War das Schwarzfahren?

7. Januar 2004 Thema abonnieren
 Von 
rrrrr
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)
War das Schwarzfahren?

Hallo!
Ich bin mit einem Zug gefahren und habe 2 Fahrkarten gehabt:1 für die erste Teil des Strecke und 2 für die zweite Teil des Strecke.Für eine kleine Station dazwishen habe ich keine Fahrkarte gehabt.Am Anfang der Reise habe ich die erste Fahrkarte gezeigt.Als der Zug befand sich schon im Bereich der Gültigkeit der zweiter Fahrkate kam die Schaffnerin wieder und wollte erneut mein Fahrausweis sehen.Daran habe ich die zweite Fahrkarte vorgezeigt.Aber sie forderte dann von mir die Fahrkarte zu zeigen die ich bisher gezeigt hatte.Das wollte ich nicht machen und sagte dass ich die erste Fahrkarte nicht mehr finden kann.Die Frau war sehr unfreundlich und unhöfflich zu mir,sie hat mein Ausweis genommen und danach den Polizisten übergeben.Ich habe eine Strafe von 40 Euro bekommen und jetzt bekam ich dazu eine Anzeige wegen Erschleichung von Leistungen.In Strafzettel steht dass ich zwischen zwei Stationen wo meine beiden Fahrkarten nicht galten erwischt wurde.Aber das entschpricht nicht dem Warheit,denn dort wo die Schaffnerin kam war die zweite Fahrkarte schon gültig.
Sagen Sie mir bitte: Sollte ich jetzt die Strafe bezahlen?Wer hat die Recht:ich oder Schaffnerin? Durfte sie Fahrkarte für schon vorbeigefahrene Strecke von mir verlangen? Wem kann ich auf die Schaffnerin beschwerden?

Danke.


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Rein rechtlich war das natürl. "Schwarzfahren"

Nehmen wir mal an, es gibt zwischen Start und Ziel 5 Stationen, also S ->1->2->3->4->5->Z. Du hattest eine Fahrkarte von S bis 2 und von 4 bis Z. Dann bist Du von 2-4 schwarz gefahren. Es ist auch nicht notwendig, daß die Schaffnerin direkt an Station 3 erwischt. Wenn sie sich erinnert (und ggf. bezeugt), daß Deine 1. Karte nur von S bis 2 gültig war, reicht das aus.

Und ganz davon abgesehen, darfst Du die alte Karte auch erst bei verlassen des Zuges wegschmeißen.

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"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

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#2
 Von 
RQ
Status:
Schüler
(182 Beiträge, 17x hilfreich)

Hallo
ich schliesse mich Bob vollkommen an. Das war natürlich schwarzfahren, genauso wie es schwarzfahren ist, wenn man mit einem Ticket 2.Klasse in der 1. Klasse fährt. Nur weil man irgendein Ticket ha, dss zählt nicht.
Ich an deiner stelle würde nicht so viel Wind darum machen. beschwer dich bloß nicht oder mach auf armes Opfer, damit provozierst du nur unnötig, und du bist ja auch wissentlich Schwarzgefahren. bezahl die Strafe, und hoffe, dass bei der Anzeige nicht soviel bei rumkommt

gruss
rq

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Thoma
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Hi,

mich würde da aber schon mal was interessieren... wann bekommt man eigentlich eine Anzeige wegen Schwarzfahren? so wie ich hier den threadersteller lese war das ganz normales schwarzfahren...also ich bin innerhalb von fünf jahren schon 7 mal schwarz gefahren und habe bisher immer nur zahlungsbescheide bekommen in höhe von 30/40 €,aber ich habe schon öfter von anzeigen gelesen wegen schwarzfahren,also mich interessiert jetzt wirklich mal ,wann und wieso man mit einer anzeige rechnen kann bei schwarzfahren=?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9517x hilfreich)

Das liegt im Ermessen der Verkehrsbetriebe, wann und wen die anzeigen wollen.

-----------------
"Gruß, Bob
(Sozialarbeiter, Straffälligen-/Drogenhilfe)"

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
rrrrr
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 5x hilfreich)

Sagen Sie mir bitte was soll ich jetzt in Anhörunsbogen schreiben?Soll ich sagen dass ich wirklich keine Fahrkarte zwischen zwei Stationen hatte? Oder lieber sagen dass die erste Fahrkarte gültig war,aber ich konnte die nicht finden? Velche Variante ist besser?
Ich habe inzwischen wegen Geldstrafe am Bahnhof nachgefragt und die wurde von 40 auf 13 Euro reduziert.Spielt das irgenwelche Rolle im Verfahren,soll ich das auch schreiben?
Danke.

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