Hallo,ich habe zu einem sehr günstigen Preis eine Kamera-Ausrüstung bei eBay gekauft. Gleich vorweg: noch habe ich nicht bezahlt! Der Verkäufer behauptet, dass er die Ware schon länger nicht mehr besitzt, die Auktion sei ein Versehen gewesen. Er möchte daher die Transaktion abbrechen. Der Verkäufer ist als gewerblicher Verkäufer angemeldet, hatte aber den zusatz "Privatverkauf, keine Garantie oder Rücknahme" in der Beschreibung stehen.Habe ich jetzt das Recht darauf, dass mir der Verkäufer die gekauften Artikel liefern (und dafür evtl. erst neu kaufen) muss? Oder kann man als Verkäufer den Kaufvertrag auflösen, wenn einem der Preis nicht passt?
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>Ware angeblich nicht mehr vorhanden
> Oder kann man als Verkäufer den Kaufvertrag auflösen, wenn einem der Preis nicht passt?Nein.> Habe ich jetzt das Recht darauf, dass mir der Verkäufer die gekauften Artikel liefernJa.Die Masche, daß bei besonders günstigen Endpreisen die Waren dann nicht mehr aufzufinden, gestohlen, vom Hund zerrissen, versehentlich entsorgt oder sonstwie im Orkus verschwunden ist, ist ja so alt wie eBay selbst.Leider habe ich damals versäumt, darauf ein Patent zu beantragen, sonst wäre ich jetzt reicher als Midas.
quote:Der Verkäufer ist als gewerblicher Verkäufer angemeldet, hatte aber den zusatz "Privatverkauf, keine Garantie oder Rücknahme" in der Beschreibung stehen.
Sehr witzig der Typ..... er wurde wohl schon lange nicht mehr Abgemahnt von nem Mitbewerber.....Den Link der Auktion kannst du auch der WBZ melden die können sich auch um soetwas kümmern, also die Formulierung abmahnen! Die Kammera besorgen die dir natürlich nicht, das musst du selbst Anwaltlich klären lassen.
Dass in der Auktion "Privatverkauf" stand kam glaube ich daher, dass die Kamera nicht das ist, was der Verkäufer normalerweise bei eBay anbietet. Er hat sie vielleicht wirklich nur privat genutzt und hat für den Verkauf dann trotzdem seinen gewerblichen Account benutzt.Naja, ich habe mich jetzt mit ihm auf eine Ausgleichszahlung geeinigt. Natürlich viel weniger, als die Differenz zwischen dem Auktionspreis und dem Neuwert, aber es wohl für beide Seiten ganz fair. Vielen Dank für eure Antworten!