Wareneinkauf wenn Lieferant kein Gewerbe hat

1. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
DominicF
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Wareneinkauf wenn Lieferant kein Gewerbe hat

Meine Großmutter hat bis vor einigen Jahren ein Schmuckgeschäft betrieben. Sie hat große Restbestände, die ich zusammen mit ihr gerne über einen eigenen Online-Shop vertreiben würde.

Ich möchte vermeiden, dass meine Großmutter ein Gewerbe anmelden muss und sich bei ihr Änderungen im Rentenbezug oder bei zu zahlenden Steuern und Sozialleistungen ergeben. Deshalb würde ich das Gewerbe nur auf meinen Namen anmelden.

Doch wie findet denn dann ihr Schmuck (steuer-)rechtlich den Weg in mein Gewerbe? Ich könnte ihn ja dann nicht von ihr einkaufen, da sie zur Rechnungsstellung ein Gewerbe bräuchte.
Kann Sie ihn mir quasi schenken, ich verkaufe ihn, zahle entsprechend viel Steuer, da ich keine Einkaufskosten ansetzen kann und zahle ihr aus meinem versteuerten Einkommen ihren Anteil? Da freut sich der Fiskus...

Ich habe Erfahrung im Gewerbebetrieb und bin Betriebswirtschaftler, komme aber mit dieser Überlegung einfach nicht weiter. Wie würdet ihr das sauber gestalten, sodass meine Großmutter keinen Aufwand hat, aber dennoch am Erlös beteiligt ist?
Für kreative Lösungsansätze wäre ich sehr dankbar!

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Existenzgründungsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Blaki
Status:
Praktikant
(861 Beiträge, 752x hilfreich)

Guten Abend,

Sie können einen privaten Bestand - von wem auch immer - ankaufen. Eine Vorsteuer entsteht nicht.

Beim Verkauf wird die Mehrwertsteuer in voller Höhe fällig; diese ist an das Finanzamt abzuführen.

Da sich nicht um "einzelnene" Gegenstände sondern ein Konvolut handelt, könnte es schwierig, werden, die Regelungen der Differenzbesteuerung anzuwenden.



-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Doch wie findet denn dann ihr Schmuck (steuer-)rechtlich den Weg in mein Gewerbe? <hr size=1 noshade>

Sie verkauft ihn Dir



quote:<hr size=1 noshade>Ich könnte ihn ja dann nicht von ihr einkaufen, da sie zur Rechnungsstellung ein Gewerbe bräuchte. <hr size=1 noshade>

Wie komm man denn auf den Unsinn?





-----------------
"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(674 Beiträge, 454x hilfreich)

Ich möchte vermeiden, dass meine Großmutter ein Gewerbe anmelden muss und sich bei ihr Änderungen im Rentenbezug oder bei zu zahlenden Steuern und Sozialleistungen ergeben. Deshalb würde ich das Gewerbe nur auf meinen Namen anmelden. Derlei nennt man dann Beihilfe zur Steuerhinterziehung und zum Sozialleistungsbetrug. Und dafür gibt es hier keine Anleitung. Zu!

-----------------
" "

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.300 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.