Ware beim Verpacken kaputt gegangen

26. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
m41k1988
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Ware beim Verpacken kaputt gegangen

Guten Tag!
Habe bei Ebay erfolgreich einen Receiver verkauft. Am Tag nach Auktionsende habe ich mich darüber gemacht den Artikel zu verpacken. Durch ein Missgeschick ist mir der Receiver jedoch vom Tisch gefallen und nach einem anschließenden Funktionstest musste ich leider feststellen dass das Gerät nicht mehr funktioniert.
Habe dem Käufer sofort geschrieben und mich entschuldigt und gesagt dass ich das Geld natürlich sofort zurück überweisen würde.
Daraufhin kam nur dass er mir das nicht glauben würde und hat sofort mit einem Anwalt gedroht. Finde es schade dass man in der heutigen Zeit nichtmal mehr über sowas reden kann sondern sofort mit irgendwelchen rechtlichen Folgen droht!
Meine Frage ist nun ob ich jetzt ein neues Gerät besorgen muss und ihm zuschicken muss?
Das Gerät ist für 170€ weggeangen und neu kostet es 260€. Jetzt werden vllt manche denken mir wäre es zu wenig Geld gewesen aber das muss ich verneinen. Wäre das der Fall hätte ich einfach einen Freund bieten lassen, so dass er die Auktion gewinnt!
Wäre über Hilfe dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

Maik

Problem bei eBay und Co?

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Weazle
Status:
Beginner
(63 Beiträge, 17x hilfreich)

Ebay ist nur noch ein Spielplatz für Anwälte. Schade eigentlich !

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#2
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Meine Frage ist nun ob ich jetzt ein neues Gerät besorgen muss und ihm zuschicken muss?

Ein neues Gerät schuldest du ja nicht.

Aber du müßtest dem K den eingetretenen Schaden ersetzen, das wäre in dem Fall die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der Sache.

Wäre das Gerät in dem Alter und Zustand also gebraucht 220 EUR wert, müßtest du dem K 50 EUR (220 - 170) ersetzen.

Daß der K dir das Mißgeschick nicht glaubt, ist klar; zu viele VK versuchen das als Masche, wenn ihnen die Ware zu billig wegging. Da wäre ich auch erst mal patzig geworden.
Vor allem, wo der VK für einen Untergang aus Fahrlässigkeit verantwortlich ist und sich eben nicht auf "Sorry, machen wir rückgängig" zurückziehen kann.

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#3
 Von 
m41k1988
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

danke für die schnellen Anworten!
So wie ich das sehe führt dann wohl kein Weg daran vorbei ...
Schade eigentlich :/ Früher konnte man das noch Community nennen. Heute sind wirklich nur noch **** dort unterwegs wie ich das so sehe.

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#4
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Was kann denn der K dafür, wenn du nicht sorgfältig mit schon verkaufter Ware umgehst?

"Beim Verpacken vom Tisch gefallen" wird bald ein so geflügeltes Wort wie "vom Laster gefallen".

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#5
 Von 
m41k1988
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

natürlich kann er nichts dafür aber man kann sich ja auch mal kulant zeigen .. naja egal

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#6
 Von 
m41k1988
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

So es gibt Neuigkeiten! Nachdem ich nun ja weiss dass ich liefern muss habe ich ihm eine Mail geschrieben in der steht dass ich eine neue Box (bzw entsprechend der box die ich verkauft habe) besorgen werde und ihm diese zusenden werde sobald er die Bezahlung getätigt hat (170€).
Daraufhin kam zurück dass er auf keinen Fall Geld im voraus überweisen wird und ich das Gerät doch gefälligst per Nachnahme versenden soll. Ansonsten wird er die Lieferung ablehnen und den schon genannten Schadensersatz durch seinen Anwalt fordern.
Das ganze sehe ich nun aber nicht ein. Ich möchte wie es bei Ebay normal ist und wie es auch bei der Auktion gewesen wäre dass er im voraus bezahlt und ich im dann die Ware zuschicke.
Wie ist in diesem Fall nun die Rechtslage?

Danke schonmal wieder im voraus :)

mfg maik

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#7
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2421 Beiträge, 1220x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
m41k1988
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Naja bei ebay ist es ja sozusagen "vereinbart" dass er im voraus zahlt. Ich habe ihm auch geschrieben dass ich die Ware erst senden werde wenn er bezahlt hat.
Dann hat er wieder geantwortet dass er mir eine Frist setzt um die Ware per Nachnahme zu schicken ansonsten gibt er die Sache an seinen Anwalt weiter (mal wieder)...

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#9
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Auf eine Nachnahme brauchst Du Dich unter keinen Umständen einzulassen! Da kann er Fristen setzen, bis zum jüngsten Tag!

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#10
 Von 
m41k1988
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay das find ich gut. Ist das sicher so? Wie kann das jetzt noch weiter gehen wenn ich weiterhin dabei bleibe und sage dass ich erst liefere wenn das Geld auf meinem Konto ist? Kann es sogar soweit kommen dass ich aus diesem Vertrag trotzdem wieder rauskomme da er sich ja nun sozusagen weigert zu zahlen? ;)
mfg maik

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#11
 Von 
bogus1
Status:
Master
(4223 Beiträge, 1424x hilfreich)

Das ist sicher. Wenn es überhaupt schon mal Streit darüber gibt, wie zu bezahlen ist, dann darüber, ob überhaupt Vorkasse vereinbart ist. Das ist aber bei eBay aus vielen nachvollziehbaren Gründen die gängige Zahlungsmethode, steht mehrfach auf den Hilfeseiten von eBay."Erst bezahlen, dann liefern" oder "Liefern sie erst dann, wenn das Geld bezahlt wurde."

Nachnahme kann nur dann in Anspruch genommen werden, wenn es

a) der Verkäufer freiwillig in der Auktion anbietet, tun die wenigsten
b) wenn man sich nach der Auktion einvernehmlich darüber geeinigt hat.

Bei der Nachnahme entstehen für den Verkäufer erhebliche Kosten, insbesondere dann, wenn die Sendung nicht abgeholt wird.

Wenn der Käufer nicht bezahlt geht man so vor:

a) man meldet bei eBay einen unbezahlten Artikel (frühestens nach 8 Tagen möglich). Dann hat der Käufer 8 Tage Zeit zu antworten. Nach dieser Frist kann man den Disput beenden, man erhält die Verkaufsprovision von eBay zurück, der Käufer wird verwarnt.

b) man fordert gleichzeitig mit der eBay Meldung den Käufer per Einschreiben - Rückschein auf, innerhalb einer angemessenen Frist (10-12 Tage, Datum festlegen) zu bezahlen. Ist die Frist abgelaufen, ohne dass das Geld überwiesen wurde, tritt man vom Kaufvertrag zurück - §323 BGB - fertig

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#12
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

Genau. Alles, was man von jetzt an tut, sollte man so beweissicher wie möglich machen.

Alles, was bei einem möglichen Prozeß den Anschein erwecken könnte, man versuche zu "tricksen", um doch noch aus dem Vertrag herauszukommen ("ja, ich wollte ja dann doch liefern, aber der wollte halt nicht bezahlen"), ist tunlichst zu vermeiden.

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#13
 Von 
m41k1988
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay dann bedanke ich mich schonmal recht herzlich und melde mich zurück sobald es etwas neues gibt.
mfg

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