Ware nicht mehr vorrätig

7. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Karl Laschnikov
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)
Ware nicht mehr vorrätig

Hallo,

habe bei dicount24.de einen Autoradio "Pioneer 4000ub" bestellt.
Als ich das tat war er noch lieferbar.

Habe das Geld überwiesen an einem Freitag (letzten Fr.)
Dienstag stand im Kundencenter nichts mehr von warten auf "Zahlungseingang", soweit so gut.
Aber statt desen steht dort jetzt:
"Status: Wir erwarten die Ware in Kürze in unserem Lager."

Das heißt ja wohl, dass die Ware nicht mehr vorrätig ist, obwohl mir zugesichert wurde, dass mir die Ware 10 Tage reserviert wird, falls kein Geld eingeht wird die Ware weiterverkauft.

Das Geld ist fristgerecht eingegangen und trotzdem muss ich jetzt warten bis der Shop die Ware wieder hat, falls das überhaupt geschieht. Der Artikel ist nämlich in sehr vielen Shops bereits ausverkauft.

Was kann ich jetzt machen. Evtl auch direkt mein Geld zurückfordern (um bei ebay das Gerät zu ersteigern?)
Will mein Geld nicht verlieren und am Ende keine Ware sehen.
Will die Ware auch so schnell wie möglich erhalten und nicht noch einen Monat warten, falls das überhaupt rechtens ist.

Danke für Ihre Hilfe!

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Wenn man sich sicher ist, den Artikel von dieser Firma nicht mehr haben zu wollen, wäre das Einfachste ein Widerruf. Gleichzeitig eine Frist von 10 Tagen setzen (per Datum bestimmt), sonst hat der Händler 30 Tage Zeit, bevor er nach § 286 Abs. 3 BGB in Verzug gerät.

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#3
 Von 
Karl Laschnikov
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke erst einmal für die Antworten.

das ist der genau Wortlaut der Bestellbestätigungs-E-Mail:

"Wir reservieren die Ware für Ihre Bestellung 10 Tage. Sollten wir bis dahin keinen Zahlungseingang registriert haben, wird der Auftrag automatisch storniert. Auf diese Weise werden die Artikel für andere Kunden verfügbar.

Da die Banken für den Überweisungsvorgang einige Tage benötigen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Überweisung so schnell wie möglich zu veranlassen, damit das Geld rechtzeitig bei uns eingeht."

als kann ich wenn im Kundencenter sagen wir bis Samstag nachmittag immer noch das mit dem Warten auf Wareneingang steht, dem Shop eine E-Mail schreiben in dem ich Ihm 10 Tage Zeit gebe zu liefern ansonsten will ich mein komplettes Geld zurück + ggf Schadensersatz?

Wie formuliert man sowas am geschicktesten?
irgendwelche Sätze parat? :)

Danke weiterhin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Karl Laschnikov
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Kann ich denn jetzt bedenkenlos von dem Vertrag zurücktreten?
sprich ich ruf da an auf der Hotline und sag bitte stornieren Sie mein Auftrag und buchen Sie mein Geld zurück.
Geht das so einfach
ist ja gerade einmal 1 1/2 Wochen her, dass ich die Bestellung aufgegeben habe.

0x Hilfreiche Antwort


#6
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Der Shop räumt kein Widerrufsrecht ein, sondern hat es durch ein Rückgaberecht ersetzt:
----------------------------------
" 3. Rückgabebelehrung


Rückgaberecht
Sie können die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform (z.B. als Brief, Fax, E-Mail), jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und nicht vor der Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV und § 312 e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV . Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) können Sie die Rückgabe auch durch Rücknahmeverlangen in Textform erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf unsere Kosten und Gefahr. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an:

discount24, Retourenstelle, 22179 Hamburg.

Nicht paketversandfähige Ware wird von Hermes bei Ihnen abgeholt. Bitte melden Sie sich für diesen Fall bei unserer telefonischen Kundenbetreuung. service@discount24.de oder an 01805-599 299 (14 Cent/Min., Festnetz der T-Com/Mobilfunkpreise abweichend). Die Rückgabe paketfähiger Ware kann ebenfalls durch Abgabe an Hermes erfolgen.

