Hallo! Ich habe folgendes Problem.
Am 1.2.02 schloß ich einen Mietvertrag (Wohnung) mit meinem Vermieter ab. Da ich die erste Miete am 1.2.02 nicht bar hatte, wurde mir vom Vermieter der Zutritt zur Wohnung verweigert. Am 26.3.02 hatte ich dann die erste Miete zusammen. Ich bekam jetzt den Wohnungsschlüssel. Nun fordert der Vermieter 2 Monatsmieten (Februar 02 und März 02) von mir, obwohl ich erst am 26.3.02 einziehen durfte.
1. Frage: Muß ich die Miete für die 2 Monate, wo ich keinen Wohnungszutritt bzw. Wohnungsschlüssel hatte, bezahlen?
2. Frage: Darf der Vermieter rückwirkend eine Kaution verlangen, obwohl im Mietvertrag keine Kaution vereinbart wurde?
3. Frage: Darf der Vermieter mich jetzt kündigen (fristlos)?
Wann beginnt mein Mietvertrag? Wann muß ich die erste Miete bezahlen?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Die Miete für Januar und Februar muss meiner Meinung nach nicht gezahlt werden, da die Wohnung nicht übergeben wurde und somit nicht genutzt werden konnte. Auch eine Kaution kann nicht verlangt werden, wenn sie nicht im Vertrag vereinbart ist. Ebenso wäre eine fristlose Kündigung meines Erachtens unwirksam.
Hallo Herr Romberg!
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Nun weiß ich erstmal, das mein Vermieter kein Recht dazu hat.
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Hallo,
die Antwort von RA Romberg ist sicherlich absolut korrekt. Allerdings frage ich mich, ob nicht der Vermieter für den ersten Monat einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem nicht zahlenden Mieter ín genau der Höhe der Miete hat.
MfG
K.H.
Mein Fall leigt etwas anders: Ich miete im September eine Wohnung zum 1.12.2004. Der Mietvertrag soll am 29.9. unterschrieben werden und bei dieser Gelegenheit muß ich bereits die erste Miete in bar entrichten. Desweiteren soll die Wohnung noch zum Teil vom Vermieter renoviert werden, so daß eigentlich im Moment kein sinnvolles Übergabeprotokoll erstellt werden kann.
Ist das so koscher ?
Ein Übergabeprotokoll wird bei der Übergabe ausgefüllt, also nach der Renovierung.
Der Zeitpunkt der Unterschrift unter den Mietvertrag spielt dabei keine Rolle.
Die erste Miete ist eigentlich noch nicht fällig, aber wenn davon der Abschluss des Mietvertrages abhängig gemacht wird?
@Klaus Höltken
Ich würde eher einen Schadenersatzanspruch des Mieters in diesem Fall sehen. Der Mieter hätte auch das Recht zur fristlosen Kündigung gehabt.
"Die erste Miete ist eigentlich noch nicht fällig, aber wenn davon der Abschluss des Mietvertrages abhängig gemacht wird?"
So ist es leider.
Zum 1. Beitrag von Dominik L.:
Am 1.2. wird ein Mietvertrag abgeschlossen, obwohl kein Geld vorhanden ist, Erst Ende März war erst die 1. Miete zusammengesammelt, eigentlich wären da schon 2 Mieten offen und 1 Woche später schon die 3. Miete. Ich kann mir denken, wie es mit solch einem Mieter weitergeht.
Ich würde sagen: Dominik, zieh wieder bei Mutti ein!
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