Wann Löschung einträge im Führungszeugnis bei eventuellen späteren Neueintrag bzw. Straftat?

13. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Vadoine
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)
Wann Löschung einträge im Führungszeugnis bei eventuellen späteren Neueintrag bzw. Straftat?

Hallo, folgendes Problem: Ich habe mir vor ca. 4 Jahren den 3 oder 4 Strafbefehl bzw. Geldstrafe eingefangen innerhalb 2-3 Jahre ca. Die letzte dürfte jetzt bald 4 Jahre her sein...werden dann die Einträge gelöscht von alleine? Mein Problem ist auch noch das ich vielleicht dieses Jahr oder nächstes wieder eine Geldstrafe bekomme...Verlängert sich dann die Frist wieder um 4 Jahre oder ist es so wenn die vorher gelöscht wurden und ich kurz nach den 4 Jahren wieder Geldstrafe habe dann kein Eintrag erfolgt? Danke im Voraus für Rückinfo/Antworten/Beiträge! Mfg

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
werden dann die Einträge gelöscht von alleine?


ja, wenn es soweit ist, dann werden sie von alleine gelöscht.

Zitat:
Mein Problem ist auch noch das ich vielleicht dieses Jahr oder nächstes wieder eine Geldstrafe bekomme...


Sie wissen heute schon, dass Sie nächstes(!) Jahr eine Geldstrafe bekommen ??

Zitat:
Verlängert sich dann die Frist wieder


Geldstrafen bis 90 Tagessätze bleiben gelöscht. Solche über 90 Tagessätze werden wieder neu ins Führungszeugnis aufgenommen, wenn eine neue Strafe dazukommt und die alten noch im BZR stehen (6 Jahre ab der letzten Verurteilung)

Eine 4jahresfrist gibt es im Übrigen nicht. Die Frist für Geldstrafen im Führungszeugnis ist 3 Jahre, im Bundeszentralregister für Strafen bis 90 Tagessätze = 5 Jahre plus 1 Jahr Überliegefrist (ausser es ist auch Freiheitsstrafe oder Jugendfreiheitsstrafe eingetragen, dann.10 Jahre (plus 1). Für Strafen über 90 TS = 10 Jahre (plus 1)

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#2
 Von 
Vadoine
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
werden dann die Einträge gelöscht von alleine?


ja, wenn es soweit ist, dann werden sie von alleine gelöscht.

Zitat:
Mein Problem ist auch noch das ich vielleicht dieses Jahr oder nächstes wieder eine Geldstrafe bekomme...


Sie wissen heute schon, dass Sie nächstes(!) Jahr eine Geldstrafe bekommen ??

Zitat:
Verlängert sich dann die Frist wieder


Geldstrafen bis 90 Tagessätze bleiben gelöscht. Solche über 90 Tagessätze werden wieder neu ins Führungszeugnis aufgenommen, wenn eine neue Strafe dazukommt und die alten noch im BZR stehen (6 Jahre ab der letzten Verurteilung)

Eine 4jahresfrist gibt es im Übrigen nicht. Die Frist für Geldstrafen im Führungszeugnis ist 3 Jahre, im Bundeszentralregister für Strafen bis 90 Tagessätze = 5 Jahre plus 1 Jahr Überliegefrist (ausser es ist auch Freiheitsstrafe oder Jugendfreiheitsstrafe eingetragen, dann.10 Jahre (plus 1). Für Strafen über 90 TS = 10 Jahre (plus 1)


Naja bin 2 Wochen ohne Mobedversicherung gefahren hatte vergessen die zu Verlängern- jetzt hab ich gelesen wenn im BZR noch was steht und was neues dazu kommt verlängern sich alle Eintragungen wieder. So das ich dann meine alten die 4 oder 5 Jahre her sind + die neue wahrscheinliche Geldstrafe drin stehn habe....ist das wirklich so? Mfg

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Zitat:
Naja bin 2 Wochen ohne Mobedversicherung gefahren hatte vergessen die zu Verlängern-


Die Ahndung dieser Tat wird aber nicht bis nächstes Jahr dauern.

Zitat:
jetzt hab ich gelesen wenn im BZR noch was steht und was neues dazu kommt verlängern sich alle Eintragungen wieder


Für das BZR ist das auch richtig.

Für das Führungszeugnis betrifft es nur Geldstrafen über 90 Tagessätze.

Zitat:
So das ich dann meine alten die 4 oder 5 Jahre her sind + die neue wahrscheinliche Geldstrafe drin stehn habe....ist das wirklich so? Mfg


Das kommt wie gesagt darauf an, ob die alten Strafen über oder unter 90 Tagessätze liegen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Vadoine
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
Naja bin 2 Wochen ohne Mobedversicherung gefahren hatte vergessen die zu Verlängern-


Die Ahndung dieser Tat wird aber nicht bis nächstes Jahr dauern.

Zitat:
jetzt hab ich gelesen wenn im BZR noch was steht und was neues dazu kommt verlängern sich alle Eintragungen wieder


Für das BZR ist das auch richtig.

Für das Führungszeugnis betrifft es nur Geldstrafen über 90 Tagessätze.

Zitat:
So das ich dann meine alten die 4 oder 5 Jahre her sind + die neue wahrscheinliche Geldstrafe drin stehn habe....ist das wirklich so? Mfg


Das kommt wie gesagt darauf an, ob die alten Strafen über oder unter 90 Tagessätze liegen.


Hallo, die Alten zum Teil drüber und zum Teil drunter glaub ich. Bei der neuen wahrscheinlich zu erwartenden wirds wohl drunter liegen...Mfg

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#5
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9523x hilfreich)

Die über 90 kommen dann wieder neu mit ins Führungszeugnis, wenn für den Pflichtverscherungsverstoß eine Geldstrafe verhängt wird. Man kann aber auch versuchen, wegen der neuen Sache eine Einstellung mit Auflage nach § 153a StPO zu erreichen, ggf. mit anwaltlicher Hilfe. Wird rein finanziell zwar unter dem Strich teurer als eine Geldstrafe hinzunehmen, aber das Führungszeugnis bliebe sauber (wenn das wichtig sein sollte)...

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#6
 Von 
Moderator1
Status:
Schüler
(242 Beiträge, 112x hilfreich)

@Vadoine

Bitte keine "fullquotes" (Vollzitate) von unmittelbar vorstehenden Beiträgen. Das macht den thread unübersichtlich.

Vielen Dank

Moderator #1

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Vadoine
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 4x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Die über 90 kommen dann wieder neu mit ins Führungszeugnis, wenn für den Pflichtverscherungsverstoß eine Geldstrafe verhängt wird. Man kann aber auch versuchen, wegen der neuen Sache eine Einstellung mit Auflage nach § 153a StPO zu erreichen, ggf. mit anwaltlicher Hilfe. Wird rein finanziell zwar unter dem Strich teurer als eine Geldstrafe hinzunehmen, aber das Führungszeugnis bliebe sauber (wenn das wichtig sein sollte)...


Ok Danke werd das mal versuchen mit einen Anwalt. Mfg

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