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Reiserücktrittsversicherungen - Eine lohnende Investition?

AFP VOM 26.10.2001 | Ratgeber - Reiserecht | 60422 Aufrufe
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Reiserücktrittsversicherung, Reisegepäckversicherung, Reisekrankenversicherung

Versicherungsunternehmen haben in den Versicherungsscheinen jeweils unterschiedliche Gründe, wann ein berechtigter Rücktritt erfolgen kann. Entscheidend ist also grundsätzlich der jeweilige Inhalt des Vertrages. Dort können Sie genau nachlesen, welche Gründe für die Einstandspflicht Ihrer Versicherung anerkannt werden.

Die meisten Versicherungen zahlen jedoch dann, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Tod
  • Unfall
  • Unerwartete schwere Erkrankung
  • Schwangerschaft
  • Impfunverträglichkeit für eine für die Einreise unerlässliche Impfung
  • Schaden am Eigentum durch z.B. Überschwemmung, Feuer, Diebstahl, Raub oder Einbruch
  • Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten Kündigung

Wichtig ist jedoch: Die Fortsetzung bzw. der Antritt der Reise darf nicht mehr zumutbar sein. Ein einfacher Schnupfen berechtigt somit nicht zum Reiserücktritt wegen einer Erkrankung.

Die Versicherungen schließen jedoch immer einen Kostenersatz aus, wenn ein Fall der höheren Gewalt oder ein Streik vorliegt, der den Reiseantritt oder die Reisefortsetzung unmöglich macht.
Die höhere Gewalt spielt momentan eine große Rolle im Rahmen der Terroranschläge auf die USA. Mehr dazu finden Sie hier.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Reiserücktrittsversicherung - Worum es geht
Seite 2: Wer ist durch eine Reiserücktrittsversicherung geschützt?
Seite 3: Wann zahlt eine Reiserücktrittsversicherung?
Seite 4: Welche Kosten werden von der Reiseversicherung erstattet?
Seite 5: Fazit
Seite 6: Reisegepäck- und Reisekrankenversicherung

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