>Ware aus Auktion an falsche Adresse geliefert !!! was nun ???
Ja, bei Ihrem Fall denke ich vor allem, dass die Frau das Paket auf jeden Fall gar nicht öffnen durfte, da es ja nicht an sie adressiert war!
Wenn ein Paket auf einen völlig anderen Namen als den meinigen eintrifft, so darf ich dies (oder gilt Briefgehimnis nur für Briefe) doch wohl nicht öffnen, oder?
Das Hauptproblem welches ich dann aber für den Verkäufer sehe, dass er gegenüber der Versandanschrift ggf. ein Recht auf wiederausgabe der Ware hat aber trotzdem gegenüber dem Käufer seiner Pflicht nachkommen muss.
In jedem Fall hat der Verkäufer hier den für den Käufer entscheidenden Fehler begangen, aber ich würde sofort einen Anwalt einschalten und die Ware bzw. den Wert der Ware gegenüber der Frau einfordern.
Und ggf. über eine Anzeige gegenüber der Frau, welche einfach, nicht an sie adressierte, Pakete öffnet machen.
Vor allem wenn diese angibt, das ganze geöffnet zu haben.
Dazu gibt es dann den Absender oben auf dem Paket, an den das Paket dann wieder zurück gehen muss.
Was mich aber noch immer interessiert:
Sind Kontaktdaten automatisch Lieferadresse, sollte keine andere Adresse genannt sein?
Ich denke, dass die Kontaktdaten in jedem Falle für den Versand uninteressant sein müssten. Oder?
Muss man sich diese vom Käufer in jedem Falle bestätigen lassen?
Könnte dieser sonst eine Zweitlieferung an die richtige erst viel später genannte Lieferadresse erzwingen?
Hier läge leider wieder einmal ein großes Be******ungspotential für Käufer bei Ebay!
Interessant finde ich hier wieder den Blick zu Paypal: Hier muss man bei der Bezahlung eine Lieferanschrift angeben!
von alaner am 28.11.2007 12:17
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