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Wann ist eine Anzeige wegen Belästigung möglich?

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Wann ist eine Anzeige wegen Belästigung möglich?

Hallo! :-)

Eine Freundin von mir hat folgendes Problem, sie wird von Ihrem Exfreund belästigt durch andauernde Anrufe (und SMS) und er sucht sie immer wieder in Ihrer Wohnung auf und schleicht ums Haus. Ihm wurde von mehreren Personen gesagt, dass er dies unterlassen soll, er ignoriert dies aber.

Ab wann besteht die Möglichkeit einer Anzeige wegen Belästigung oder gibt es noch andere Möglichkeiten? Im Vorraus schon mal vielen Dank für die Hilfe!

Martin :-)


von mirrage79 am 20.01.2003 21:33
Status: Frischling (1 Beiträge)
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>Wann ist eine Anzeige wegen Belästigung möglich?
Also eine Strafanzeige scheint mir nur dann passend, wenn beleidigende oder ähnliche herabwürdigende Inhalte vorliegen.
Ansonsten wären wohl eher zivilrechtliche Unterlassungsansprüche einschlägig.

Mit freundlichen Grüßen

Scharnhorst
Rechtsanwalt




von Scharnhorst am 22.01.2003 18:42
Status: Legende (288 Beiträge)
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>Wann ist eine Anzeige wegen Belästigung möglich?
Ja, leider gibt es noch keinen Tatbestand im StGB (Strafgesetzbuch), der sich auf die in Ihrem Fall beschriebenen Belästigungshandlungen bezieht (SMS-Terror, etc.). Bei graviereren Verstößen des Ex-Freundes könnte man den Tatbestand der Nötigung in Betracht ziehen. Dazu ist jedoch eine rechtswidrige Nötigung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel nötig. Das geht aus Ihren Schilderungen jedoch nicht hervor.

Wie Herr RA Scharnhorst schon schrieb wäre da eher eine zivilrechtliche Unterlassungsklage einschlägig, die dem Täter zur Unterlassung der jeweiligen Handlungen verpflichtet. Es kommt natürlich auch immer darauf an, wie gravierend die Handlungen des Ex-Freundes sind.

Grüße

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Meine Einträge dienen lediglich der Information und als Beitrag zu d"


von Hr. J. Rönner am 28.01.2003 19:31
Status: Tao (9851 Beiträge)
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mein ex-freund
halloo..
ich bin neu hier und ich wollte mich mal erkundigen, weil mein ex-freund schreibt mir texte die einfach unter die gürtellinie gehen und droht mir damit das mich jemand verprügelt. meine mutter meinte ich könne ihn anzeigen und er dürfe sich dann nicht mehr 300m in meiner nähe umgeben. ich wollte fragen ob das möglichst ist, oder andere maßnahmen ihn in irgendeiner weise los zu werden?!?!?!
ich hab mal so einen kleine textpassage von ihm:
Ui du kleine bitch! hör mir mal zu! Ich weiß du hast psychische probleme usw aber trotzdem muss einer mal die wahrheit ans licht bringen. Dein bruder hat dich befingert un dich ange***xt. von daher wundere ich mich nich wieso du so aussiehs. deine titten die jedentag von papi gestreichelt werden aber egal ich wollte dir sagen das du große fehler machs und alles bereuen wirst. Wieso zum beispiel lässt du dich von den eeeeeekelhaftesten jungs durchnehmen? naja wer es bereits mit bruderlein macht was anderes kann man von so einer schäbbigen fetten hure nicht erwarten. du kanns den eintrag ruig löschen trotzdem gibt es noch ein rückspiel

hadeeee hdgddll


von Natalie... am 20.08.2008 18:01
Status: Frischling (3 Beiträge)
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>Wann ist eine Anzeige wegen Belästigung möglich?
man könnte ihn anzeigen nach §238 Stgb und wegen beleidigung nach §185 stgb und eventuell wegen §187 Stgb Verleumdung bzw. Üble Nachrede.

LG


von Dawn07 am 31.01.2009 12:26
Status: Stift (46 Beiträge)
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>Wann ist eine Anzeige wegen Belästigung möglich?
@mirrage79 und @natalie

Eine Anzeige nach § 238 StGB ist durchaus möglich.
Wichtig ist das Sammeln von Beweismitteln, d.h. SMS nicht löschen, sondern speichern. Ich empfehle die Führung eines kleinen Taschenkalenders, in dem eingetragen wird, wann welche Handlung stattgefunden hat. Z.B. 1.1. 09.00 Uhr vor dem Haus gestanden, 11.30 Uhr in Cafe gegenüber gesehen, 19:00 SMS erhalten.
Bei § 238 StGB muß eine gewisse Nachhaltigkeit nachgewiesen werden, d.h. ein oder zwei "Belästigungen" reichen nicht.

Auf keinen Fall zu einer sogenannten "Letzten Aussprache" treffen!!!

@natalie
Ein Näherungsverbot gibt es rechtlich durchaus. Aber das scheint mir hier nicht sinnvoll. Eine Anzeige wegen Beleidigung und Bedrohung schon eher.

