Folgender Vorfall:
Bei einer Auktionsplattform wurden über fast 10 Jahre Artikel ge- und verkauft. Nun musste ich feststellen dass einige wenige beendete und verkaufte Angebote aus dem Jahre 2008 weiterhin mit dem bekannten Link aufrufbar sind. Nach Anfrage wann diese Daten nicht mehr öffentlich zugänglich sind, habe ich die Antwort erhalten, dass "alte" Angebote automatisch nach einigen Jahren gelöscht werden.
Das ist jedoch eine sehr dehnbare Antwort.
Wann müssen diese Daten (Angebote) genau gelöscht werden?
Datenschutzerklärung und AGB sagen dazu nichts aus.
Vielen Dank für die Antworten.....
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"Man muss nicht unbedingt blöd sein um dieses Leben zu leben, es erleichtert die Sache aber erheblich"
Wann muss Auktionsplattform alte Daten löschen?
Fragen zum Datenschutz?
Fragen zum Datenschutz?
quote:
wurden über fast 10 Jahre Artikel ge- und verkauft.
quote:
beendete und verkaufte Angebote aus dem Jahre 2008 weiterhin
http://www.schulferien.org/taschenrechner/taschenrechner.html
Was bedeutet "Auktionen noch aufrufbar"?
Sind das die kompletten Angebotsseiten oder nur die Bewertungen dazu im Profil?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
Es wird hier tatsächlich die komplette Auktionsbeschreibung angezeigt.
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"Man muss nicht unbedingt blöd sein um dieses Leben zu leben, es erleichtert die Sache aber erheblich"
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Möglich wäre, das diese noch aufbewahrt werden, weil z.B. gesetzliche Vorschriften dies erfordern.
Es gelten ja nicht nur deutsche sondern auch US-Vorschriften bei denen.
In D wäre z.B geschäftlich relevante Unterlagen 10 Jahre auf zu bewahren, teilweise sogar noch länger.
Datenschutz bietet hier nichts mangels relevanter zu schützender Daten.
Und wenn diesbezüglich nichts in den AGB steht wäre sogar eine "ewige" Abrufbarkeit möglich.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
quote:Es gibt kein "müssen". Die Regeln des BDSG mit sperren/löschen treffen hier auch nicht zu, da es Artikelbeschreibungen sind und keine Personendaten.
Wann müssen diese Daten (Angebote) genau gelöscht werden?
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Nun ja, es handelt sich um eine deutsche Firma. Warum sollte das BDSG nicht zutreffen? Wenn jemend einen zusammenhang zwischen Account- und Realnamen herstellen kann, so sind das dann schon personenbezogene Daten. Es kann auch sein, dass hier eine Aufbewahrungsfrist greift, von mir aus können die auch die Daten aufheben. Jedoch sollten sie dann nicht mehr öffentlich zur Verfügung stehen.
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"Man muss nicht unbedingt blöd sein um dieses Leben zu leben, es erleichtert die Sache aber erheblich"
-- Editiert Heizdeckenlieger am 29.05.2013 10:32
Dann schreib doch an den Datenschutzbeauftragten und bitte um Sperre deiner Daten und berichte hier.
Ich bezweifle aber das das greift, zumindest so lange wie der Account besteht. Waren es höherwertige Gegenstände?
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quote:<hr size=1 noshade>Wenn jemend einen zusammenhang zwischen Account- und Realnamen herstellen kann, so sind das dann schon personenbezogene Daten. <hr size=1 noshade>
§3 I BDSG :
"Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person "
Eine Artikelbeschreibung per se fällt nicht darunter. Möglicherweise aber die Angabe "... hat diese Waren einmal zum Verkauf angeboten".
quote:<hr size=1 noshade>Ich bezweifle aber das das greift, zumindest so lange wie der Account besteht. <hr size=1 noshade>
Auf eine Sperre könnte (!) Anspruch bestehen, nur nicht auf eine Löschung.
Es ist aber zu beachten, daß hier im Gegenzug ggfs. Aufwandserstattungsansprüche geltend gemacht werden können. Oder daß durch die Erlaubnis zur Veröffentlichung eine zusätzliche Anspruchsgrundlage des Betreibers erwachsen könnte. Ich kann auch nicht in einem Forum 10.000 Beiträge schreiben (= "Zustimmung zur Veröffentlichung geben") und dann ein Jahr später verlangen, daß diese alle als "personenbezogene Daten" gesperrt werden müssen.
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Und ich hab so eine Ahnung, das die Plattform kontern wird, dann löschen Sie ihren Account, dann ist der Bezug der Artikel zu Ihrer Person weg.
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@JuBiPe
Sehr guter Beitrag! Die Sperrung der entsprechenden Datensätze hatte ich noch gar nicht in Betracht gezogen. Ich werde die Fa. nochmal freundlich anschreiben.
Das mit dem Forum ist etwas anderes. Da hat man sicherlich mit Nutzng des Forums auch der Veröffentlichung seiner Beiträge zugestimmt. Beim T-Online Forum z.B. wird nur der Account gesperrt. Die Beiträge sind weiterhin sichbar und auch auf Unkenntlichmachung des Accountnamens hat man dann wohl keinen Anspruch (lt. AGB).
Bei einer Auktion hingegen habe ich ja der Veröffentlichung nur zugestimmt, solange das Angebot existent ist. Von mir aus auch, wie bei Ebay, 90 Tage nach beendeter Auktion.
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Ich möchte hier, wie versprochen, nochmal über den Verlauf der Beschwerde berichten.
[color=blue]Die Auktionsbeschreibung gehört zur Ausgestalltung des Angebotes der Plattform. Daher sind solche Daten nur solange zu speichern, wie sie zur Erbingung der Leistung gebraucht werden (z.B. Abrechnungszwecke).[/color]
Habe die Fa. nochmals angeschrieben. Nach Angabe der entsprechenden Auktionsnummern hat man sich dazu bereit erklärt die zur Diskussion stehenden "alten" Auktionsbeschreibungen manuell zu sperren. Die Frage wann denn die Daten genau gelöscht werden ist weiterin unbeantwortet.
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