Ware 5x repariert, nie nutzbar; Händler will nicht vollen Kaufpreis zurückzahlen

6. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
Schwedin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ware 5x repariert, nie nutzbar; Händler will nicht vollen Kaufpreis zurückzahlen

Ich habe am 17. Januar 2003 eine Bügelmaschine von einem Versandhaus erhalten. Die Maschine war von Anfang an defekt. Der Kundenservice war 5 mal zur Reparatur da. Die Maschine ist bis heute nicht benutzbar. Ich habe die Maschine seit Lieferung nicht ein einziges Mal benutzen können.
Nun wollte ich die Maschine zurückgeben und mein Geld wiederhaben. Doch das Versandhaus behauptet, es könnte 20% Nutzungsentschädigung vom Kaufpreis abziehen, da die Maschine ja fast 1 Jahr bei mir zu Hause gestanden hätte. Auch die Tatsache, daß sie nicht nutzbar war, spielt keine Rolle. Ist das rechtens?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

So wie ich die Rechtslage verstehe, muß eine Nutzungspauschale auch nur für tatsächlich erfolgte Nutzung gezahlt werden (Beispiel Auto: 0,67% pro 1000 km).

Wenn die Ware während der Zeit überhaupt nicht nutzbar war, kann auch keine Nutzungspauschale anfallen.
Denn diese deckt die Abnutzung durch Gebrauch ab. Ohne Gebrauch aber keine Abnutzung.
Reine "Standzeit" mindert die Qualität der Ware nicht und der bloße "Wertverlust durch Alter" ist nicht abzugsfähig.
Ansonsten könnte ich Ihnen auch einen Block Alteisen anstelle eines 200.000-EUR-Porsche liefern und nach einem Jahr dann 20%, also 40.000 EUR Nutzungspauschale fordern? Wohl kaum. ;-)

Wenn die Gegenseite sich diesem Argument jedoch verschließt, sollten Sie wohl einen Anwalt hinzuziehen.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Guten Tag,

richtig, sofern keine Nutzbarkeit an der Kaufsache bestand, ist es nicht rechtens einen Nutzungsabschlag zu verlangen.


Mit freundlichen Grüßen,

- J. Roenner -


1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Schwedin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Herzlichen Dank Mareike und Bobo für die Antworten.
Ich werde jetzt dem Versandhaus einen entsprechenden Brief zusenden und meinen Rücktritt vom Kaufvertrag mitteilen. Das Versandhaus kann mir nämlich auch keine neue oder vergleichbare Maschine liefern, da diese Maschine aus dem Programm genommen wurde. Ich werde eine Frist von 14 Tagen setzen, in der mir das Versandhaus den vollen Kaufpreis überweisen soll.
Hoffentlich muß ich keinen Anwalt bemühen.
Nochmals vielen Dank!
Viele Grüße
Schwedin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Schwedin
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Allerdings wird vielleicht das Versandhaus eine Nutzung einfach unterstellen.
Man kann zwar der Bügelrolle ansehen, daß sie noch neu ist (der Stoff ist noch ganz hell), allerdings kann man nicht sehen (wie bei einem Auto, bei dem jeder Kilometer gezählt wird), daß sie tatsächlich nicht benutzt worden ist.
Das Versandhaus wird sagen: Die Maschine stand fast 1 Jahr bei Ihnen und wurde auch benutzt. Allein schon der Servicemitarbeiter hat ja das Gerät vor und nach der Reparatur benutzt.
Wer hat nachzuweisen, daß das Gerat noch neu ist? Das wird schwierig.

0x Hilfreiche Antwort

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