quote:Schön. Dann muß der Fernabsatzanbieter spätestens innerhalb von 30 Tagen den Kaufpreis zurückerstatten. ( Und er könnte dies nichteinmal mit dem Argument verweigern, er habe die Sache noch nicht zurückerhalten ...! )
Ich haben meinen Kaufvertrag wiederrufen.
quote:Du bist nach einem Widerruf gesetzlich "nur" dazu verpflichtet, die Sache per Paket zurückzusenden ( wenn sie per Paket zurückgesandt werden kann. ) Eine etwa abweichende Vereinbarung, wonach Du verpflichtet wärst, das Paket von einem (bestimmten) Abholdienst zu dessen ( für Dich ungünstigen ) Bedingungen abholen zu lassen, wäre unwirksam:"Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden." Anders dagegen, wenn die Sache nicht paketversandfähig wäre. Dann müßte man sie wohl zu derselben Zeit zur Abholung bereithalten, zu der sie angeliefert worden war.M.
Und nun soll DPD den Paket abholen.
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