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Warenretour: Termin machen mit DPD nicht möglich

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Warenretour: Termin machen mit DPD nicht möglich

Ich haben meinen Kaufvertrag wiederrufen. Und nun soll DPD den Paket abholen. die sagen am Telefon, sie kommen zwischen 10 und 15, und ich sage, ich bin Vormittags nicht zu hause und wünsche mir einen Termin nachmittags. Darauf antwortet die Frau, ich soll entweder den Paket bei einem Nachbarn lassen oder selber auf den Fahrer warten. Ich sage, ich arbeite vormittags und meine Nachbaren kenne ich nicht besonders. Darauf antwortet sie, ihr Routineplan ist nicht zu ändern.

Finde ich irgendwie komisch. Es ist doch nicht meine Pflicht, auf sie zu warten oder einen nachbarn zu bitten oder? Aber das tun auch manche andere Dienstleister: sie kommen wann sie wollen und ich soll mich frei nehmen. Habe schon ein paar mal erlebt.

-- Editiert von apfelgrün am 20.11.2007 15:35:20

-- Editiert von apfelgrün am 20.11.2007 15:37:42


von apfelgrün am 20.11.2007 15:31
Status: Praktikant (13 Beiträge)
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>Warenretour: Termin machen mit DPD nicht möglich
*****
Aber das tun auch manche andere Dienstleister: sie kommen wann sie wollen und ich soll mich frei nehmen
*****
Sollen alle Dienstleiser Nachtschicht machen?????
Das Problem hat jeder der arbeiten geht. Die Dienstleister können doch nicht alle Termine nur nachmittags machen, auch die wollen mal Feierabend haben.....

Versuch es doch mit dem Verkäuferr zu klären, evtl. kannst du es auch selbst mit der Post zurückschicken.




von Frank L am 20.11.2007 16:15
Status: Legende (212 Beiträge)
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>Warenretour: Termin machen mit DPD nicht möglich
Wieso haben alle damit Probleme??????

Wenn es nur zu dieser zeit geht die Adresse der Arbeitstelle mitteilen und bitten das sie dan dahin kommen


von frank.str am 04.07.2009 15:08
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Warenretour: Termin machen mit DPD nicht möglich
quote:
Ich haben meinen Kaufvertrag wiederrufen.

Schön. Dann muß der Fernabsatzanbieter spätestens innerhalb von 30 Tagen den Kaufpreis zurückerstatten. ( Und er könnte dies nichteinmal mit dem Argument verweigern, er habe die Sache noch nicht zurückerhalten ...! )

quote:
Und nun soll DPD den Paket abholen.

Du bist nach einem Widerruf gesetzlich "nur" dazu verpflichtet, die Sache per Paket zurückzusenden ( wenn sie per Paket zurückgesandt werden kann. ) Eine etwa abweichende Vereinbarung, wonach Du verpflichtet wärst, das Paket von einem (bestimmten) Abholdienst zu dessen ( für Dich ungünstigen ) Bedingungen abholen zu lassen, wäre unwirksam:

"Von den Vorschriften dieses Untertitels darf, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht zum Nachteil des Verbrauchers oder Kunden abgewichen werden."

Anders dagegen, wenn die Sache nicht paketversandfähig wäre. Dann müßte man sie wohl zu derselben Zeit zur Abholung bereithalten, zu der sie angeliefert worden war.

M.


von Mirk am 05.07.2009 00:17
Status: Tao (5245 Beiträge)
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