Meine Großmutter hat bis vor einigen Jahren ein Schmuckgeschäft betrieben. Sie hat große Restbestände, die ich zusammen mit ihr gerne über einen eigenen Online-Shop vertreiben würde.
Ich möchte vermeiden, dass meine Großmutter ein Gewerbe anmelden muss und sich bei ihr Änderungen im Rentenbezug oder bei zu zahlenden Steuern und Sozialleistungen ergeben. Deshalb würde ich das Gewerbe nur auf meinen Namen anmelden.
Doch wie findet denn dann ihr Schmuck (steuer-)rechtlich den Weg in mein Gewerbe? Ich könnte ihn ja dann nicht von ihr einkaufen, da sie zur Rechnungsstellung ein Gewerbe bräuchte.
Kann Sie ihn mir quasi schenken, ich verkaufe ihn, zahle entsprechend viel Steuer, da ich keine Einkaufskosten ansetzen kann und zahle ihr aus meinem versteuerten Einkommen ihren Anteil? Da freut sich der Fiskus...
Ich habe Erfahrung im Gewerbebetrieb und bin Betriebswirtschaftler, komme aber mit dieser Überlegung einfach nicht weiter. Wie würdet ihr das sauber gestalten, sodass meine Großmutter keinen Aufwand hat, aber dennoch am Erlös beteiligt ist?
Für kreative Lösungsansätze wäre ich sehr dankbar!
Wareneinkauf wenn Lieferant kein Gewerbe hat
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Guten Abend,
Sie können einen privaten Bestand - von wem auch immer - ankaufen. Eine Vorsteuer entsteht nicht.
Beim Verkauf wird die Mehrwertsteuer in voller Höhe fällig; diese ist an das Finanzamt abzuführen.
Da sich nicht um "einzelnene" Gegenstände sondern ein Konvolut handelt, könnte es schwierig, werden, die Regelungen der Differenzbesteuerung anzuwenden.
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quote:<hr size=1 noshade>Doch wie findet denn dann ihr Schmuck (steuer-)rechtlich den Weg in mein Gewerbe? <hr size=1 noshade>
Sie verkauft ihn Dir
quote:<hr size=1 noshade>Ich könnte ihn ja dann nicht von ihr einkaufen, da sie zur Rechnungsstellung ein Gewerbe bräuchte. <hr size=1 noshade>
Wie komm man denn auf den Unsinn?
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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Ich möchte vermeiden, dass meine Großmutter ein Gewerbe anmelden muss und sich bei ihr Änderungen im Rentenbezug oder bei zu zahlenden Steuern und Sozialleistungen ergeben. Deshalb würde ich das Gewerbe nur auf meinen Namen anmelden.
Derlei nennt man dann Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zum Sozialleistungsbetrug. Und dafür gibt es hier keine Anleitung. Zu!
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