Wann Verpflichtung zur Bewertungsänderung bei nachträglich Heilung eines Fehlers?

18. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
clsven
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Wann Verpflichtung zur Bewertungsänderung bei nachträglich Heilung eines Fehlers?

Angenommen man hat bei einem sehr grossen Internetauktionshaus einen Artikel in der Farbe "blau" gekauft.
Geliefert wurde er aber in der Farbe "rot". In mehreren Nachfragen per email+Telefon weigerte sich der Lieferant den Artikel in der korrekten Farbe zu liefern bzw. behauptete den korrekten Artikel geliefert zu haben.

Der Käufer bewertete daraufhin den Verkäufer negativ mit dem Kommentar "Lieferung in falscher Farbe".

NACH dieser Bewertung lieferte der Verkäufer den Artikel in der richtigen Farbe und forderte den Käufer zur Rücknahme der Bewertung auf.

Ist der Käufer dazu rechtlich verpflichtet?

Einerseits ist der Artikel inzwischen in der richtigen Farbe geliefert worden und die ursprüngliche Aussage stimmt nicht mehr andererseits war der Bewertungskommentar zum Zeitpunkt der Bewertungsabgabe völlig korrekt.

Ich bitte um rechtliche Begründung wenn möglich mit Link zu evtl. früherem Urteil.

Claudia

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JogyB
Status:
Bachelor
(3155 Beiträge, 3146x hilfreich)

Ich sehe keine Verpflichtung zu Änderung. Man könnte noch - wenn möglich - einen Kommentar hinterlassen, dass mittlerweile in der richtigen Farbe geliefert wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Ich würde die Bewertung nicht ändern, dazu besteht keine Verpflichtung.

Zum Zeitpunkt der Abgabe der Bewertung entsprach diese den Tatsachen. Es gibt keine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtungen, Bewertungen ggf. zu aktualisieren.

1x Hilfreiche Antwort

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