Warenkreditbetrug §263 StGB

2. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb411468-88
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Warenkreditbetrug §263 StGB

Hallo zusammen!
Folgende Fragen ergeben sich mir in einem vorliegenden Fall:
Person A kauft am 19.01.2013 2 Kinokarten Online und bezahlt per Lastschrift. Die Kinokarten werden abgeholt, die bezahlung schlägt jedoch mangels Deckung des Kontos fehl.
Person A fällt dies jedoch nicht auf. Nach 2 nicht - zugestellten Mahnungen an eine alte Adresse des A gibt die Firma die Forderung an ein Inkassounternehmen, welches Anzeige erstattet.
Nachdem A das Schreiben als Beschuldigter von der Polizeibehörde erhält, setzt er sich umgehend mit allen beteiligten in Verbindung und bezahlt alle Außenstände (Urspr. Forderung 22,-€ , bezahlt 215,- €).

Nun meine konkreten Fragen:
-Ist der Tatbestand des Warenkreditbetruges nach Bezahlung der Forderung noch erfüllt?
-A stand in ständigem Kontakt mit allen beteiligten, konnte jedoch aufgrund beruflicher Bindung eine Anhörung bei der Polizei nicht wahrnehmen. Er erhielt nun einen schriftlichen Äußerungsbogen. Macht es noch Sinn, sich dazu zu äußern?
Konkrete Frage des Vernehmenden ist: "Wie kam es dazu, dass die Kinokarten nicht bezahlt wurden?"
-Wie denken Sie, wird dieses Verfahren ausgehen?

Ich bedanke mich schon im Voraus für Ihre Antworten!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32890 Beiträge, 17271x hilfreich)

"Ist der Tatbestand des Warenkreditbetruges nach Bezahlung der Forderung noch erfüllt?" Wenn man einen Betrug begangen hat, ist der auch nach Zahlung der Forderung noch erfüllt. Wenn Sie eine Bank überfallen und am nächsten Tag schnappt man Sie mit dem gesamten Geld - ist der Banküberfall damit aus der Welt? Insofern sollten Sie sich unbedingt äußern, denn Ihrer Schilderung nach war es tatsächlich kein Betrug - das hat aber nichts mit der nachträglichen Bezahlung der Forderung zu tun, sondern mit dem fehlenden Vorsatz zum Betrug.

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