Ware beim Käufer Defekt - Gutachten
Ware beim Käufer Defekt - Gutachten
Dieses Display hat verschiedene Anzeigefunktionen die dem Fahrer eine Rückmeldung über den Verbrauch und Fehlerinformationen zu geben.Ich habe in dem Angebot auf ebay Kleinanzeigen bestätigt das dieses Gerät im Einwandfreien Zustand ist und keine Displayfehler hat.Der Verkäufer meldete sich nach erhalt und war erst unzufrieden mit dem Gerät weil es nicht dies sei was er sucht.
Die nächste Mail umfasste die Mitteilung das dieses Gerät nun einen Displayschaden hat.
Der Käufer schaltete Paypal Käuferschutz ein und ließ sich bei einem KFZ Sachverständigen (vermutlich Opel Autohaus oder KFZ Meisterbetrieb) von einem Dritten laut Paypal, bestätigen dass das
Gerät mit der Seriennummer XYZ einen Displayfehler hat.Nun sendet er das Gerät an mich und fordert die Kosten des "Gutachtens" evtl. über seinen Rechtsanwalt ein.Ich habe mit solch einer Situtaion noch nie zu tun gehabt und bin total überfordert.Welche Schritte muss ich jetzt gehen und wie sieht es mit der Rechtsseite aus?
Vermutlich ist das Display durch den Transport Defekt od. aber auch durch Fremdeinwirkung dritter.Ich habe eine Zeugin die bestätigen kann dass das Gerät keine Schäden hatte.
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von Astrafahrer am 15.06.2012 12:21
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>Ware beim Käufer Defekt - Gutachten
Naja, wir müssen ein paar Sachen auseinanderhalten.1. Für einen Gewährleistungsanspruch (entweder weil nicht ausgeschlossen oder weil arglistiges Verschweigen behauptet wird) müßte der K schon beweisen, daß der Defekt bei Übergabe (!) schon vorhanden war und (bei Ausschluß) daß der VK davon wußte. Wenn das Gutachten nur aussagt "ist defekt", kann der K sich damit das Klo tapezieren, das nutzt ihm gar nichts.2. Der Käuferschutz ist irrelevant; wenn der K das KS-Verfahren losgetreten und "gewonnen" hat, dürfte der VK nach wie vor Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises haben.3. Selbst wenn der K bzgl. des Defektes im Recht wäre, wären IMO keine Gutachterkosten ersatzfähig. Der K hätte einen Gewährleistungsanspruch beim VK geltend machen müssen. Hat er das und hat der VK diesen ernsthaft und endgültig verweigert? Wenn nicht, gibt es auch keinen Gutachter erstattet.Hat er das, müßte der VK das Gutachten wohl nur dann erstatten, wenn es den Anspruch des K auch nachweist. Ein für Gewährleistungsansprüche völlig wertloses Gutachten, das der K aus Privatvergnügen heraus für ein Käuferschutzverfahren auf Forderung Dritter hin gemacht hat, ist IMO nicht erstattungsfähig.Hier sollte aber wegen der vermutlich nicht geringen drohenden Kosten ein Anwalt zu Rate gezogen werden.
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von Khryztynna am 15.06.2012 12:28
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>Ware beim Käufer Defekt - Gutachten
Ich habe dieses Gerät fotografiert und danach aus meinem Fahrzeug ausgebaut sowie gleich verpackt.
Das Paket ging am Folgetag sogar schon zum Käufer.Dieser zeigte aber in vielen Mails Misstrauen.
- (Mail vor Versand) hoffentlich ist alles okay damit#
- (Mail nach Erhalt 7 Tage später) ist mit Gerät nicht zufrieden, meint es passt nicht in sein KFZ
- (Mail nach Einbau) Display hat Displayschaden
- (Mail mit Androhung und sofortiger Einschaltung Paypal) ich werde einen Gutachter einbeziehen der mir bestätigt das Sie mir ein Defektes Display verkauft haben.Lieferadresse und Paypal Adresse stimmen nicht mit Käufer überein.
Wohnhaft aber in Deutschland.
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von Astrafahrer am 15.06.2012 12:42
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>Ware beim Käufer Defekt - Gutachten
Hallo,also ichmuss sagen, schön das du hier schreibst, denn so wie ich glaube hat dein Käufer sich hier auch schon gemeldet. Jedoch hat dieser immer etwas ganz andersbehauptet, daher geheichmal davon aus, dass das mit dem Display was er dir gesagthat schlichtweg gelogen ist.Du solltest dir mal den Thread hier von munoe ansehen, der nure in paar Treads nter dem deinigen gelistet ist. Hieraber auch noch der direkte Link: http://www.123recht.net/Ebay-Kleinanzeigen-Ware-zurueckgeben-__f369255.htmlMein Rat an dich, lass deinen K jetzt ausbluten, vordere das Geld welches dir zusteht via Anwalt zurück! Er hat dir das Geld bei PP gestohlen! Und jetzt noch etwas zu dem angeblich defekten Display. Selbst wenn dieses bei ihm defekt angekommen wäre, dann wäre es auch Pech des K! Da es sich um einen Privatverkauf handelte, trägt dein K auch das volle Versandrisiko!Er müsste dir via Gutachter nachweisen, dass das Display schon vor Versand defekt gewesen ist! Wird aber für eine Gutachter mehr als schwer sein, dies zu begutachten. Dein K muss den Beweis führen, du bist hier rein gar nicht in der Beweispflicht.Wie schon gesagt, wir haben dem K im anderen Thread schon einiges dazu gesagt. Vielleicht sprichst du ihn mal drauf an, dass du von dem anderen Thread wissen erlangt hast etc.Ich an deiner Stelle würde jetzt deinem K alles reinwürgen was mit Kosten für ihn verbunden ist, auch wenn das nicht meine Art ist, aber so wie er sich da verhält, solltest du das ruhig durchziehen... -----------------
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von lesen-denken-handeln am 15.06.2012 13:20
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>Ware beim Käufer Defekt - Gutachten
quote:
Welche Schritte muss ich jetzt gehen und wie sieht es mit der Rechtsseite aus?
