>Wann Mahnung schreiben?
@rathgeber/Bauer22 usw
Du solltest dir mal deinen eigenen Text durchlesen:
quote:
Inkassounternehmen dürfen übrigens keine geringeren Gebühren und Auslagen vereinbaren oder fordern, als das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz vorsieht,
Das ist übrigens auch von Dir:
quote:
Du solltest beachten, dass es sich auch bei den Vielschreibern hier um Laien handelt, welche allenfalls ein sehr beschränktes juristisches Wissen haben und auch teilweise einen bemerkenswerten Tunnelblick an den Tag legen
Was du hinreichend beweisst !!!
Denn:
§ 4 Abs. 1 RVG sagt klar etwas anderes !
( Wobei Inkasso´s ja bekanntlich gerne darauf hinweisen das sie nicht an´s RVG gebunden sind , was man ja auch teilweise an den überhöhten Gebühren merkt)
Also wenn du ausser Pro-Inkassowerbung mit falschen Hinweisen nicht auch etwas produktives beitragen kannst lass es lieber ganz sein!
lg
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"Alle hier geschriebenen Worte sind frei gefunden und zufällig zusammengesetzt."
von actrostom am 14.03.2010 11:39
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