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Wann habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz ?

AFP VOM 9.8.2000 | Ratgeber - Deliktsrecht | 113505 Aufrufe
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Schadenersatz, Deliktsrecht, 823

Die zentrale Norm des Deliktsrechts ist § 823 I BGB .
Danach ist derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, verpflichtet, den durch die Verletzung entstandenen Schadens zu ersetzen.

Diese Norm besagt, unter welchen Voraussetzungen der Schädiger verpflichtet ist, einen Schaden zu ersetzen.

Diese Voraussetzungen werden im Folgenden näher erläutert.


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Seite 1: Wann habe ich einen Anspruch auf Schadensersatz?
Seite 2: Voraussetzungen der Haftung nach § 823 I BGB
Seite 3: Verschulden
Seite 4: § 823 BGB [Schadenersatzpflicht]

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