Warenbetrug / Unterschlagung / Täuschung arglistig ... Bitte Lesen !

8. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
weilando29891
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Warenbetrug / Unterschlagung / Täuschung arglistig ... Bitte Lesen !

Hallo liebe Mitglieder von 123recht,

Ich habe ein kleines anliegen bzw. brauch ich nur eine winzig kleine Antwort bezüglich meiner Frage.
(gern auch ausführlich wer mehr zu diesen Thema nennen kann)

es geht um folgendes:

Ich habe am 21.05.2015 über Ebay-kleineanzeigen ein Artikel gekauft und auch bezahlt (Online Überweisung) Warenwert 50 Euro. Bis zum 30.01.2016 kam dieser Artikel nicht an un habe am selben tag eine Anzeige erstattet.
Ich habe vom ganzen verlauf über ebay kleinanzeigen alles abfotografiert auch das mein Geld vom Konto abgegangen ist.
Dieses verfahren wurde einer Staatsanwaltschaft übergeben.

bis dato kam keine Reaktion dieses Verkäufers bis zum 17.05.2016
an diesen Tag habe ich eine Mail bekommen in dem er schrieb: (kleiner Auszug der Mail)

"Hallo, vorweg möchte ich ihnen gleich sagen, dass ich mich gar nicht großartig entschuldigen will.
Denn das was ich getan habe (wenn auch mehr oder weniger unabsichtlich), ist schlicht weg Warenbetrug."


weiter schrieb er, das er volles Verständnis dieser Anzeige habe, aber dennoch erklären will wie es dazu kam.
die Begründung lass ich mal vor aus.

zweiter Auszug der Mail:
"Um nicht einer Strafanzeige zu entgehen, sondern lediglich den Gerichtsprozess, möchte ich Sie bitten das ganze Außergerichtlich mit mir zu klären und mein Angebot annehmen."

das Angebot vom Verkäufer war:
- Erhalt der gekauften Ware
- Geld zurück
- 150 Euro Entschädigung

Da ich alle Kontaktdaten hatte rief ich bei ihn an und und telefonierten kurz
es war eh ein wunder das er ran ging dies tat er nämlich sonst nicht.

Ich habe dieses Angebot unter Vorbehalt Angenommen und zwar erst wenn alles was er mir angeboten hatte
Schriflich und Nachweislich mit Unterschrift erhalte und erst dann diesen Fall als erledigt melde bei der Staatsanwaltschaft.

Ich habe also gewartet auf seine Erfüllung des angebotes, doch dies blieb mal wieder aus.
Also ein leeres Versprechen.

am 19.05.2016 erhielt ich Post von der ausführenden Staatsanwaltschaft
diese teilte mir mit das dieses verfahren eingestellt wird mit der Begründung:

"das bisherige Verfahren sowie eine erzieherische Maßnahme haben Ihn bereits ausreichend beeindruckt.
eine weitere Ahndung erscheint nicht als erforderlich."


"Durch diese Einstellung werden mögliche zivilrechtliche Ansprüche nicht berührt.
Sie müssten diese jedoch selbst gesondert geltend machen."




Da ich ich jetzt wieder so ein ähnlichen Fall habe.
ist meine frage:

Kann ich diesen Fall erneut Anzeigen und verfolgen lassen oder was sind hier meine Möglichkeiten um
das zu erhalten was mir zusteht, bzw das einfordern was er mir angeboten hat ?


Ich bedanke mich jetzt schon für alle die mir hier vielleicht helfen können.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Ich habe am 21.05.2015 über Ebay-kleineanzeigen ein Artikel gekauft und auch bezahlt (Online Überweisung) Warenwert 50 Euro. Bis zum 30.01.2016 kam dieser Artikel nicht an un habe am selben tag eine Anzeige erstattet. Also ca. 4 Monate VOR dem Kauf?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
fb459429-35
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
21.05.2015 gekauft und 30.01.2016 Anzeige erstattet.
Also ca. 4 Monate VOR dem Kauf?


Am besten nochmal genau hinschauen :neck:

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
weilando29891
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Ich habe am 21.05.2015 über Ebay-kleineanzeigen ein Artikel gekauft und auch bezahlt (Online Überweisung) Warenwert 50 Euro. Bis zum 30.01.2016 kam dieser Artikel nicht an un habe am selben tag eine Anzeige erstattet. Also ca. 4 Monate VOR dem Kauf?


ein kleiner Fehler meiner seite...
Gekauft habe ich am 21.12.2015 nicht am 21.05.2015
Anzeige wurde am 30.01.2016 gestellt

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Peinlich, peinlich... Zu Ihrer Frage: Das ist jetzt ein NEUER Käufer? Ich nehme es mal stark an, aber ich verstehe die Frage irgendwie nicht: Natürlich können Sie den anzeigen, natürlich kann da mal wieder nichts rauskommen oder vielleicht doch - das weiß keiner vorher.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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