Vorraussetzungen für die Arbeit in Deutschland
AFP VOM 18.8.2000 | Ratgeber - Ausländerrecht | 179376 Aufrufe Mehr zum Thema:Arbeitsgenehmigung, Ausländer, Ausländerrecht
Ein Ausländer benötigt einen gültigen Aufentaltstitel (Visum), um in Deutschland einer Erwerbstätigkeit nachgehen zu können. Diesen Aufenthaltstitel erhält man von der zuständigen Ausländerbehörde.
Aufenthaltstitel sind die (befristet erteilte) Aufenthaltserlaubnis und die (unbefristet erteilte) Niederlassungserlaubnis.
Bei der Beantragung des Aufenthaltstitels prüft die Ausländerbehörde, ob es sich um eine zustimmungspflichtige oder zustimmungsfreie Tätigkeit handelt.
Von wenigen Ausnahmen abgesehen bedarf eine Betätigung grundsätzlich der Zustimmung der ARGE. Dies geschieht in einem internen Genehmigungsverfahren.
Die ARGE erteilt diese Erlaubnis in der Regel, wenn die folgenden Voraussetzungen des §39 AufenthG vorliegen:
Wenn:
- sich durch die Beschäftigung von Ausländern keine nachteiligen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, insbesondere hinsichtlich der Beschäftigungsstruktur, der Regionen und der Wirtschaftszweige ergeben und für die Beschäftigung keine deutschen Arbeitnehmer oder denen gleichgestellte EU-Bürger zur Verfügung stehen,
- Ausländer nicht zu ungünstigeren Arbeitsbedingungen als vergleichbare deutsche Arbeitnehmer beschäftigt werden und
- ein konkretes Arbeitsplatzangebot vorliegt.
Seiten in diesem Artikel: Seite 1: Vorraussetzungen für die Arbeit in DeutschlandSeite 2: BegriffserläuterungenSeite 3: Ausnahmen von der GenehmigungspflichtSeite 4: Allgemeine Vorraussetzungen für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 5 AufenthaltsgesetzSeite 5: Die ArbeitsberechtigungSeite 6: Die ArbeitserlaubnisSeite 7: Wo bekomme ich meine Arbeitsgenehmigung?


