Ware trotz Widerruf verschickt, Annahme verweigert
Hallo,
folgendes Problem. Kunde A bestellt Mittwochs in einem Onlineshop B Ware im Wert von 32,30 + 5,- Euro Versand also 37,30 Euro.
Vor absenden der Bestellung ruft A beim Kundenservice von B an um vorab zu klären ob ein Versand bis Freitag möglich wäre. B erzählt A das die Hausbank und die Bank von A sehr eng zusammen arbeiten und dass das Geld ggf. schon Mittags auf dem Konto sei. Daraufhin bestellt A und überweist direkt die Summe bzw. sendet B den Überweisungsbeleg per PDF. Hierzu bekommt A als Antwort, das die Mail an die Technik weitergeleitet wird udn geht nun davon aus das die Ware rechtzeitig eintrifft.
Freitag Morgen bekommt A eine Email mit dem Hinweis das die Ware verpackt wird und anschliessend raus geht.
Als am Samstag die Ware noch immer nicht da ist, fragt A erneut nach der Sendungsnummer und bekommt als Antwort das die Ware am Dienstag versendet wird.
Daraufhin macht A noch am Montag (Pfingstmontag) von seinem Widerrufsrecht gebrauch und sendet diesen, mit dem Hinweis das die Ware nicht mehr verschickt werden braucht bzw. das die Annahme verweigert wird, per Email wie auch per Fax an B.
Über die Sendungsauskunft sieht A dann das die Sendung dennoch am Dienstag verschickt wurde und hinterlässt dem Paketzusteller einen Hinweis das die Annahme verweigert wird.
Ebenso schreibt A eine Nachricht an B das die Ware wie mitgeteil verweigert wurde und das A sein Geld inkl. Versand (Widerruf wurde vor dem Versand gestellt!) zurück haben möchte.
B antwortet nur das die Sendung bitte frankiert und mit Angabe der Bankverbindung zurück zu schicken sei.
Auf den Hinweis das die Annahme verweigert wurde, wird vom Absender B nicht wirklich eingegangen bzw. "bedankt" sich B bei A
*Zitat*
vielen dank, dass sie uns eine menge arbeit für nichts bereiten!
wir warten bis das paket zurück ist.
nächstes mal einfach vor bestellung und vor allem vor bezahlung nachdenken, ob sie was wollen!
*Zitat Ende*
Das Problem ist nun das der letzte Sendungsstatus noch immer anzeigt die Sendung wäre im, für A zuständigen, DHL Frachtzentrum.
Auf Nachfrage bei DHL was mit der Sendung sei, bekommt A als Antwort dies können man nur dem Absender mitteilen.
Nach mehreren Emails an B, mit der Bitte die Gesamtsumme inkl. Versandkosten zurück zu erstatten, bekommt A nun eine Mail in der er "beschuldigt" wird die Ware angenommen zu haben und das man bei Bedarf die Unterschrift anfordern würde.
In der Sendungsauskunft steht aber Annahme verweigert und A wartet nun auf die Rückzahlung, da der Absender wiederrum den Rückerhalt der Ware abwarten will - welche gar nicht verschickt werden sollte.
A stellt nun B eine Frist von 30 Tagen, ab Zugang des Widerrufs, für die Rückzahlung und bittet ihn einen Nachforschungsantrag bei DHL zu stellen.
Sicher ist das auch für den Händler B nicht optimal gelaufen, aber da A extra noch vor absenden der Bestellung telefonisch nachgefragt bzw. den Widerruf noch vor Versand der Ware gestellt hat, ist er sich keiner weiteren Schuld bewusst.
Frage:
- Muss der Kunde A (Verbraucher) dennoch die Versandkosten tragen ?
- Wie lange muß A dem Händler B noch Zeit geben für die Rückzahlung ? Das Risiko für den Versand liegt ja bei B.
Gruß Magic35
P.S. Leider ein recht langer Text, aber ich wollte möglichst viele Informationen rüber bringen. Also danke für diejenigen die alles gelesen haben :-)
von Magic35i am 29.06.2011 09:33
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>Ware trotz Widerruf verschickt, Annahme verweigert
Das stimmt so leider nicht ganz.
Ohne den Fall konkret zu kennen, gibt es hier zwei Probleme.
1. Rahmenvertrag mit dem Versandunternehmen. Hier wird oft für die Rücksendung nochmal Versand fällig + Verwaltungsgebühr. Hier kommt es den Verkäufer somit billiger, wenn er dem Kunden einen Versandaufkleber zum Ausdrucken schickt, und dieser die Sendung einliefert.
2. Viele Distributoren bieten an, sich um den Versand zu kümmern und drucken auch den Firmennamen des Verkäufers auf die Sendung. Erkennt man leicht daran, daß hier plötzlich ein Versandlager samt anderer Adresse ins Spiel kommt. Blöd hierbei ist, daß die Retoure nun zum Versender, oder zu einer anderen Firma, welche sich um die Retouren kümmert, geht. D.h. ihr annahme verweigert ginge nun an den Distri zurück. Der Verkäufer hat jedoch gegenüber dem Distri kein Rückgaberecht. Also schickt der Distri die Ware dem Verkäufer, bzw der Firma, welche sich um die Retouren kümmert. Dies macht der Distri jedoch selten umsonst.
Haben Sie sich noch nie gewundert, warum für die Rücksendung eine andere Adresse genannt ist, als die Sendung als Absender drauf hat.
Wie oft bekommen sie sendungen aus Straußberg, obwohl der Verkäufer ganz woanders sitzt.
Bei beiden konstellationen wird es Spannend, wie nun das Gesetzt zwecks Rückversand ausgelegt wird.
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von Lifeguard am 29.06.2011 11:40
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