Du brauchst gar nichts zu tun.Da der K das Gerät komplett verbastelt hat, ist es ihm nicht mehr möglich nachzuweisen, ob das Gerät bei Gefahrübergang = Übergabe an den Spediteur die Defekte schon aufgewiesen hat.Ein anderes Problem ist der PP-Käuferschutz, der erstattet dem K unabhängig von der Rechtslage den KP zurück, wenn er die formellen Anforderungen des PP-Vf. einhält. Gutachten, sendungsverfolgter Rückversand.Wenn das geschieht, müsstest du überlegen was du tust. Das wird wohl auch davon abhängen, in welchem Zustand die Ware zurückkommt.Du könntest dann den K zivilrechtlich auf Zahlung in Anspruch nehmen, § 433 II BGB, die PP-Entscheidung hat darauf keinen Einfluss.
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""-- Editiert flawless am 15.06.2012 13:26
von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 15.06.2012 13:24
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>Ware beim Käufer Defekt - Gutachten
quote:Mal rein von der Rechtstheorie her:
Du könntest dann den K zivilrechtlich auf Zahlung in Anspruch nehmen, § 433 II BGB
Hat der K mit der Zahlung an PP seinen Zahlungsanspruch an den VK nicht schon erfüllt?* Und wäre die Anspruchsgrundlage für die Forderung des dann "zurückgeholten" Betrages nicht eher §812 BGB als Kaufrecht?____
* Oder erst, wenn das Geld vom PP-Konto auf das Bankkonto des VK geht? Aber selbst wenn, auch dann wäre ja noch Käuferschutz möglich, der VK wäre bei PP um den Betrag ärmer. Oder besteht dann nur ein Anspruch gegen PP?
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von Khryztynna am 15.06.2012 15:13
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>Ware beim Käufer Defekt - Gutachten
quote:
Hat der K mit der Zahlung an PP seinen Zahlungsanspruch an den VK nicht schon erfüllt?* Und wäre die Anspruchsgrundlage für die Forderung des dann "zurückgeholten" Betrages nicht eher §812 BGB als Kaufrecht?
Ja, guter Einwand, habe ich mir auch überlegt.Aber beide haben die PP-AGB akzeptiert, danach wird der KP unter der Bedingung gezahlt, dass ihn PP nicht zurückruft. Das dürfte eine auflösende Bedingung nach § 158 II BGB sein.Damit besteht der Anspruch aus § 433 II, das ist auch sachgerecht, weil der u.U. deutlich mehr wert ist, als der aus § 812. Und das vertragliche Synallagma bleibt erhalten.
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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 15.06.2012 15:24
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>Ware beim Käufer Defekt - Gutachten
Das von diesem Munoe klingt sehr änhnlich, aber scheint nicht ganz zu passen.Also so wie ich das verstanden haben, besteht noch ein gültiger Kaufvertrag?Imho hat er auch kein recht andere Kosten mir gegenüber geltend zu machen?Ich war heute mal selber bei einem Autohaus (Opel) und habe die Ausdrucke von den Bilder die er mir schickte einem Opel Mitarbeiter gezeigt und er meinte es sei kein Displayfehler, sondern der stecker ist nicht richtig drin.Wie verhält der Fall sich denn da? ich werde das Gerät aufjedenfall an meinem Fahrzeug prüfen. -----------------
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von Astrafahrer am 16.06.2012 03:16
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>Ware beim Käufer Defekt - Gutachten
Ich biete Dir an dem Käufer "ohne Annerkennung einer Rechtspflicht" anzubieen den Kaufpreis gegen Rücksendung zu erstatten.Sei glücklich wenn Du nichts mit Juristen und Justiz zu tun hast. Versuche es zu umgehen. -----------------
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von meisterjakob am 16.06.2012 03:26
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>Ware beim Käufer Defekt - Gutachten
Imho tut er das ja schon?PP hat ja den Käuferschutz bestätigt und dieser tritt doch erst ein wenn die Ware bei mir ist?Habe ich dem Käufer gegenüber dann noch irgendwelche Verpflichtungen?PP meinte nur er müsste den Rückversand tragen und darf nicht Unfrei versenden. -----------------
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von Mbek am 16.06.2012 04:25
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>Ware beim Käufer Defekt - Gutachten
quote:
Also so wie ich das verstanden haben, besteht noch ein gültiger Kaufvertrag?
Ja, sicher. Die PP-Entscheidung hat nichts mit der "richtigen" Rechtslage zu tun.Akzeptieren kannst du es natürlich trotzdem, dann ist die Sache erledigt.Nach BGB, §§ 434 ff. BGB, ist es so, daß der K dir erst mal die Ware zur Verfügung stellen müsste, damit du die Mangelhaftigkeit prüfen kannst. Ist kein Mangel feststellbar, bloß Kaufreue, oder hat sogar der K den Defekt verursacht, hat der K die VSK zu tragen, er hat dann keinerlei Ansprüche, Ware auf seine Kosten zurück.PP ändert daran nichts, das hat nur die Folge, dass jetzt du deinem Geld hinterherrennst.
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von guest-12322.08.2012 17:44:40 am 16.06.2012 09:12
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