Wann und wie ist ein Urteil rechtskräfig?

6. Dezember 2013 Thema abonnieren
 Von 
fb379198-77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann und wie ist ein Urteil rechtskräfig?

Hallo!

Ich habe ein Beschluss des Amtsgericht wegen einer Befreiung der Pfändung des Arbeitseinkommen vder Bank vorgelegt und die Bank meinte, dass der Beschluss nicht rechtskäftig ist.

Der Lohn wird bereits dirkt gepfändet und daher die Befreiung.

Im Beschluss steht drin:

Die Entscheidung wird mit ihrer Rechtskraft wirksam.

Es steht doch mit IHRER Rechtskraft oder?

Sonst würde doch stehen mit Einer Rechtkraft, wenn noch zusätzlich eine Rechtskraft benötigt wird.

Vielen Dank im Vorraus![/size]

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

quote:
Sonst würde doch stehen mit Einer Rechtkraft,


Was denn für Einer ?

Natürlich bezieht sich das "ihrer" auf die Entscheidung.
Also:
Die Entscheidung wird mit der Rechtskraft der Entscheidung wirksam.

Somit muss der Beschluss unanfechtbar geworden sein, keine Rechtsmittel dagegen eingelegt worden sein.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Diskutiere nicht mit der Bank. Informiere das Gericht, dass die Bank den Beschluss nicht anerkennt und bitte um einen "richterlichen Hinweis".

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"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

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#3
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Hier braucht es keinen richterlichen Hinweises. Der Beschluss ist eindeutig. Es fragt sich bloß, wann Rechtskraft eingetreten ist. Das ist der Fall, wenn innerhalb der Frist für ein Rechtsmittel kein Rechtmittel durch den Gegner (hier Pfandgläubiger) gegen den Beschluss eingelegt wird oder er auf Rechtsmittel verzichtet. Rechtsmittel wäre hier die Beschwerde. Ob Rechtskraft eingetreten ist, wird durch den sog. Rechtskraftvermerk bestätig. Bitte diesen bei Gericht einholen.

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#4
 Von 
fb379198-77
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo,
Ich habe mit mein Anwalt die Sache geschildert und er meinte genau dasselbe. Ich müsste 14 Tage warten, falls kein Einspruch eingelgt wurde, wird das Urteil rechtskräftig. Vielen Dank für Eure Hilfe!

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