Das Rückgaberecht gilt nicht für Audio-/ Videoaufzeichnungen und Software, bei denen die Datenträger entsiegelt worden sind sowie für Waren die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde. "Zitat"

https://kunden.discount24.de/ServiceCenter/Agb.aspx
-------------------------------------------

"Das Rückgaberecht

Der Online-Händler hat auch die Möglichkeit dem Verbraucher anstatt des gesetzlichen Widerrufsrechts ein Rückgaberecht einzuräumen. Das Rückgaberecht ist in § 356 BGB geregelt:

„(1) 1Das Widerrufsrecht nach § 355 kann, soweit dies ausdrücklich durch Gesetz zugelassen ist, beim Vertragsschluss auf Grund eines Verkaufsprospekts im Vertrag durch ein uneingeschränktes Rückgaberecht ersetzt werden. 2Voraussetzung ist, dass

1. im Verkaufsprospekt eine deutlich gestaltete Belehrung über das Rückgaberecht enthalten ist,

2. der Verbraucher den Verkaufsprospekt in Abwesenheit des Unternehmers eingehend zur Kenntnis nehmen konnte und

3. dem Verbraucher das Rückgaberecht in Textform eingeräumt wird.

(2) 1Das Rückgaberecht kann innerhalb der Widerrufsfrist, die jedoch nicht vor Erhalt der Sache beginnt, und nur durch Rücksendung der Sache oder, wenn die Sache nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden. 2§ 355 Abs. 1 Satz 2 findet entsprechende Anwendung.“

Allerdings ist zu beachten, dass das Rückgaberecht eindeutig vereinbart werden muss (also regelmäßig in den AGB). Auch nach dem Rückgaberecht hat der Verbraucher die Möglichkeit sich innerhalb der Widerrufsfrist (i.d.R. 14 Tage) von dem Kaufvertrag zu lösen. Anders aber als beim Widerrufsrecht muss der Verbraucher bei Ausübung des Rückgaberechts die Ware dem Unternehmer zurücksenden.

Die „40 €“-Klausel gilt beim Rückgaberecht nicht, so dass der Unternehmer immer für die Rücksendekosten aufkommen muss. Auch bei der Einräumung eines Rückgaberechts ist es wie beim Widerrufsrecht notwendig den Verbraucher klar und umfassend über sein Recht zu informieren. Auch zum Rückgaberecht gibt es ein amtliches Muster, welches am besten unverändert verwendet werden sollte." (Zitat)

E-Commerce Serie Teil (6): Widerrufsrecht oder Rückgaberecht
20. Juni 2008 von RA Christian Solmecke

http://www.antiquariatsrecht.de/?p=95
-----------------------------------

0x Hilfreiche Antwort


#8
 Von 
Karl Laschnikov
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

hui das ist ja sehr juristisch ausführlich :)
ich würde gerne einfach die Bestellung widerrufen und mein Geld zurück bekommen.
Das das aber wohl durch das Rückgaberecht ersetzt ist in diesem Fall, ist das wohl nicht möglich.

Wenn ich denn mal die Ware haben sollte, brauch ich sie auch nicht mehr zurück zu geben, da ich das Radio schon noch brauche.

Mir geht es nur darum, dass ich von meiner Ware nie was sehe, die aber mein Geld haben. Habe mittlerweile mehrere schlechte Erfahrungsberichte im Internet diesbezüglich gelesen.
Die scheinen da sehr starke Koordinationsprobleme zu haben.
Ich wenn ich jetzt mein Geld zurück fordere habe ich bedenken, dass die das so anstandslos machen. (wie lang ist das überhaupt möglich, oder ist das bei diesem Shop komplett ausgeschlossen?)

Habe gestern übrigens die Hotline angerufen und mir sagen lassen, dass die Ware wohl Anfang nächster Woche bei denen eintrifft. Habe eine schriftliche Bestätigung per E-Mail verlangt, aber bis jetzt ist noch nichts eingetroffen!
Soviel zu deren Kundenbetreuung und Koordination.

-- Editiert von Karl Laschnikov am 10.01.2009 14:17

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#9
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

> Mir geht es nur darum, dass ich von meiner Ware nie was sehe, die aber mein Geld haben. Habe mittlerweile mehrere schlechte Erfahrungsberichte im Internet diesbezüglich gelesen.
***
Das ist ein Tochterunternehmen vom Otto Versand, existiert seit 2000, es ist nicht unbedingt anzunehmen, dass man nun sein Geld "überhaupt nicht mehr" sieht. Es ist einfach ein grundsätzliches Problem bei Online-Käufen. Wenn alles ideal läuft, ist die Ware vorrätig, sie ist ruck zuck da und wenn man Glück hat, braucht man auch nie den Shop in Anspruch nehmen, weil der Artikel kaputt gegangen ist.

