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Wann Mahnung schreiben?

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>Wann Mahnung schreiben?

hallo leute,

vielen dank für eure antworten und die kleinen streitereien.
ich werden das jetzt so machen.
schicke der firma die rechnungen nochmal per post (einschreiben mit rückschein) zu vorher hatten wir immer e-mail usgemacht.
dann eine mahnung und nach 31 tagen einen mahnbescheid, dann vollstreckungsbescheid und dann gerichtsvollzieher. :-)
alles per einschreiben mit rückschein.

anrunfen werde ich dort nicht mehr, werde eh nur angelogen.
fax habe ich keines.
und hinfahren ist zu weit.

ist der plan gut? :-)))

lg

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von Zwergennase am 14.03.2010 12:22
Status: Stift (46 Beiträge)
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>Wann Mahnung schreiben?
@ Zwergennase

Ja , so wird es für dich am Kostengünstigsten

@Bauer22


www.aureus-inkasso.de/index.php?rubrik=faqs

www.adf-inkasso.de › Service & Infopool

www.asinkasso.de/agb.htm

www.inkasso-bergmann.de/vorteile.html

usw:

mal ein paar Beispiele dafür das sich Inkassos nicht an das RVG halten müssen!

quote:
Inkassounternehmen dürfen übrigens keine geringeren Gebühren und Auslagen vereinbaren oder fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt .

Wenn du mal auf denken schaltest wirst du feststellen das der ganze Text Quatsch ist!
Erstens dürfen sie Gebühren nach eigenem Ermessen nehmen !
( Auch wenn sie dann nicht vor Gericht durchsetzungsfähig sind)

quote:
soweit dieses nichts anderes bestimmt

Und da das Gesetz etwas anderes bestimmt ist der Text unsinnig !

lg


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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."

-- Editiert am 14.03.2010 12:32


von actrostom am 14.03.2010 12:27
Status: Philosoph (725 Beiträge)
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>Wann Mahnung schreiben?
--- editiert vom Admin


von guest-12315.03.2010 08:48:54 am 14.03.2010 12:38
Status: Stift (31 Beiträge)
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>Wann Mahnung schreiben?
Hallo und danke;

quote:
Die Erstattung der Vergütung von Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes), für die Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren richtet sich nach § 788 der Zivilprozessordnung. Ihre Vergütung für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren ist bis zu einem Betrag von 25 Euro nach § 91 Abs. 1 der Zivilprozessordnung erstattungsfähig.


hört sich gut an !

Aber um noch einmal auf
quote:
Laien die auf Urteile oder Gesetze verweisen die um was ganz anderes gehen


zurückzukommen:

Wir reden hier von vorgerichtlichen Mahnungen.

lg

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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."


von actrostom am 14.03.2010 13:47
Status: Philosoph (725 Beiträge)
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>Wann Mahnung schreiben?
@ Zwergnase: Wenn du die Firma nicht mehr als Kunden haben willst, würde ich denen die Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 14 Tagen nochmals zuschicken und ca. 4 bis 5 Werktage später einen Mahnbescheid beantragen.
Die Firma hat dann nachweislich die Rechnung bekommen und es wurde eine Zahlungsfrist gesetzt. Eine weitere Mahnung ist dann nicht erforderlich. Sonst könnten sie immer noch abstreiten je eine Rechnung erhalten zu haben.
Meine Rechtsanwältin sagte mir zwar kürzlich, dass die Gerichte inzwischen auch nicht zurückgekommene E-Mails als zugestellt ansehen, aber darauf würde ich mich nicht unbedingt verlassen.

Gruß

Connlon

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von connlon am 14.03.2010 17:14
Status: Senior (143 Beiträge)
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>Wann Mahnung schreiben?
quote:
Meine Rechtsanwältin sagte mir zwar kürzlich, dass die Gerichte inzwischen auch nicht zurückgekommene E-Mails als zugestellt ansehen, aber darauf würde ich mich nicht unbedingt verlassen.

Der Beleg dafür das die E-Mail nicht zurück kam ich ein Zettel den ich selbst bedrucke ?

Dazu brauche ich einen dummen Richter und einem Gegener der nicht wiederspricht.

Auf die Rechnung "Kopie" schreiben, sonst behauptet der Gegner das dies die erste Rechnung ist.

K.


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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"


von guest-12327.06.2010 20:05:23 am 14.03.2010 17:22
Status: Tao (6471 Beiträge)
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>Wann Mahnung schreiben?
quote:
Der Beleg dafür das die E-Mail nicht zurück kam ich ein Zettel den ich selbst bedrucke ?

Das ist die Sache, die mich dabei auch stört. Wie gesagt: Ich traue dem nicht - trotz der Aussage meiner Rechtsanwältin ;-)

Gruß

Connlon

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von connlon am 14.03.2010 17:32
Status: Senior (143 Beiträge)
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