quote:Wenn du mal auf denken schaltest wirst du feststellen das der ganze Text Quatsch ist!
Inkassounternehmen dürfen übrigens keine geringeren Gebühren und Auslagen vereinbaren oder fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht, soweit dieses nichts anderes bestimmt .
quote:Und da das Gesetz etwas anderes bestimmt ist der Text unsinnig !lg
soweit dieses nichts anderes bestimmt
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Die Erstattung der Vergütung von Personen, die Inkassodienstleistungen erbringen (registrierte Personen nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes), für die Vertretung im Zwangsvollstreckungsverfahren richtet sich nach § 788 der Zivilprozessordnung. Ihre Vergütung für die Vertretung im gerichtlichen Mahnverfahren ist bis zu einem Betrag von 25 Euro nach § 91 Abs. 1 der Zivilprozessordnung erstattungsfähig.
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Laien die auf Urteile oder Gesetze verweisen die um was ganz anderes gehen
quote:Der Beleg dafür das die E-Mail nicht zurück kam ich ein Zettel den ich selbst bedrucke ?Dazu brauche ich einen dummen Richter und einem Gegener der nicht wiederspricht.Auf die Rechnung "Kopie" schreiben, sonst behauptet der Gegner das dies die erste Rechnung ist. K.
Meine Rechtsanwältin sagte mir zwar kürzlich, dass die Gerichte inzwischen auch nicht zurückgekommene E-Mails als zugestellt ansehen, aber darauf würde ich mich nicht unbedingt verlassen.
quote:Das ist die Sache, die mich dabei auch stört. Wie gesagt: Ich traue dem nicht - trotz der Aussage meiner Rechtsanwältin ;-)GrußConnlon
Der Beleg dafür das die E-Mail nicht zurück kam ich ein Zettel den ich selbst bedrucke ?
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