Ich arbeite als Verräumer in einem Getränkeeinzelhandel 2mal wöchentlich.........
Pro Stunde werden mir 5.-Euro Brutto bezahlt ......Ist dies nicht sittenwidrig ?
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Warenverräumung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
ich sage es mal so: du verdienst wahrscheinlich besser, wenn du putzen gehst. für das flaschenaufräumen bekommst du nicht gerade viel. ob aber fünf euro 'sittenwidrig' sind, lässt sich nicht anhand dieser angabe beurteilen. dazu müsste festgestellt werden, welcher betrag für diese arbeit sitte wäre, also der übliche lohn. und wenn der von deinem dramaitsch nach unten abweicht, wäre er sittenwidrig.
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Grundsätzlich gilt:
Es gibt keinen generellen gesetzlichen Mindestlohn in Deutschland. Wenn du also den Vertrag für 5 EUR unterschrieben hast, haben den beide Seiten einzuhalten.
Du kannst nachverhandeln, wenn es nicht mehr gibt hast du Pech. Dann muss man sich was besser bezahltes suchen und kündigen.
Das gleiche Problem hattes du doch schon hier
24.10.2010 15:44
http://www.123recht.net/Kein-Arbeitsvertrag-__f266951.html
und hier
24.05.2010 21:27
http://www.123recht.net/Sittenwidriger-Lohn-__f233339.html
Wenn es immer noch der gleiche Arbeitsplatz ist, muss ich sagen es ist reichlich sinnlos alle paar Monate hier nachzufragen ob der Lohn zu niedrig ist.
Da würdest du tätsächlich besser mal beim Chef nachfragen.
Wenn es der dritte Job wäre, müsste man die Strategie bei der Lohnverhandlung grundlegend überdenken ...
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