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Elternsein - Die Voraussetzungen der elterlichen Sorge - 5/7
29.11.2002   36562 Aufrufe    Leserwertung: 0,0 (0 User)
Rubrik: Ratgeber - Familienrecht

Wann endet die gemeinsame elterliche Sorge?

Mit Volljährigkeit des Kindes (Vollendung des 18. Lebensjahrs) bzw. Tod eines Elternteils. Vorher nur dann, wenn die Eltern voneinander getrennt leben und die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge durch das Familiengericht dem Wohle des Kindes am besten entspricht, oder die Eltern sich über die Übertragung der elterlichen Sorge auf einen Elternteil einig sind, es sei denn, das mindestens 14 Jahre alte Kind widerspricht. Das Familiengericht kann die gemeinsame elterliche Sorge ansonsten nur dann ändern, wenn dies aus triftigen, das Wohl des Kindes nachhaltig berührenden Gründen angezeigt ist (z. B. Gesundheitsgefährdung).

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