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Wann ist eine Sache fehlerhaft?

13.7.2000 | Ratgeber - Kaufrecht | 59822 Aufrufe
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Kauf, Gewährleistung

Vor 2001 war unter Juristen streitig, wann eine Sache fehlerhaft ist, da im Gesetz darüber nichts stand. Sollte eher auf vergleichbare Waren oder auf die subjektive Vorstellung der Kaufparteien abgestellt werden? Mit der Schuldrechtsreform ist die Juristerei um diesen klassischen Streit ärmer: Per Definition im Gesetz gilt heute der so genannte subjektive Fehlerbegriff. Danach ist eine Sache immer dann mangelhaft, wenn sie nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat. Wurde unter den Parteien nichts vereinbart, dann ist die Sache mangelhaft, wenn sie nicht dem entspricht, was bei Sachen gleicher Art üblich ist, oder was der Käufer normalerweise erwarten konnte. Zu guter letzt liegt auch dann eine fehlerhafte Sache vor, wenn eine völlig andere Sache geliefert wurde, als die Parteien eigentlich vereinbart hatten (Äpfel anstatt Bananen).

Ein Verkäufer muss auch für Eigenschaften geradestehen, die der Käufer nach öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers oder eines Gehilfen - insbesondere in der Werbung oder bei Kennzeichnungen über bestimmte Eigenschaften - erwarten kann.

Achtung: Dieses neue Gewährleistungsrecht gilt seit dem 1. Januar 2002 durch die Schuldrechtsreform. Was sich dadurch sonst für Sie geändert hat, erfahren Sie hier.


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