@mirrage79 und @natalie
Ihr könnt Euch jeweils mit der zuständigen Aussenstelle des Weissen Ring e.V. in Verbindung setzen (zu finden über www.weisser-ring.de). Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen (keine Rechtsschutzversicherung / kein großes Vermögen) hier einen sog. Beratungsscheck für Rechtsanwälte zu erhalten und Ihr könnt Euch dann durch einen Anwalt beraten lassen.



von Rechtsanwältin Fachanwältin für Verkehrsrecht und Strafrecht Elke Zipperer am 31.01.2009 14:34
Status: Legende (209 Beiträge)
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>Wann ist eine Anzeige wegen Belästigung möglich?
na ich würd sagen bei unserem system soll sie warten bis er ihr was antut bis was passiert vorher hat es kein sinn

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von Plato44 am 15.09.2009 22:41
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Wann ist eine Anzeige wegen Belästigung möglich?
Hallo,
ich habe seit nun fast einem Jahr so ziemlich das selbe Problem.
Am Anfang waren es Anrufe, Sms und andere Internetnachrichten in diversen Chat- Foren.
Dort wurde ich von ihm nicht nur beschimpft sondern auch bedroht.
Desweiteren ist er mir kurz darauf bei meiner Arbeitsstelle aufgelungert und stand auf einmal hinter mir. Ich konnte aus der Lage nur durch eine 3. dazustoßende Person "befreit" werden, da er mich nicht in das Haus gehen ließ.

So, seine weiteren Nachrichten habe ich ignoroert in der Hoffnung, das er irgendwann keine Lust mehr haben wird und damit aufhört.
Jetzt nach einem dreiviertel Jahr, wo ich mich schon nicht mehr traue im dunkeln alleine raus zu gehen, bedroht er auch meinen Freund (z.B. "irgendwann krieg ich ihn wenn ich morgens vor seiner tür stehe wenn er dich nah hause bringt und zur arbeit fährt " usw.)
Selbst das haben wir alles versucht zu ignorieren. Nun macht er sich mit seinen Freunden nachts an unsere Autos ran und machen "Terror" auf der Straße vor unserem Haus. Erst wurde das Auto von meinem Freund "nur" mit einem Burger beworfen, doch vor ca 14 Tagen rissen Bekannte von meinem Ex den Außenspiegel vom Auto meines Freundes ab.
Eigentlich sollte das alles mir gelten (ich hörte wie sie meinen Namen riefen und sich lautstark darüber unterhielten wo denn mein auto stehen würde)
Doch dann fanden sie ein Typ gleiches auto, lasen das Kennzeichen vor und haben gesagt bekommen, dass das Auto auch ok seie.

Ich habe auf das ganze Theater keine Lust mehr und einfach keine Nerven mehr für. Die sollen uns endlich ein für alle mal in Ruhe lassen.
Meint ihr ich kann ihn Anzeigen??
Danke schonmal im Vorraus.



von lil_shorty am 30.08.2010 09:57
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Wann ist eine Anzeige wegen Belästigung möglich?
quote:
Meint ihr ich kann ihn Anzeigen?

Sachbeschädigung, Nötigung, Nachstellung... da kommt doch ein guter Katalog zustande. Ob das dann die Sache erledigt oder noch verschlimmert, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Manchen Leuten hilft auch nur, wenn mal ein paar kräftige Russen mit dem Finger drohen.

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von DoctorWho am 30.08.2010 12:50
Status: Unsterblich (1000 Beiträge)
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>Wann ist eine Anzeige wegen Belästigung möglich?
genau das habe ich mich auch gefragt, ob es die Sache besser oder schlimmer machen würde.
Auch über den zweiten Aspekt habe ich schonmal nachgedacht aber irgendwie bringt es das ya auch nicht wirklich. zumal selbstjustiz auch keine lösung ist



von lil_shorty am 30.08.2010 14:11
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:  0,0  (von 0 User(n) bewertet)
 
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>Wann ist eine Anzeige wegen Belästigung möglich?
quote:
Ja, leider gibt es noch keinen Tatbestand im StGB (Strafgesetzbuch), der sich auf die in Ihrem Fall beschriebenen Belästigungshandlungen bezieht (SMS-Terror, etc.).


Sorry, aber das ist totaler Blödsinn !

Genau diese Handlungen werden vom, relativ neuen, § 238 StGB erfasst !

§ 238 StGB :

"Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich;"

Abs. 1:

"seine räumliche Nähe aufsucht,"

Abs. 2:

"unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht,"

Wenn dies wie beschrieben passiert, ist auch die Beharrlichkeit gegeben. Diese ist nicht aus der Menge oder der Länge der Nachstellungen einzeln abzuleiten, sondern es kommt auf die relativen Umstände an. Auch eine SMS am Tag über einen Zeitraum von 6 Monaten kann den TB verwirklichen!

Bleibt "nur" der schwammige Punkt im § "und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt" ......

Dies dürfte aber im Falle des "Auflauerns" vor oder im Haus jederzeit zu bejahen sein, wenn die Geschädigte sich nicht mehr alleine aus dem Haus oder zur Arbeit traut !

Also, Strafantrag stellen und jeglichen Kontakt unterlassen !

Ihr könnt auch bei der Polizei um eine sogenannte "Gefährderansprache" bitten, die bewirkt in den meisten Fällen schon einiges!


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"Wüßte ich alles, wäre ich Gott-so muss ich nachschlagen!"


von Anonymer_ist_besser am 30.08.2010 19:00
Status: Unsterblich (1008 Beiträge)
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