wo die Heizkosten mit in den Nebenkosten drinnen sind. Meine Schwester wohnt aber in einer Wohnung mit Gasheizung und muss daher die Heiz-/Gaskosten selber an die Stadtwerke bezahlen.

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#6
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Nichts anderes habe ich geschrieben - es ist von der Wohnung abhängig, nicht von der Stadt:

quote: In unserer Stadt muss man nämlich mit folgenden auf den Mieter zukommenden Kosten rechnen, wenn man eine Wohnung mit einer Gasheizung anmietet:

Kaltmiete
Nebenkosten
Strom
Gas


Das klingt so, als ob die Kommune das für alle Haushalte pauschal regelt, und das ist eben nicht so. Oder sprichst du von Gas-Einzel-Öfen??? Das ist aber nicht das gleiche wie eine Gasheizung.

Gruß karamel

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#7
 Von 
Knuba
Status:
Praktikant
(847 Beiträge, 211x hilfreich)

Ich sprach von Gasheizung, da ich mich mit einem Ölofen, oder Kohle nicht auskenne.

Bei uns in den Wohnungsanzeigen differenziert man zwischen Zentral- und Gasheizung. Dann steht immer daneben, ob die Heizkosten in den Umlagen beinhaltet sind. Bei einer Gasheizung sind sie daher nie, oder ich habe etwas übersehen. ;)

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#8
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

@Franceska: Auch eine Zentralheizung kann eine Gasheizung sein.
Es gibt 2 Arten: Die Zentralheizung steht normalerweise im Keller und beheizt zentral ein ganzes Haus, mit Gas oder Öl.
Dann gibt es Etagenheizungen, die nur Deine Wohnung beheizen, mit Gas (selten auch Öl).
Bei der 1. Variante rechnet der Vermieter mit den einzelnen Wohnungen ab, bei der 2. Variante rechnet jeder Wohnungsmieter direkt mit dem Gaslieferanten ab.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#9
 Von 
dina
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 4x hilfreich)

Danke erst einmal für die Antworten
Im Mietvertrag steht unter Betriebskosten u.a. auch Heizung. Also werde ich einmal einen Widerspruch bei den Stadtwerken einlegen, und die Nebenkostenabrechnung von 2004 haben wir noch nicht- die will der alter Vermieter erst im Januar 2006 vorlegen, zusammen mit der von 2004. Ist schon etwas komisch:-)

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#10
 Von 
Sumse66
Status:
Schüler
(439 Beiträge, 67x hilfreich)

Wenn ich hier einige Beiträge richtig in Erinnerung habe, ist die Nebenkostenabrechnung für 2004 in 2006 bereits verjährt und muss dann nicht mehr bezahlt werden. Weiß aber die genauen Paragraphen nicht mehr.

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"hjoedicke"

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