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Wann darf ich als Ausländer in Deutschland arbeiten? - 1/7
skg vom 18.08.2000   |   176218 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Ausländerrecht

Vorraussetzungen für die Arbeit in Deutschland

Ein Ausländer benötigt einen gültigen Aufentaltstitel (Visum), um in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Diesen Aufenthaltstitel erhält man von der zuständigen Ausländerbehörde.

Aufenthaltstitel sind die (befristet erteilte) Aufenthaltserlaubnis und die (unbefristet erteilte) Niederlassungserlaubnis.




Bei der Beantragung des Aufenthaltstitels prüft die Ausländerbehörde, ob es sich um eine zustimmungspflichtige oder zustimmungsfreie Tätigkeit handelt.

Von wenigen Ausnahmen abgesehen bedarf eine Betätigung grundsätzlich der Zustimmung der ARGE. Dies geschieht in einem internen Genehmigungsverfahren.

Die ARGE erteilt diese Erlaubnis in der Regel, wenn die folgenden Voraussetzungen des §39 AufenthG vorliegen:

Wenn:

  • sich durch die Beschäftigung von Ausländern keine nachteiligen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, insbesondere hinsichtlich der Beschäftigungsstruktur, der Regionen und der Wirtschaftszweige ergeben und für die Beschäftigung keine deutschen Arbeitnehmer oder denen gleichgestellte EU-Bürger zur Verfügung stehen,
  • Ausländer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden und
  • ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt.
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Seite 2: Begriffserläuterungen
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Seite 4: Allgemeine Vorraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 5 Aufenthaltsgesetz
Seite 5: Die Arbeitsberechtigung
Seite 6: Die Arbeitserlaubnis
Seite 7: Wo bekomme ich meine Arbeitsgenehmigung?


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Griechenland veröffentlicht Liste mit Namen aller Steuersünder. Wäre das auch was für Deutschland?

 Ja gute Idee, dann kann man sehen wer unehrlich bei der Steuer ist
 Nein, öffentliche Pranger finde ich nicht gut
 Mir egal