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Wann ist man vorbestraft?

AFP VOM 3.4.2002 | Ratgeber - Verfahrensrecht | 726968 Aufrufe
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Vorstrafe, Führungszeugnis, vorbestraft, Bundeszentralregister

Ein Strafverfahren gegen Sie steht an. Dabei sind Sie sind nur an ein parkendes Auto gefahren. Es hätte eigentlich keiner merken dürfen, so leicht haben Sie das Fahrzeug berührt. Aus Angst sind Sie geflüchtet, ohne die Polizei zu benachrichtigen oder einen Zettel an der Windschutzscheibe zu hinterlassen. Und nun die Quittung dafür: Ein Prozess wegen Fahrerflucht.

Aber wie sind denn im Falle einer Verurteilung neben einer Strafe die sonstigen Konsequenzen bei der Fahrerflucht? Sind Sie durch eine Verurteilung auch gleichzeitig vorbestraft?

Mit den Vorstrafen ist es eigentlich ganz einfach: Immer, wenn gegen jemanden eine Strafe verhängt worden ist (nicht Bußgeld!), so ist derjenige im rechtlichen Sinne vorbestraft.

Die Vorstrafe hängt auch nicht vom Strafmaß ab, wie man meinen könnte. Derjenige, der zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt wurde, ist ebenso vorbestraft wie derjenige, der lediglich zehn Tagessätze Geldstrafe zahlen muss. Auch gelten als vorbestraft diejenigen, gegen die z.B. ein Strafbefehl erlassen, eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt oder lediglich eine Jugendstrafe verhängt wurde.

Aber ist das nicht sehr unfair? Wegen Fahrerflucht verurteilt, wegen eines Kratzers, den man kaum sieht? Wie unterscheidet man sich denn von den wirklich "schweren Jungs"?

Viele Arbeitgeber fragen nach Vorstrafen oder verlangen als Voraussetzung zur Einstellung die Vorlage eines Führungszeugnisses. Die Einstellungschancen sind meist verschwindend gering, sollte dort etwas eingetragen sein. Einige Berufe kann man erst gar nicht ausüben, wenn das Führungszeugnis Eintragungen aufweist. Dies sind z.B. Rechtsanwalt, Rechtspfleger und Notar.

Daher greift jetzt der Einwand mit den "schweren Jungs": Obwohl man formal immer vorbestraft ist, wenn eine Strafe verhängt wurde, so hat man in gewissen Fällen das Recht, dies zu leugnen. Die Strafe wird hierbei als so gering angesehen, so dass man dritten Personen gegenüber die Vorstrafe nicht erwähnen muss. Es wird eine Abwägung zwischen der Offenbarungspflicht und der Privatsphäre getroffen, wobei bei geringen Gesetzesverstößen die Privatsphäre überwiegt. Fragt man Sie in einem Bewerbungsgespräch nach Vorstrafen, so können Sie diese immer leugnen, wenn bei Ihnen keine Eintragungen im Führungszeugnis vorliegen.

Die oben beschriebene Fahrerflucht wird man getrost verleugnen und eine Vorstrafe verneinen können. In welchen Fällen dies sonst der Fall ist, finden Sie hier .


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Vorstrafe und Bundeszentralregister - Was bedeutet das alles?
Seite 2: Wann ist man vorbestraft?
Seite 3: Was ist das Bundeszentralregister und was wird darin eingetragen?
Seite 4: Wer kann das Bundeszentralregister einsehen?
Seite 5: Kann ich mich trotz einer Eintragung im Bundeszentralregister als nicht vorbestraft bezeichnen?
Seite 6: Was genau ist das Führungszeugnis?
Seite 7: Was ist das Führungszeugnis für Behörden?
Seite 8: Werden die Einträge irgendwann gelöscht?
Seite 9: Und die Wiederholungstäter?

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