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Wann ist ein Plagiat ein solches?

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Wann ist ein Plagiat ein solches?

Hallo Zusammen,

ich stehe vor einem Problem zum Thema Plagiate.

Die amerikanische Messerschmiede Kershaw stellt das Original-Messer her und kennzeichnet es mit seinen Daten (Hersteller, Designer, Artikelnummer, etc.). Seit meinem Besuch auf der BOOT 2010 in D'dorf weiß ich, daß es einen asiatischen Hersteller gibt, der ein, bei ungenauen Hinsehen, identisches Messer herstellt. Das Messer ist leicht modifiziert um eine Patentverletzung zu vermeiden. Diesen Unterschied erkennt man aber erst bei der Benutzung des Messers, wenn man das Original kennt. Des Weiteren kennzeichnet er das Messer deutlich mit seinen Herstellerdaten und schreibt auch in kleiner Schrift auf die Klinge "China" sowie in etwas größerer Schrift auf die Verpackung "Made in China".

Nun würde ich gerne für meine groben Arbeiten, bei denen das Messer beschädigt oder verloren gehen kann, gerne ein paar der günstigeren China-Messer bestellen.

Aber wie verhält es sich rechtlich? Kaufe ich auch dann ein Plagiat, wenn der Hersteller durch Aufdruck seiner eigenen Firmenbezeichnung und dem Herstell-Land deutlich zu erkennen gibt, das es nicht das Original aus den USA ist?

Gruß aus Köln
Thomas


von tpcol am 17.03.2010 22:29
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>Wann ist ein Plagiat ein solches?
quote:
Aber wie verhält es sich rechtlich?

Irgendwo ist ne Grenze. Wo genau entscheidet ein Richter mit seinen Gutachtern. :-)

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"


von guest-12327.06.2010 20:05:23 am 18.03.2010 09:41
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>Wann ist ein Plagiat ein solches?
quote:
Das Messer ist leicht modifiziert um eine Patentverletzung zu vermeiden.


Wenn keine Patente verletzt werden, können der Messervertrieb und -einfuhr nicht patentrechtlich untersagt werden.

quote:
Des Weiteren kennzeichnet er das Messer deutlich mit seinen Herstellerdaten und schreibt auch in kleiner Schrift auf die Klinge "China"


Wenn keine Zeichen benutzt werden, die in Deutschland ( bzw. IN EUROPA ) markenrechtlich ( für Waren der Art: Messer ) geschützt sind, bestehen kein markenrechtliche Ansprüche wegen ungenehmigter Kennzeichenbenutzung.

( Aber: die US-Firma MagLite hat meines Wissens versucht, die "dreidimensionale Form einer Taschenlampe" als Marke für Waren der Art "Taschenlampe" eintragen/schützen zu lassen ..
http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/394107543/DE

Gegen diese Eintragung DER FORM einer Ware als Marke für Waren dieser Art wurde dann bis vor den BGH geklagt:
http://www.markenmagazin.de/bgh-maglite/

Wenn in ähnlicher Weise DIE FORM eines Messers als Marke für Waren der Art "Messer" geschützt wäre, dann läge im Anbieten identisch/ähnlich geformter Messer ( selbst wenn keine patente verletzt würden ) eine Markenverletzung, selbst wenn das Nachahmungsmesser klar und deutlich mit der Marke des (chinesischen) Hersteller-Betriebs gekennzeichnet wäre.

Allerdings sind Marken, die aus der Form der Ware bestehen, unzulässig, § 3 MarkenG:

"Dem Schutz als Marke nicht zugänglich sind Zeichen, die ausschließlich aus einer Form bestehen,
1. die durch die Art der Ware selbst bedingt ist,
2. die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist oder
3. die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht."

( Siehe auch die Versuche, die dreidimensionale Form eines Gabelstaplers(!) als Marke für Waren der Art "Flurförderfahrzeuge" eintragen zu lassen, oder die Form einer Armbanduhr als Marke für Waren der Art "Armbanduhren" )

Es ist dem Anbieter des unter eigener Marke angebotenen Nachahmer-Produkts dann "nur" untersagt, mit Vergleichen mit dem nachgeahmten Markenprodukt zu werben, wenn Marke oder Hersteller des nachgeahmten Produkts erkennbar gemacht würden, § 6 UWG.

M.

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von Mirk am 18.03.2010 11:00
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