Wann gillt Urlaub als genehmigt?

9. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
uepps1
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 6x hilfreich)
Wann gillt Urlaub als genehmigt?

Hallo!

Bei uns in der Firma gibt es seid Jahren immer wieder Probleme wenn plötzlich der Jahresurlaub vor der Tür steht. Dann plötzlich fällt denen auf das sich meherer Leute zur gleichen Zeit überschneiden und wollen mit Macht die Urlaube ändern.

Das ganze obwohl wir rechtzeitig den Urlaubsplan ebgeben. Aber das wird von den Schichtleitern nur in Ihre Excel Tabelle eingegeben und mehr nicht.

Für das Jahr 2012 habe ich bereits am 20.09.2011 meinen Urlaubsplan abgegeben und nie eine ordentliche Bestätigung oder Ablehnung erhalten.

Nun hat sich im zweiten Quartal diesen Jahres meine Situation dahin gehend geändert das ich wegen meiner Tätigkeit im Lager mit Monatsinventur usw nicht mehr über den Monatswechsel Urlaub nehmen darf. Also habe ich am 04.06.2012 meinen Urlaubsplan dahin gehend geändert. Da wurde plötzlich festgestellt das sich von uns 4 Leuten die hauptsächlich im Lager arbeiten, drei zur gleichen Zeit für Urlaub im August drinn stehen. Das war es was mir mitgeteilt wurde. Nicht ob der Urlaub trotzdem so genehmigt ist oder ob er zu der Zeit abgelehnt wird.


Gibt es denn da keinen Paragraphen auf den man sich berufen kann? Das ganze muß doch endlich mal ein Ende haben.

Würde mich riesig freuen wenn Ihr mir da weiter helfen könnt.

MfG

Klaus



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7 Antworten
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#1
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Ich gehe mal davon aus, dass es sich hier um einen größeren Betrieb handelt für den ein Tarifvertrag und ggf. auch eine Betriebsvereinbarung den Urlaub regelt?

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

Nein, "einen Paragraphen" dazu gibt es nicht.
Wenn ihr einen BR haben solltet, kann der eine Betriebsvereinbarung über die Urlaubsmodalitäten vereinbaren. Kann und sollte.
Ansonsten gilt die Faustregel, dass ein Urlaubsantrag als bewilligt gilt, wenn der AG nicht binnen vier Wochen widerspricht - Richterrecht. Im Ernstfall muss aber ein Arbeitsgericht entscheiden, und dabei spielt die betriebliche Praxis natürlich auch eine Rolle.

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5x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
uepps1
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke Euch für die beiden Antworten.

Ja es handelt sich um einen größeren Betrieb. Wir sind um die 70 - 80 Mitarbeiter. Aber im tarifvertrag steht doch nicht wie und wann der Urlaub genehmigt werden muß oder?

Betriebsrat ist auch vorhanden aber leider unfähig. Das mit der Betriebsvereinbarung werde ich mal ansprechen.

Gibt es zu der Faustregel mit den vier Wochen einen oder meherer Aktenzeichen? Müßte es doch geben wenn Gerichte schon mal so entschieden haben oder?

Muß ein Widerspruch vom Arbeitgeber schriftlich erfolgen?

Das im Ernstfall ein Arbeitsgericht entscheiden muß bringt mir ja kurz bevor der Jahresurlaub ansteht, bei mir ist es der 09.08. bis 29.08., nicht wirklich etwas um zu dieser Zeit auch wirklich den Urlaub zu bekommen.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17365 Beiträge, 6466x hilfreich)

... bei einem Eilantrag entscheiden die Gerichte binnen Tagen. Deine Vorarbeit wird sein, beim AG zu drängeln, weil du eine Entscheidung brauchst, um z.B. zu buchen oder sonst was.
Hinsichtlich der Aktenzeichen schaust du am besten erst einmal bei frag-einen-Anwalt, oder du googelst eine Weile; auch die Gewerkschaften haben Zusammenstellungen etc. etc.

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#5
 Von 
working slave
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 59x hilfreich)

Arbeitsgericht Frankfurt/Main (Az.: 5 Ga 286/03 ):
Anspruch auf zügige Entscheidung über Urlaubsantrag

Der Arbeitgeber muss in angemessener Zeit den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers widersprechen, wenn er nicht beabsichtigt, dem Arbeitnehmer den Urlaub in der gewünschten Zeit zu gewähren. Erfolgt dieser Widerspruch nicht innerhalb einer angemessenen Zeitspanne (1 Monat), so darf der Arbeitnehmer davon ausgehen, dass sein Urlaub entsprechend seinem Urlaubswünsche als gewährt gilt" (LAG Düsseldorf, Urteil vom 08.05.1970 - Az. 3 Sa 89/70 ).

es wird daher empfohlen, den Urlaubsantrag frühestmöglich beim AG einzureichen
und per Fristsetzung auf eine Genehmigung zu drängen.

Nach Fristablauf ohne Reaktion:

erneut den Urlaub beantragen mit erneuter Fristsetzung und Hinweis, sollte keine Reaktion erfolgen, man ansonsten den Urlaub als wie gewünscht als genehmigt betrachtet.



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4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
uepps1
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen vielen Dank. Denke das hilft mir schon mal weiter.

@ blaubär+

Werde dort mal kucken bzw Googeln.

@working slave

Meinst du wenn du von Urlaubsantrag bzw Urlaub beantragen sprichst, den Urlaubsplan den alle Mitarbeiter abgeben?



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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
working slave
Status:
Schüler
(225 Beiträge, 59x hilfreich)

der Urlaubsplan, den "alle abgeben" ist das eine

ein zweites bzw. drittes Schreiben, den AG mit Fristsetzung aufzufordern, sich bzgl. einer Genehmigung zu äußern, das andere

man muß versuchen, den Vorwurf einer Selbstbeurlaubung so weit wie möglich zu entkräften
dies geht am besten, in dem man den AG wie beschrieben auffordert, explizit zu genehmigen

sollte er sich nicht äußern, könnte man später leichter argumentieren,von einer Genehmigung ausgegangen zu sein, er hätte ja widersprechen können
sollte es "betriebsüblich" sein, grundsätzlich keine ausdrückliche Genehmigung zu bekommen,
wäre dies zudem hier noch günstiger für den AN

trotzdem wäre der sicherste Weg, ohne explizite Genehmigung ein Gericht anzurufen

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