Wann ist man bei ebay Spaßbieter???

24. Juni 2007 Thema abonnieren
 Von 
Moquai1990
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann ist man bei ebay Spaßbieter???

Guten Tag,
vorige Woche haben wir in ebay ein Wohnmobil ersteigert und wollten es gestern, 300 km von uns entfernt, abholen. Wir freuten uns ein Loch ins Knie und dann kam der totale Schock als wir das "Ding" sahen. Dazu kam noch, daß der Innenraum total verdreckt und ungepflegt war (und erst das WC!)Der Zustand entsprach absolut nicht der Beschreibung(aufwendig erneuert!). Außerdam stand darin: separate Dusche- also 2 Räumchen WC+Dusche getrennt!Dies war aber nicht so und er redete sich mit dem Argument heraus, es sei die Außendusche damit gemeint. Meiner Meinung nach ist aber die Beschreibung irreführend (mit voller Absicht!!!!!)Er drohte SOFORT mit Anwalt und Gutachter und bezichtigte uns als Spaßbieter!!! Und das nach 1 Woche Vorfreude und 600km Hin-und Rückfahrt!!!! Nun meine Frage: wie ist ein Spaßbieter genau definiert- kann uns jemand Auskunft geben????? Wir waren dort- absolut kaufwillig, mit Bargeld in der Tasche und glücklich über den Kauf- und wurden enttäuscht und hinters Licht geführt. Nun will er 20% des Verkaufswertes einklagen. Kann man da was machen???? Was würdet ihr uns raten???
Danke im Voraus.
LG Moquai1990

Problem bei eBay und Co?

Problem bei eBay und Co?

Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Internetrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ChristianB.
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 123x hilfreich)

Wenn der Verkäufer des Wohnmobils von den Mängel wusste, käme hier eine arglistige Täuschung in Frage.

Chris

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo Moquai1990.

Definition Spaßbieter:

Spaßbieter ist ein Bieter, der nach erfolgreichem Gewinn einer Auktion OHNE GRUND den rechtsgültigen Kaufvertrag nicht erfüllt.

Trifft also nach Deiner Schilderung des Sachverhalts auf Dich nicht zu !

Lasse den Typen einfach klagen.
Du schreibst *Wir waren dort*. Du hast also Zeugen, was den Zustand des Fahrzeugs betrifft.
Ich rate Dir, die Auktion komplett auszudrucken, damit Du einen Nachweis für die geschönte Beschreibung hast.
Zudem solltest Du - zunächst für Deine eigenen Unterlagen - eine Aktennotiz anfertigen, in der Du den TATSÄCHLICHEN Zustand des Fahrzeugs ausführlich beschreibst. Sonst könnte bei einem späteren Prozess etwas vergessen werden.
Die Leute, die bei der Abholtour dabei waren, solltest Du die Aktennotiz als Zeugen unterschreiben lassen.

Und dann gemütlich zurücklehnen - und den Typen klagen lassen.
Wenn er frech wird, stellst Du ihm Deine Fahrtkosten und Deine und Deiner Freunde Zeit in Rechnung ;)
Ist ja SEIN Geld, das er in den Sand setzt ;)


-----------------
"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

-- Editiert von RobertRatlos am 24.06.2007 11:50:24

-- Editiert von RobertRatlos am 24.06.2007 11:54:29

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

Spaßbieter ist ein Bieter, der nach erfolgreichem Gewinn einer Auktion OHNE GRUND den rechtsgültigen Kaufvertrag nicht erfüllt.

Ich würde noch weiter gehen und sagen, Spaßbieter ist jemand, der von Anfang an nicht vorhatte, die Ware zu kaufen und nur des (Kaputt-)Bietens wegen geboten hat.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hallo Mareike.

*Spaßbieter ist jemand, der von Anfang an nicht vorhatte, die Ware zu kaufen und nur des (Kaputt-)Bietens wegen geboten hat.*

Ist zwar richtig - aber zu 99 Prozent leider nicht beweisbar.

Es soll aber auch Figuren geben, die so dämlich sind, das in ihren Mails auch noch zuzugeben :bang:

-----------------
"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
keinname123
Status:
Lehrling
(1828 Beiträge, 211x hilfreich)

Vielleicht solltest du für um richtiges Wohnmobil klagen und Schadensersatz verlangen!

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lifeguard
Status:
Student
(2910 Beiträge, 1318x hilfreich)

Ich würde die Beschreibung ausdrucken, und dem VK eine angemessene Zeit (14 Tage) geben, dir ein zur Beschreibung passendes Wohnmobil zu beschaffen. Wenn der dem nicht nachkommt, machst du 600 * 30ct = 180€ Schadensersatz geltend und behälst dir vor einen Professionellen Einkäufer damit zu beauftragen, ein passendes Wohnmobil zu finden. Außerdem machst du den Mehrpreis geltend.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.290 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen