Ware aus Ebay Paket gestohlen ,wer haftet ?

25. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
Darknova
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware aus Ebay Paket gestohlen ,wer haftet ?

Hallo allerseits !
Ich habe bei Ebay einen hochwertigen Artikel (Breitling Uhr ) gekauft. Der Verkäufer hat das Paket nur als Standard Paket verschickt . Ich habe das Paket im beisein eines Postangestellten (Zeuge) geöffnet. Der Inhalt des Paketes war nicht mehr vorhanden. Es wurde auch sichtlich an der Verpackung manipuliert . Strafanzeige bei der Polizei gegen unbekannt wurde bereits gestellt . Wie soll ich weiter vorgehen ? Der Verkäufer teilt mit das er die Ware im beisein von einem Zeugen verpackt und bei DHL abgegeben hat . Wer haftet jetzt für den Verlust (ca.1900€) ?

Vielen Dank im vorraus für Eure hilfe !

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Der Verkäufer hat das Paket nur als Standard Paket verschickt

Hat der K keinen versicherten Versand verlangt?
(Wenn ja, haftet der VK bei Nichtbefolgung auch dann, wenn er die Aufgabe des Paketes beweisen kann.)

Ich kann bei sowas nur den Kopf schütteln. War Geiz mal wieder geil oder was?

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#2
 Von 
Darknova
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe den Verkäufer darauf hingewiesen (per e-mail und telefonisch), das die Ware in der Form nicht versichert ist. Sondern Ihn darum gebeten ,das Paket als Value Package zu verschicken.

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#3
 Von 
brauche_rat!
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

NICHT RICHTIG GESCHLAFEN?

Value Paket gibt es nicht zumindest nicht mit der Bezeichnung und nicht bei DHL.


Ein normales Postpaket ist versichert bis 500€.

Es hätte aber ein Paket mit extra Versicherung (Wertpaket) sein müssen, gibts bis 25000€.:(

Auf jeden Fall Nachforschungsantrag stellen, die 500 werden bestimmt erstattet. Eventuell hat die Post ja einen Mitarbeiter am Wickel wo mehrere Sachen weggekommen sind.

So long....

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#4
 Von 
Darknova
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

.....Value Package heißt nichts anderes als Versichertes Wertpaket !

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#5
 Von 
otto98
Status:
Schüler
(336 Beiträge, 26x hilfreich)

Value Package - Gibt es das überhaupt für den Privatman/frau ? Hab mir das mal grad bei DHL durchgelesen und wenn ich das richtig verstanden habe ist diese spezielle Form von Wertsendung nur gewerblichen vorbehalten, oder ?
Ansonsten, Höherversicherung, aber das schein wohl mal wieder am Geiz von ein paar Euro hier nicht passiert zu sein, oder ?

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#6
 Von 
brauche_rat!
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 3x hilfreich)

grrrr

natürlich heißt es versichertes Paket. Da es aber laut Käufer als Postpaket verschickt wurde war es auch versichert.

Was wurde den als versand bezahlt, kann man die Auktion mal einsehen? Sie können ja Ihr ebay Profil auf privat schalten...

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#7
 Von 
Darknova
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Was heißt hier geiz ?
Ich habe den Verkäufer darauf hingewiesen, das das Paket unterversichert ist und Ihn auf die möglichkeit der Höherversicherung gegen entsprechenden aufpreis aufgezeigt (per e-mail). Dem Verkäufer wurde auf nachfrage beim Postbeamten (lt.seiner aussage) mitgeteilt das der Versand als Standart Paket ausreicht (der Verkäufer hat dem Postbemten fatalerweise wohl mitgeteilt, was sicvh im Paket befindet).
Für den Versand habe ich 10€ bezahlt.

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#8
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wenn der Verkäufer gewerblich handelte haftet er Ihnen gegenüber auch für den Versand unabhängig was konkret zum Versand vereinbart war.
Insofern entstehen also keine Probleme.

Handelte er privat verstieß er gegen Ihre Auflage ein ausreichend versichertes Paket zu versenden. In diesem Fall ist er für einen darauf beruhenden Schaden ersatzpflichtig.

Können Sie den Auftrag ausreichend versichert zu versenden nachweisen?

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#9
 Von 
Darknova
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, ich habe die e-mail gespeichert in dem ich den Verkäufer hingewiesen habe daß die Sendung als Standard- Paket unterversichert sei. Ich habe Ihn auf die möglichkeit und notwendigkeit einer höherversicherung hingewiesen .

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

Worüber machst du dir denn Sorgen? Bereits die Aussage daß der Versand als versichertes Paket erfolgt sollte die Haftungsfrage klären. Wenn es der VK dann unterversichert, so muß dieser halt den Rest übernehmen.


Viele Grüße, Michael

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#11
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Der VK hat ja wohl versichert verschickt, aber wohl nicht ausreichend ;-)

Wichtigste aber: War der VK privat oder gewerblich? Falls Privat: War die Uhr neu, hat er mehrere Uhren im "Angebot"?

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#12
 Von 
Darknova
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Verkäufer hat die Uhr als Privat verkauft .Die Uhr war gebraucht. Er hat aber wohl ein Bauunternehmen. Er bietet sonst keinerlei Artikel bei Ebay an .

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#13
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Tja,
dann würde ich sagen, hast du gute Aussichten, das Geld wieder zu bekommen.

"Versicherter Versand" sollte man so deuten dürfen, das der gesamt Betrag versichert ist und nicht nur 1/4.

Auserdem hattest du ja dem VK wohl hoffentlich vor dem Versand mitgeteilt: "Ich habe Ihn auf die möglichkeit und notwendigkeit einer höherversicherung hingewiesen."
Und, was hat er dazu gesagt(geschrieben?
Was hätte diese Höherversicherung denn gekostet, du hast ja "nur" 10 Euro bezahlt für den Paketversand, wieviel Portokosten hatte er denn?

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#14
 Von 
Darknova
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich habe ich den Verkäufer darauf hingewiesen, daß die Sendung unterversichert sei und Ihn auf eine höherversicherung hingewiesen .Dies wurde aber vom Verkäufer ignoriert bzw. ich habe auch keine Antwort von Ihm bekommen . Darauf hin habe ich den Kaufbetrag zzgl. 10,-€ Versand überwiesen.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest123-2021
Status:
Bachelor
(3488 Beiträge, 684x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

> "Allerdings ist das Paket ja angekommen und es wäre fraglich ob die DHL diesen Verlust überhaupt akzeptiert hätte."

Der TE hat aber doch zu Beginn geschrieben:
"Ich habe das Paket im beisein eines Postangestellten (Zeuge) geöffnet. Der Inhalt des Paketes war nicht mehr vorhanden. Es wurde auch sichtlich an der Verpackung manipuliert."

Sollte also eigentlich klar ein Fall für die Versicherung der Post sein, oder etwa nicht?

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