Außerdem bieten die meisten Nachnahme an, kostet ein paar Euro mehr, insbesondere bei teuren Artikeln zu empfehlen, man läuft wenigstens seinem Geld nicht hinterher.

Wenn die Ware nicht lieferbar ist, wird es oft zäh. Und tatsächlich muss man bei vielen Shops den Eindruck haben, dass die mit den Vorkasse-Geldern der Kunden arbeiten. Wochenlange Vertröstungen für Ware, die angeblich lagernd war. Genau so ist es, wenn reklamiert wird. Da haben viele schon äußerst unangenehme Erfahrungen gemacht.

Und die Shops, auf die man sich verlassen kann, die eine gute Kommunikation haben, die kulant sind - die sind in der Regel immer um Einiges teurer. Das alles kostet Geld. Im Grunde hat der Käufer die Wahl, beides zusammen scheint kaum möglich zu sein.

Deshalb sollte man sich schon einen Shop vorher angucken, dafür gibt es bei den entsprechenden Seiten (dooyoo.de und idealo.de u.a.) die Bewertungen.
Z.B. hier:
http://www.dooyoo.de/online-shops/discount24-de/Testberichte/

Und man sieht, wenn es klappt, dann klappt es halt bei diesem Shop, wenn nicht, steht man mehr oder weniger im Regen, es hält sich so die Waage, wie bei vielen anderen Shops auch. Nicht gut und nicht schlecht. Aber es dauert halt meistens nur, kein Totalverlust, wie befürchtet, (obwohl man nie sicher sein kann, besonders in den jetzigen Zeiten, das kann man aber bei KEINEM Händler, auch nicht bei dem von nebenan, wenn man VORHER bezahlt hat und dann bestellt wurde, Garantie gegen Pleiten gibt es keine.
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Wenn es also noch Zeit hat, würde ich einfach warten. Ansonsten einfach widerrufen. Geld zurück verlangen, eine Anleitung wurde ja gegeben, per Email.
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> hui das ist ja sehr juristisch ausführlich
***
Es geht hier einfach darum, dass es 2 verschiedene Formen gibt, die es einem Verbraucher gestatten, vom Fernabsatz-Vertrag zurückzutreten. Das Widerrufsrecht ist das am meisten vertretene. Das Rückgaberecht eine Alternative. Der Unterschied ist insbesondere der, dass man beim ersteren schon vorm Eintreffen der Ware zurücktreten kann, beim letzteren eben nicht, man kann die Ware natürlich erst zurücksenden, wenn man sie hat. Beide Arten haben Vor- und Nachteile.

Wirksam sind beide IMMER erst, wenn "rechtswirksam" belehrt wurde. Und hieran soll es bei diesem Shop nach der Ansicht von Mirk hapern. Das mag (kann, wird) zutreffen, aber wenn Du das der Dame von der Hotline erklärst, wird die nur "Bahnhof" verstehen, vielleicht ist in dem Unternehmen überhaupt keiner (außer den beratenden Rechtsanwälten) der nachvollziehen kann, um was es überhaupt geht.

Und schließlich heißt die Devise immer: Recht haben, Recht bekommen, Recht durchsetzen.











-- Editiert von bogus1 am 10.01.2009 17:58

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Karl Laschnikov
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Eine E-Mail in der bestätigt wurde, dass die Ware diese Woche eintrifft habe ich nicht bekommen.
Dafür aber direkt am Montag eine stornierung, dass die Ware nicht mehr lieferbar ist und heute die Gutschrift auf dem Konto erhalten.

Ist in meinen Augen also nochmal gut ausgegangen und auch relativ schnell vom Shop. Auch wenn sie die Ware erst gar nicht hätten anbieten dürfen/sollen.

Jetzt gibts die Ware eh wieder bei ebay für nen 1€ billiger^^

aber nach Kontakt mit dem Verkaufer meinte auch er, er bekommt die Ware heute erst.
Ich warte auf die offizielle Bestätigung, dass die Ware nun bei Ihm eingetroffen ist, um diese zu bestellen.
Mal gucken ob er sich überhaupt noch mal meldet...

Danke für die Hilfe!

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