Wann die Kaution Rückzahlung?

15. Dezember 2016 Thema abonnieren
 Von 
thiennga
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann die Kaution Rückzahlung?

Liebe Leute,

ich habe Frage über Übergabe bei Auszug. Falls die Wohnung keine Schäden bei Übergabe, und das im Übergabeprotokoll mit Unterschriften von mir und Hausverwaltung bestätigt wird, wann bekomme ich die Kaution? Nach dem Übergabe, wenn es etwas geschehende Schäden kommen, darf die Hausverwaltung bitten, mich zu bezahlen?
Ich bin dankbar euch für euere Antworten.
Ich wünsche euch eine schöne Weihnacht.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Der VM kann sich sechs Monate Zeit lassen.

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#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Spitzfindige Korrektur: Der Vermieter kann sich bis zu sechs Monate Zeit lassen mit der Kautionsabrechnung. Auch danach kann noch ein angemessener Teil der Kaution einbehalten werden, wenn eine Nebenkostennachzahlung zu erwarten ist.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von thiennga):
Falls die Wohnung keine Schäden bei Übergabe, und das im Übergabeprotokoll mit Unterschriften von mir und Hausverwaltung bestätigt wird,

Je nach genauem Wortlaut wäre die Kaution dann - abzüglich der zu erwartenden Nebenkostennachzahlung - sofort fällig.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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