Wann wird eine Klage zugelassen.

15. April 2014 Thema abonnieren
 Von 
ichhabniemalsrecht
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann wird eine Klage zugelassen.

Hallo,

wovon hängt es ab ob eine Klage zugelassen wird? Insbesondere bezieht sich meine Frage auf Beweise. Wird eine Klage (Strafrecht) auch zugelassen wenn der Kläger keine Beweise vorweisen kann, sondern nur Zeugen benennen kann?

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-- Editiert von Moderator am 16.04.2014 02:54

-- Thema wurde verschoben am 16.04.2014 02:54

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32921 Beiträge, 17282x hilfreich)

Falscher Denkansatz: Zeugenaussagen sind Beweise. Und in aller Regel genügen die zur Zulassung einer Anklage.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

-- Editiert muemmel am 16.04.2014 02:53

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

@ichhabniemalsrecht

Ich denke, Sie haben komplett falsche Vorstellungen von Ablauf eines Strafverfahrens:

Im Strafverfahren gibt es keinen "Kläger" (von speziellen Verfahrensarten, die ich zur Vermeidung weiterer Verwirrung nicht näher erläutere mal abgesehen).

Die Anklage (nicht Klage) wird im Strafverfahren durch die Staatsanwaltschaft vertreten.

Ein Bürger erstattet Anzeige bei der Polizei. Daraufhin ermittelt die Polizei den Sachverhalt, vernimmt Zeugen und gibt die Ergebnisse an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese entscheidet dann, ob die Ergebnisse ausreichen um Anklage zu erheben. Wenn ja, tut die das (erhebt Anklage bei Gericht). Die Zulassung dieser Anklage ist dann mehr oder weniger nur Formsache, d.h. wenn die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage nicht wirklich grobe Fehler macht (indem sie z.B. eine bereits verjährte Tat anklagt, oder anklagt, obwohl sie offensichtlich gar keine Beweise vorbringen kann) wird die Anklage zugelassen. Für die Erhebung der Anklage muß die sog. "hinreichende Verurteilungswahrscheinlichkeit" gegeben sein, also die Chance auf eine Verurteilung muß größer sein, als die eines Freispruchs.

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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"

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#3
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

quote:
Wird eine Klage (Strafrecht) auch zugelassen wenn der Kläger keine Beweise vorweisen kann, sondern nur Zeugen benennen kann?


Anklage, Ankläger, Angeklagter, Strafe = Strafrecht
Klage, Kläger, Beklagter = Zivilrecht
Zeugen, Urkunden, Sachverständige, Augenschein = Beweise



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#4
 Von 
ichhabniemalsrecht
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für Ihre Antworten!

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